Nachhaltigkeitsberichterstattung und Assurance entwickeln sich rasant weiter. Die neuen Anforderungen der EU-Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in der EU, nationale Regelungen in der Schweiz (Schweizer OR) sowie steigende Erwartungen verschiedener Anspruchsgruppen treiben diesen Wandel zusätzlich voran. Kapitalmärkte und Kunden erwarten heute deutlich transparentere und belastbare Nachhaltigkeitsangaben.

Für Schweizer Unternehmen – insbesondere für solche mit EU-Marktpräsenz oder internationalen Lieferketten – wird Nachhaltigkeitsberichterstattung damit zu einer strategischen Priorität. Sie beeinflusst den Marktzugang, Finanzierungskonditionen und die Unternehmensreputation. Die ESG-Berichterstattung entwickelt sich so von einer reinen Compliance-Pflicht zu einem zentralen Bestandteil von Risikomanagement und strategischer Positionierung.

Diese Seite bietet einen klar strukturierten Überblick über die aktuelle Reporting-Landschaft. Sie erläutert die verschiedenen Berichterstattungspflichten, zeigt auf, wie doppelte Materialität in messbare KPIs übersetzt wird, und fasst zentrale Erkenntnisse aus der EU-Taxonomie zusammen. Zudem wird dargestellt, wie Unternehmen ihre ESG-Prozesse skalierbar, digital und prüffähig aufbauen können – inklusive Governance, Datenarchitektur und Automatisierung.

Unser Ziel ist es, fundierte Einblicke, Expertenanalysen und praxisnahe Orientierung zu bieten, damit Sie Ihre nichtfinanzielle Berichterstattung nachhaltig stärken und zukunftssicher gestalten können.

Die ESG Reporting-Landschaft

Die Anforderungen an Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESG Reporting) sind weiterhin fragmentiert und entwickeln sich laufend weiter.

EU-Regulierungen – insbesondere die CSRD und die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) – bestehen parallel zu Schweizer Vorgaben sowie internationalen Rahmenwerken wie GRI SRS und SASB und prägen damit immer stärker die Erwartungen der Kapitalmärkte.

Dieser Überblick zeigt, welche Standards relevant sind, wer betroffen ist und wie sich die verschiedenen ESG-Reporting-Frameworks im Gesamtbild einordnen.

CSRD & ESRS

Die CSRD definiert die neuen EU-Anforderungen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Sie erweitert den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen, harmonisiert ESG-Offenlegungen über die ESRS – das zugrunde liegende Reporting-Framework der CSRD – und führt eine verpflichtende externe Prüfung (Limited Assurance) für Nachhaltigkeitsangaben ein.

Das EU-Omnibus-Paket vom Februar 2025 hat die Zeitpläne für bestimmte Unternehmen angepasst («Stop the clock Directive») und zugleich den Anwendungsbereich der CSRD durch erhöhte Schwellenwerte («Content Directive») verändert. Parallel entwickelt EFRAG vereinfachte ESRS, um die Umsetzung weniger komplex zu gestalten.

Die überarbeiteten ESRS befinden sich aktuell im Entwurf und sollen ab dem Berichtsjahr 2027 gelten – mit einer optionalen vorzeitigen Anwendung ab 2026.

Nach CSRD müssen Nachhaltigkeitsinformationen im Lagebericht offengelegt werden und konsistent mit dem finanziellen Bericht sein. Damit wird die Verbindung zwischen finanzieller Performance und ESG-Angaben gestärkt.

Obwohl die CSRD eine EU-Richtlinie ist, wirkt sie weit über die EU hinaus: Schweizer Unternehmen mit EU-Bezug – etwa über Tochtergesellschaften, wesentliche Umsätze oder integrierte Lieferketten in der EU, können ebenfalls berichtspflichtig werden.

Weiterführende Inhalte (auf Englisch):

Wesentliche Änderungen an der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) werden sich auch auf Schweizer Unternehmen auswirken (auf Englisch).


