Mit Swisscom und Raiffeisen Schweiz sind Sie in zwei grossen Unternehmen engagiert, die beide eine besondere Aktionärsstruktur aufweisen, einerseits mit dem Staat als Eigentümer und andererseits mit einer Genossenschaftsstruktur. Gibt es da Gemeinsamkeiten oder Unterschiede zu einer Verwaltungsratstätigkeit bei Publikumsgesellschaften im eigentlichen Sinne?
Ein Unternehmen mit einem staatlichen Mehrheitsaktionär, welches gleichzeitig an einer Börse kotiert ist, ist einerseits an die Einhaltung von börsen-, aktien- und offenlegungsrechtlichen Vorschriften gebunden. Andererseits hat der Mehrheitsaktionär im Zusammenhang mit seiner Eignerstrategie gewisse strategische Erwartungen an die Unternehmung. Wichtig ist diesbezüglich, dass ein konstruktiver und wiederkehrender Dialog zwischen dem Unternehmen und dem Mehrheitsaktionär stattfindet, und dass der Mehrheitsaktionär versteht, dass das Unternehmen aufgrund seiner Kotierung an gewisse regulatorische und rechtliche Vorschriften gebunden ist, und dass die Rechte der anderen Aktionäre nicht beeinträchtigt werden dürfen.
Bei Raiffeisen Schweiz ist die Struktur etwas komplexer. Die Gruppe ist als Genossenschaftsverband strukturiert und Raiffeisen Schweiz befindet sich im Eigentum von rund 220 Raiffeisenbanken. Letztere haben ebenfalls eine Eignerstrategie mit Bezug auf Raiffeisen Schweiz verfasst. Jede Raiffeisenbank ist wiederum eine Genossenschaft mit ihren Bankkunden als Genossenschafter. Auch in einer solchen Struktur ist der Dialog mit den Eignern ein wesentliches Element für eine erfolgreiche strategische Unternehmensführung.