STAF Kanton Uri Umsetzung der Steuerreform im Kanton Uri
In der Volksabstimmung zum Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF, vgl. Blog-Artikel) schafften die Schweizer Stimmberechtigen am 19. Mai 2019 die Grundlage für die kantonale Umsetzung der Steuerreform. Am 20. Oktober 2019 hat nun die Urner Stimmbevölkerung über die kantonale Umsetzung abgestimmt, welche mit einer Mehrheit von 69,6% angenommen wurde. Damit positioniert sich der Kanton Uri als attraktiver Unternehmensstandort.
Die neue Unternehmensbesteuerung im Kanton Uri
Die Unternehmensbesteuerung im Kanton Uri verändert sich wie folgt:
- Der effektive Gewinnsteuersatz über alle Stufen (Bund, Kanton und Ge-meinde) sinkt auf 12.64% (Hauptort, bisher 14.92%).
- Der ordentliche Kapitalsteuersatz beträgt unverändert 0.01‰ (Hauptort)
- Einführung einer Mindeststeuer von CHF 500.
- Mit der Einführung der Patentbox wird der Reingewinn aus Patenten und vergleichbaren Rechten mit einer maximalen Ermässigung von 30% in die Berechnung des steuerbaren Reingewinns einbezogen.
- Die Steuerprivilegien für Holding-, Domizilgesellschaften und gemischte Gesellschaften werden abgeschafft.
- Als Übergangsmassnahmen beim Statuswechsel bestehen im Kanton Uri die Möglichkeiten (a) zur steuerneutralen Aufdeckung und steuerwirksamen Abschreibung von stillen Reserven (sog. altrechtlicher Step-up bzw. Aufdeckungslösung) oder (b) zur Anwendung eines Sondersatzes von 1,144% (Hauptort; Kantons- und Gemeindesteuern) für die Besteuerung von innert den nächsten 5 Jahren realisierten stillen Reserven und selbstgeschaffenem Goodwill (sog. Sondersatzlösung).
- Die Entlastungsbegrenzung wird bei 50% des steuerbaren Reingewinns (exkl. Beteiligungserträge und Verlustverrechnung) festgelegt.
- Die Teilbesteuerung von Dividenden aus qualifizierenden Beteiligungen bei natürlichen Personen wird im Kanton Uri auf 50% erhöht (bisher 40%) – für die direkte Bundessteuer erfolgt eine Erhöhung auf 70% (bisher 60%).
Inkraftsetzung und die Bedeutung für Urner Unternehmen
Das neue Steuergesetz wird per 1. Januar 2020 in Kraft treten.
Da es sich um eine umfassende Steuerrechtsrevision handelt, sollten sich Urner Unternehmen frühzeitig auf die oben genannten Änderungen vorbereiten. Es stellen sich insbesondere Fragen wie:
- Wie sind wir von der Reform betroffen?
- Wie erfolgt der Übergang vom privilegierten Steuerstatus zur ordentlichen Besteuerung?
- Können wir von den Übergangsregelungen profitieren?
- Können wir von der Patentbox profitieren?
- Wie sehen die Auswirkungen bei der Kapitalsteuer aus und können wir diese optimieren?
- Wann müssen wir welche Massnahmen ergreifen?
- Ist unsere Dividendenstrategie noch optimal?
Unternehmen sollten zeitnah Massnahmen ergreifen, um sich auf die Auswirkungen der Steuerreform vorzubereiten. Dazu zählen eine umfassende und rechtzeitige Planung sowie die Simulation der Auswirkungen der unterschiedlichen Aspekte der Steuerreform.