Symplifying ESRS

ESRS vereinfachen

Die Vorschläge verstehen (PDF auf Englisch)


Omnibus, CSRD & ESRS for SMEs: What Matters Now

Omnibus, CSRD & ESRS für KMU: Was jetzt wichtig ist

Überblick zu den aktuellen Omnibus‑Anpassungen der CSRD und ESRS für KMU (auf Englisch)

EU-Taxonomie

Die EU-Taxonomie ist eng mit den CSRD-Anforderungen verknüpft. Sie dient als Klassifizierungssystem der EU für ökologisch nachhaltige wirtschaftliche Aktivitäten und definiert klare Kriterien, um zu bestimmen, wann eine Aktivität als nachhaltig gilt und taxonomiekonform ist.

Das Regelwerk ist komplex und führt neue, für Anleger relevante KPIs ein, die sowohl tiefgehende Fachkenntnisse als auch angepasste Systeme erfordern. Eine rechtzeitige Aktualisierung von Prozessen und IT-Systemen ist entscheidend, um wirtschaftliche Aktivitäten korrekt nach Taxonomie-Vorgaben zu bewerten. Eine frühzeitige Einbindung der Prüfer ist empfehlenswert, da die CSRD eine Prüfung dieser KPIs vorsieht.

Im Berichtsjahr 2025 mussten Unternehmen erstmals umfassende Offenlegungen zu allen sechs Umweltzielen der EU-Taxonomie vornehmen. Erste Analysen zeigen Fortschritte bei der Zuordnung taxonomiefähiger und -konformer Aktivitäten. Gleichzeitig bestehen weiterhin starke Abhängigkeiten von Daten aus der Lieferkette (ESG-Lieferkette) – insbesondere zu Emissionen und technischen Kriterien.

EU Taxonomy disclosures

Offenlegungen zur EU-Taxonomie

Einblicke in die Offenlegungen zur EU-Taxonomie für das Geschäftsjahr 2024 von 275 europäischen Nicht-Finanzunternehmen (PDF auf Englisch)

Schweizer ESG-Berichterstattung

Mit dem revidierten Schweizer Obligationenrecht (OR) hat die Schweiz neue Sorgfalts- und Berichterstattungspflichten zu nichtfinanziellen Themen eingeführt.

Unternehmen von öffentlichem Interesse, die bestimmte Schwellenwerte erfüllen, müssen seit dem Geschäftsjahr 2023 jährlich über Umwelt‑ und Sozialthemen, Arbeitnehmerbelange, Menschenrechte sowie Korruptionsbekämpfung berichten.

Zudem konkretisiert die Verordnung über klimabezogene Berichterstattung (seit 1. Januar 2024) die Anforderungen zu Klimaangaben und orientiert sich dabei an der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD).

Bereits im Juni 2024 kündigte der Bundesrat strengere Vorgaben an, die sich an der europäischen CSRD orientieren und eine Prüfungspflicht (Assurance) vorsehen.
Aufgrund der Entwicklungen rund um das EU Omnibus seit Februar 2025 wurde die Revision der Schweizer Vorgaben zunächst auf Eis gelegt.

Am 1. April 2026 eröffnete der Bundesrat offiziell die öffentliche Vernehmlassung zum Bundesgesetz über eine nachhaltige Unternehmensführung (NUFG) – dem Gegenvorschlag zur neuen Konzernverantwortungsinitiative.

Mit der Veröffentlichung dieses Gesetzesentwurfs zeichnen sich die künftigen Anforderungen an Sorgfalts- und Berichterstattungspflichten in der Schweiz klarer ab.

Auch wenn die endgültige Fassung noch aussteht und im Rahmen des politischen Prozesses Änderungen möglich sind, unterstreicht der Entwurf das Bestreben der Schweiz, ihr Nachhaltigkeitsregulierungs­regime an die EU anzunähern.

Weiterführende Inhalte:

Wir unterstützen Unternehmen mit Klima-, Energie- und Natur-Expertise, um Dekarbonisierung und nachhaltiges Wachstum zu fördern.

