16-07-2020
Teil 3 unserer FIDLEG-Serie: Kernkomponenten von Best Execution unter FIDLEG.
FIDLEG Umsetzung: Best Execution
Die Anforderungen an die Best Execution nehmen unter FIDLEG substantiell zu. Insbesondere die jährliche Überprüfung der Wirksamkeit der Ausführungsgrundsätze dürfte für viele eine Herausforderung darstellen. Eine robuste Dokumentation der Handelsprozesse und -entscheidungen ist essentiell.
Best Execution ist wohl der am meisten unterschätzte Themenbereich jeder FIDLEG- Implementierung. Selbst das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) anerkannte im abschliessenden erläuternden Bericht zum FIDLEV, dass insbesondere MiFID II den Marktstandard in Bezug auf Best Execution wesentlich erhöht hat und im FIDLEG die entsprechenden Anforderungen weitestgehend (mit Ausnahme der Reportingpflichten) übernommen werden.
Es gilt festzuhalten, dass es nicht den Best Execution Standard gibt. Die Massnahmen und Verfahren um Best Execution sicherzustellen, sollen der Grösse und Komplexität der Handelstätigkeiten eines Instituts angemessen sein. Dies bedeutet aber auch, dass die Überlegungen und das Vorgehen der Finanzinstitute während den vier nachfolgend dargestellten Kernphasen schlüssig dokumentiert sein müssen. Das ausschliessliche Abstützen auf die Ausführungsqualität von einem oder mehreren Execution Broker ist hingegen nicht ausreichend.
1. Festlegen der Grundsätze und Verfahren zur Ausführung von Kundenaufträgen
Zunächst geht es darum sicherzustellen, dass die Prozesse eines Finanzinstituts systematisch das bestmögliche Ergebnis für die Kunden erzielen.
Die Grundlage dazu bilden die Ausführungsgrundsätze, welche jedes Institut für sich definieren muss: Sie legen die Hierarchie der Ausführungskriterien (Preis, Kosten, Schnelligkeit, Wahrscheinlichkeit der Ausführung, usw.) fest sowie die grundlegenden Mechaniken, wie sich die Hierarchie in Abhängigkeit des Marktumfelds (z.B. Volatile oder illiquide Märkte, Anlageklassen oder besondere Kundenwünsche) verändern kann. Obwohl die Ausführungskriterien „Preis“ und „Kosten“ für Privatanleger Priorität haben, heisst Best Execution nicht in jeder Situation, dass der beste Preis oder die tiefsten Kosten das dominante Kriterium darstellen.
Die Ausführungsgrundsätze bilden auch die Grundlage für die Beurteilung (Due Diligence) der Ausführungsplätze sowie Execution Brokers. Diese Analyse ist schriftlich zu dokumentieren und soll nachweisen, dass die Leistungsanforderungen des Institutes in Bezug auf die Ausführungsgrundsätze erfüllt werden.
2. Überwachung der Handelstätigkeit
Hier geht es darum für jeden Trade nachzuweisen, ob Best Execution erzielt wurde. Dies ergibt sich u.a. aus der Anforderung, wonach Kunden das Recht haben für jede Transaktion entsprechende Nachweise einzufordern. Die Aufzeichnungen sind aber auch wichtig für die regelmässige Überprüfung der Ausführungsgrundsätze (siehe unten).
Bei der Dokumentation kann risikoorientiert vorgegangen werden: Diese sollte bei sehr liquiden Werten wie Schweizer Bluechips einfach sein, bei illiquiden Anlageklassen sowie bei besonderen Kundenwünschen ist jedoch grössere Sorgfalt gefordert. Das Handeln auf elektronischen Plattformen (z.B. Auktionen) kann den Dokumentationsaufwand wesentlich reduzieren.
3. Regelmässige Überprüfung
Die (mindestens) jährliche Überprüfung der Wirksamkeit der Ausführungsgrundätze dürfte der grösste Knackpunkt in der Umsetzung von Best Execution nach FIDLEG sein. Grundsätzlich geht es darum ex-post festzustellen, ob für die Transaktionen im Betrachtungszeitraum tatsächlich Best Execution erreicht wurde.
Dies erfordert einen Abgleich der Handelsdaten des Instituts mit externen Handelsdaten. Grössere Finanzdienstleister werden um eine Transaktionskostenanalyse (TCA), Volume Weighted Average Price (VWAP) oder andere Metriken nicht herumkommen, wenn sie die regulatorischen Anforderungen einhalten wollen. Für kleinere Institute kann auch eine ausreichend breite Stichprobe aussagekräftig sein. Die Resultate der Überprüfung sollten auch in die (Neu-) Beurteilung der vom Institut genutzten Handelsplätze und Broker einfliessen (siehe oben).
Die Überprüfung wird auch Relevanz für Institute haben, welche direkte Mitglieder eines Handelsplatzes sind. Oft erhalten sie Zugang zu verschiedenen Handelssystemen (z.B. Lit Order Books, Dark Pools oder div. Auktionssysteme). Die Wahl der Handelssysteme ist für bestimme Arten von Orders kritisch zu hinterfragen und mit Datenanalysen zu belegen.
4. Governance
Die Transparenz der Ausführungsqualität wird unter FIDLEG zunehmen. Dies bedeutet, dass das Management mit der Thematik vertraut sein sollte und bei festgestellten Mängeln entsprechende Massnahmen trifft.
Oft fehlen in den Kontrollfunktionen handelsspezifische Kenntnisse und Erfahrung, um eine effektive Kontrolle über die Handelstätigkeiten sicherzustellen. In solchen Situationen kann ein „Execution Committee“ aus Vertretern des Verwaltungsrats, Geschäftsleitung, Handel sowie der Kontrollfunktionen sinnvoll sein.
Fazit
FIDLEG bringt eine substantielle Erhöhung der Best Execution Anforderungen mit sich und zwingt die meisten Institute dazu, ihre Handelsprozesse neu zu beurteilen. Eine robuste Dokumentation der Prozesse und Entscheidungen, die Nutzung von Datenanalysen und eine klare Zuteilung der Verantwortlichkeiten sind dabei kritische Erfolgsfaktoren.