Der Mensch im Fokus: Integrierte verantwortungsvolle Geschäftspraktiken fördern Vertrauen, Resilienz und nachhaltiges Wachstum für Ihr Unternehmen.

EU Taxonomy disclosures

Swiss ESG regulation Update 2026

Die wichtigsten Punkte des Vorschlags des Bundesrats vom 1. April 2026 (auf Englisch)

ISSB

Die IFRS Sustainability Disclosure Standards (IFRS S1 und IFRS S2) wurden vom International Sustainability Standards Board (ISSB) entwickelt und 2023 veröffentlicht, um eine globale Grundlage für nachhaltigkeitsbezogene Finanzberichterstattung zu schaffen. Ziel ist es, Anleger bei Entscheidungen zu unterstützen und die Vergleichbarkeit von Angaben über Unternehmen und Ländern hinweg zu verbessern.

Die Anwendung dieser Standards hängt davon ab, ob einzelne Rechtsräume sie offiziell übernehmen; wo dies noch nicht der Fall ist, erfolgt die Berichterstattung nach IFRS S1/S2 auf freiwilliger Basis.

IFRS S1 legt die allgemeinen Anforderungen für nachhaltigkeitsbezogene Finanzangaben fest. Er beschreibt, wie Unternehmen wesentliche nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Chancen identifizieren, darstellen und präsentieren sollen, die ihre zukünftige Entwicklung beeinflussen könnten.

IFRS S2 ist ein themenspezifischer Standard, der sich auf klimabezogene Angaben konzentriert. Er baut auf IFRS S1 auf und definiert Anforderungen zu Klimarisiken, Chancen, Kennzahlen sowie Übergangs- und Anpassungsplänen.

Beide Standards orientieren sich an den vier Säulen der TCFD:

  • Governance
  • Strategie
  • Risikomanagement
  • Kennzahlen und Ziele

IFRS S1 und S2 sind für die gemeinsame Anwendung konzipiert und folgen einem finanziellen Wesentlichkeitsansatz. Unternehmen müssen jene nachhaltigkeitsbezogenen Risiken und Chancen offenlegen, die sich auf Cashflows, Finanzierung oder Kapitalkosten auswirken können.

Im Gegensatz dazu verlangt der EU-Rahmen aus CSRD/ESRS eine doppelte Materialität – also sowohl die finanziellen Auswirkungen auf das Unternehmen als auch die Auswirkungen des Unternehmens auf Umwelt und Gesellschaft. Trotz dieser Unterschiede arbeiten ISSB und EU an einer stärkeren Angleichung, insbesondere im Bereich der klimabezogenen Berichterstattung. Damit können Unternehmen Überschneidungen künftig besser nutzen und Doppelarbeiten reduzieren.
 

Weiterführende Inhalte:

Erfahren Sie, wie die IFRS-Nachhaltigkeitsstandards S1 & S2 die nichtfinanzielle Berichterstattung verbessern und fundierte Investitionsentscheidungen unterstützen.

Doppelte Materialitätsanalyse (Double Materiality Assessment)

Die Doppelte Materialitätsanalyse (DMA) steht im Zentrum der Nachhaltigkeitsberichterstattung unter CSRD/ESRS.

Sie ist ein strukturierter Prozess zur Identifikation und Priorisierung von Nachhaltigkeitsthemen und verbindet die finanzielle Wesentlichkeit mit den tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen eines Unternehmens auf Umwelt und Gesellschaft.

Richtig angewendet wird die DMA zu einem strategischen Managementinstrument – von der Priorisierung relevanter Themen bis zur Ableitung messbarer KPIs zur Fortschrittsmessung gegenüber gesetzten Zielen.

Konzept: Finanzielle Materialität vs. Materialität der Auswirkungen

Die doppelte Materialität betrachtet Nachhaltigkeit aus zwei komplementären Perspektiven:

  • Finanzielle Materialität (Financial Materiality): Welche nachhaltigkeitsbezogenen Risiken und Chancen könnten die finanzielle Lage, Leistungsfähigkeit, Cashflows oder den Zugang zu Kapital beeinflussen?
  • Materialität der Auswirkungen (Impact Materiality): Welche wesentlichen positiven oder negativen Auswirkungen hat das Unternehmen auf Umwelt, Menschen und Gesellschaft entlang der gesamten Wertschöpfungskette?

Ein Thema gilt als wesentlich, wenn es eine oder beide Dimensionen erfüllt. Die Bewertung muss konsistent, nachvollziehbar und so dokumentiert sein, dass sie «Assurance-ready» ist.


Prozess: Vom Scope bis zur Validierung der Ergebnisse

Ein typischer DMA-Prozess umfasst folgende Schritte:


  • Umfang definieren

    Organisatorische Grenzen, Ziele, Zeitplan und Governance festlegen. Sicherstellen, dass der Prozess auf relevante regulatorische und weitere anwendbare Berichterstattungsrahmenwerke abgestimmt ist.

  • Geschäftskontext verstehen

    Geschäftsmodell, Wertschöpfungskette und relevante Stakeholder analysieren.

  • Potenzielle ESG-Themen identifizieren

    Eine Longlist potenziell wesentlicher Themen erstellen – basierend auf Regulierung, Branchenstandards, Peer-Vergleichen, Stakeholder-Analysen und internen Dokumenten.

  • Auswirkungen, Risiken & Chancen (IROs) bewerten

    Themen der Longlist, die als klar unwesentlich identifiziert wurden, können in diesem Schritt bereits ausgeschlossen werden.

    Der Fokus liegt anschliessend auf den klar wesentlichen sowie den potenziell wesentlichen Themen.

    Für diese gilt es, tatsächliche und potenzielle IROs entlang der Wertschöpfungskette zu analysieren und nach Schweregrad und Eintrittswahrscheinlichkeit (Impact Materiality) sowie nach finanzieller Materialität zu bewerten.

  • Validierung & Dokumentation

    Ergebnisse formell bestätigen, Governance-seitig genehmigen und Annahmen, Nachweise sowie Entscheidungen strukturiert dokumentieren.


Die Resultate bestimmen, welche ESRS-Offenlegungsanforderungen
und -Datenpunkte im Nachhaltigkeitsbericht offenzulegen sind.

Praktische Einblicke aus den ersten
ESRS-Nachhaltigkeitserklärungen

Erste Erfahrungen zeigen, dass Unternehmen insbesondere bei folgenden Punkten auf Herausforderungen stossen:

  • klare Priorisierung statt zu breiter Themenlisten
  • konsistente Ableitung von KPIs aus der Materialitätsanalyse
  • frühzeitiger Aufbau von Governance-Strukturen und Dokumentation
  • Abstimmung zwischen Fachbereichen, Management und Reporting-Teams

Die Analyse von 270 ESRS-Nachhaltigkeitserklärungen zeigt, wo Unternehmen die grössten Umsetzungsherausforderungen hatten und welche Ansätze sich in der Praxis bewährt haben.


EU Taxonomy disclosures

Real-time ESRS Report

Erkenntnisse aus 270 Nachhaltigkeitserklärungen der ESRS (PDF auf Englisch)

Daten, Digitalisierung & Automatisierung

Die Anforderungen an das ESG-Reporting nehmen weiter zu. Gleichzeitig wird die Datenerhebung und -verarbeitung immer komplexer.

Warum eine digitale ESG-Datenarchitektur?

Viele Unternehmen beginnen ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung mit manuellen, Excel-basierten Prozessen. Doch mit zunehmenden regulatorischen Anforderungen, höherer Datengranularität und häufigeren Berichtszyklen stossen diese Ansätze schnell an ihre Grenzen.

Digitale Lösungen ermöglichen eine strukturierte Datenerhebung, reduzieren Fehlerquellen und schaffen Transparenz über Datenflüsse, Verantwortlichkeiten und Annahmen. Dadurch werden Nachhaltigkeitsangaben: skalierbar, prüfbar, digital auswertbar, strategisch nutzbar – und das weit über reine Compliance hinaus.

Kernbausteine eines skalierbaren Berichterstattungsrahmenwerks

  • Stammdaten & Governance

    Standardisierte Definitionen, klare Verantwortlichkeiten und ein konsistentes Datenmodell bilden die Grundlage für robuste ESG-Berichterstattung (ESG Reporting).

  • Automatisierte Berechnungen

    Systemgestützte Ermittlung und Validierung von KPIs reduziert manuellen Aufwand und verbessert die Datenqualität.

  • Workflow- & Evidenzmanagement

    Kontrollierte Freigaben, transparente Datenflüsse (Data Lineage) und eine strukturierte Aufbewahrung von Belegen sind entscheidend für einen belastbaren Prüfpfad – und somit für die Prüfung der nichtfinanziellen Informationen und Daten (z. B. im Rahmen einer Prüfung mit begrenzter Sicherheit – Limited Assurance – nach ISAE 3000).

Weiterführende Ressourcen (auf Englisch)

KMU & der Lieferketten-Effekt (Supply chain effect)

Obwohl KMU nicht direkt unter die CSRD fallen, sind sie zunehmend von ESG-Erwartungen betroffen. Unternehmen, die der CSRD unterliegen, sind oft auf Lieferanten und Geschäftspartner angewiesen, um verlässliche Nachhaltigkeitsdaten bereitzustellen, damit sie ihre eigenen gesetzlichen Offenlegungspflichten erfüllen können.

Gleichzeitig berücksichtigen Banken, Kunden und weitere Stakeholder ESG-Kriterien bei Finanzierung, Beschaffung und Vertragsentscheidungen – wodurch ESG-Angaben für KMU zu einer de-facto-Erwartung werden.

Für KMU steht dabei nicht die Erstellung eines umfassenden Nachhaltigkeitsberichts im Vordergrund, sondern die zielgerichtete Vorbereitung auf ESG-Datenanfragen:

  • Fokus auf wenige, relevante offenzulegende ESG-Informationen
  • Aufbau grundlegender Evidenz zu wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen
  • Sicherstellung konsistenter Datenqualität über die Zeit

Durch diesen Ansatz können KMU effizient auf Stakeholder-Anfragen reagieren, ohne unverhältnismässigen administrativen Aufwand zu erzeugen.

Unternehmen, die weiter gehen möchten, können freiwillige Rahmenwerke wie den Voluntary Sustainability Reporting Standard for SMEs (VSME) nutzen. Dieser bietet eine vereinfachte, konsistente Struktur für ESG-Berichterstattung, die von Geschäftspartnern, Banken und Anlagern zunehmend genutzt und erwartet wird.

Wichtig ist zudem: Im Zuge des Omnibus-Verfahrens wurde festgelegt, dass Unternehmen innerhalb der Wertschöpfungskette mit bis zu 1'000 Mitarbeitenden vor übermässigen ESG-Informationsanfragen durch berichtspflichtige Unternehmen geschützt werden.

Sie haben das Recht, Anfragen abzulehnen, die über die Inhalte eines freiwilligen Berichtsstandards hinausgehen – des sogenannten «Value-Chain-Cap». Dieser Standard soll 2026 von der Europäischen Kommission verabschiedet werden und auf dem bestehenden VSME Standard aufbauen.
 

Omnibus, CSRD & ESRS for SMEs: What Matters Now

Omnibus, CSRD & ESRS für KMU: Was jetzt wichtig ist

Überblick zu den aktuellen Omnibus‑Anpassungen der CSRD und ESRS für KMU (auf Englisch)


ESG-Assurance

Unter Regulierungen wie der CSRD müssen Nachhaltigkeitsangaben einer externen Prüfung unterzogen werden – aktuell im Rahmen einer Prüfung mit begrenzten Prüfsicherheit (Limited Assurance).

Unternehmen tragen daher die Verantwortung, dass alle Nachhaltigkeitsinformationen konsistent, nachvollziehbar und verlässlich sind – von der Datenerhebung bis zur externen Assurance.

ESG Assurance Maturity Index 2025

KPMG ESG Assurance Maturity Index 2025

Maintaining momentum (PDF auf Englisch)

Begrenzte vs. hinreichende Prüfsicherheit

Eine externe ESG-Prüfung wird derzeit überwiegend mit begrenzter Prüfsicherheit durchgeführt. Diese bestätigt, dass dem Prüfer keine Sachverhalte aufgefallen sind, die auf wesentliche Fehler hindeuten.

Hinreichende Prüfsicherheit (Reasonable Assurance) geht deutlich weiter und umfasst wesentlich umfangreichere Prüfungshandlungen – vergleichbar mit einer klassischen Abschlussprüfung.

ESG-Assurance-Mandate werden typischerweise nach ISAE 3000 (für nichtfinanzielle Informationen) durchgeführt, ergänzt durch ISAE 3410 für Treibhausgas- und Emissionsangaben.

Welche Sicherheitsstufe angemessen ist, hängt vom Reifegrad der Berichterstattung und den regulatorischen Anforderungen ab.

Internal Controls & Audit Trail

Prüffähiges ESG-Reporting erfordert robuste interne Strukturen. Dazu gehören eine klare Governance sowie eindeutig definierte Rollen und Verantwortlichkeiten. Ebenso wichtig sind transparente Datenflüsse (Data Lineage), die von der ersten Datenerhebung bis zur finalen Berichterstattung nachvollziehbar dokumentiert werden. Ein strukturiertes Evidenzmanagement stellt sicher, dass Annahmen, Berechnungen und Entscheidungen jederzeit überprüfbar sind und über alle Berichtsperioden hinweg konsistent bleiben.

Ergänzend benötigen Unternehmen wirksame interne Kontrollen, die die Qualität und Zuverlässigkeit der ESG Daten sicherstellen und damit die Grundlage für höhere Prüfungsniveaus schaffen. Digitale Lösungen unterstützen diese Anforderungen zunehmend, indem sie automatisierte Dokumentation und systemgestützte Workflows ermöglichen – und sowohl die sowohl die Erstellung als auch die Prüfung von Nachhaltigkeitsangaben effizienter gestalten.


Wie ESG strukturelle Schwächen im heutigen Risikomanagement aufdeckt – und was dagegen zu tun ist (auf Englisch)

Weitere Ressourcen & Downloads

Laut der Ausgabe 2024 der KPMG-Umfrage zur Nachhaltigkeitsberichterstattung bereiten sich Unternehmen weltweit auf die Einführung der Meldepflicht im Bereich Nachhaltigkeit vor.

Das EU-Omnibus-Paket strafft die Nachhaltigkeits­vorschriften, verringert den Berichtsaufwand und gestaltet die CSRD/CSDDD neu, was Auswirkungen auf Schweizer Unternehmen hat.

Die Schweiz verschärft und erweitert die Vorschriften zur nichtfinanziellen Berichterstattung, wodurch mehr Unternehmen strengeren, geprüften Nachhaltigkeits­vorschriften unterliegen.


FAQ – Häufige Fragen zu ESG Reporting & Assurance

Die CSRD gilt für bestimmte börsenkotierte Unternehmen und grosse Unternehmen in der EU mit mehr als 1 000 Mitarbeitenden und mehr als EUR 450 Mio. Nettoumsatz. Sie betrifft zudem nicht-EU-Mutterunternehmen mit wesentlicher EU-Präsenz, wenn sie mehr als EUR 450 Mio. Nettoumsatz in der EU erzielen und über eine EU-Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung mit mehr als EUR 200 Mio. Nettoumsatz verfügen.

Doppelte Materialität bedeutet, dass Unternehmen sowohl offenzulegen haben wie Nachhaltigkeitsthemen ihre finanzielle Leistung beeinflussen (finanzielle Materialität), als auch welche Auswirkungen ihre Geschäftstätigkeit auf Menschen und Umwelt hat (Materialität der Auswirkungen). Ein Thema ist wesentlich, wenn es unter einer oder beiden Perspektiven relevant ist.

Ein Nachhaltigkeitsbericht sollte klar und transparent darlegen, welche ESG-Themen für das Unternehmen am wichtigsten sind, wie sie gesteuert werden und wie sie mit der Unternehmensstrategie verknüpft sind.

Er sollte zudem Governance-Strukturen, Richtlinien, Massnahmen, messbare Ziele und Leistungskennzahlen enthalten, inklusive der Fortschritte im Zeitverlauf. Die konkreten Inhalte hängen vom jeweiligen Rechtsrahmen und den anzuwendenden Berichterstattungsstandards ab.

Nachhaltigkeitsberichterstattung geht über reine Compliance hinaus. Sie hilft Unternehmen, Risiken und Chancen frühzeitig zu erkennen, ESG-Faktoren in Geschäftsentscheidungen einzubinden und langfristigen Wert zu schaffen. Sie stärkt die operative Effizienz, erhöht das Vertrauen von Interessengruppen und unterstützt fundierte Entscheidungen.

Insgesamt verbessert sie Wettbewerbsfähigkeit, Resilienz und Wertschöpfung.

Schweizer Unternehmen benötigen eine Prüfung ihrer nichtfinanziellen Berichterstattung dann, wenn sie unter die EU-CSRD fallen, da diese von Beginn an begrenzte Prüfsicherheit vorschreibt. Nach aktuellem Schweizer Recht (Art. 964a–c OR) besteht keine verpflichtende externe Prüfung nichtfinanzieller Berichte.

Viele Unternehmen entscheiden sich dennoch freiwillig für eine Prüfung, um Glaubwürdigkeit, Datenqualität und Vertrauen bei Stakeholdern zu stärken.

Sofern sich die Schweizer Regulatorik künftig der EU-Regulatorik annähert, dürfte eine nichtfinanzielle Prüfung auch in der Schweiz verpflichtend werden

Hinreichende Prüfsicherheit entspricht einer Prüfung mit hoher Sicherheit, ähnlich einer Jahresabschlussprüfung, und führt zu einer positiven Prüfungsaussage.

Begrenzte Sicherheit bietet ein niedrigeres, aber immer noch substanzielles Sicherheitsniveau. Sie basiert auf einer negativen Aussage, dass den Prüfern keine Hinweise auf wesentliche Fehler aufgefallen sind. Der Umfang der Prüfungshandlungen ist deutlich geringer.

XBRL ist ein standardisiertes digitales Format zur strukturierten Kennzeichnung von Berichtsdaten. Für ESRS-Berichte ermöglicht XBRL-Tagging maschinenlesbare, vergleichbare und automatisiert auswertbare Nachhaltigkeitsinformationen, was insbesondere für Regulatoren und Anleger wichtig ist.

Auch wenn viele KMU nicht direkt berichtspflichtig sind, müssen sie zunehmend ESG-Daten bereitstellen, weil grosse Unternehmen entlang der Lieferkette diese Informationen für ihre eigenen Offenlegungspflichten benötigen.

Zudem können solide ESG-Leistungen KMU helfen, Geschäftsbeziehungen zu stärken, den Zugang zu Finanzierung zu erleichtern und Wettbewerbsvorteile zu erzielen.


Unterstützung bei ESG Reporting & Assurance

Unsere Expertinnen und Experten unterstützen Sie bei der Erfüllung nationaler und internationaler Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung (z. B. CSRD/ESRS, EU Taxonomy, Swiss CO, ISSB, GRI SRS) und bieten ESG-Assurance-Leistungen an.

Wir helfen Ihnen dabei, eine robuste Berichterstattungspraxis aufzubauen und die Prüfbarkeit Ihrer Nachhaltigkeitsangaben sicherzustellen.

Ihre Ansprechpartner

Silvan Jurt

Partner, Head Corporate Sustainability Services

KPMG Switzerland

Cyrill Kaufmann

Partner, Audit & Corporate Sustainability, Head ESG Assurance

KPMG Schweiz

Theresa Tiersch

Director, Corporate Sustainability Services

KPMG Schweiz

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