Sustainable Finance: Regulatorischer Ausblick auf 2022 Sustainable Finance: Regulatorischer Ausblick auf 2022
Sustainable Finance wirkt sich auf unterschiedliche Bereiche der Schweizer Finanzinstitutionen aus. Die erfolgreiche Umsetzung der verschiedenen Regulierungsinitiativen der Schweiz und der EU erfordert eine klare Sicht auf die künftigen Meilensteine. Firmen müssen deren Auswirkungen verstehen und koordiniert vorgehen.
Das Inkrafttreten der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten (SFDR) 2021 markierte den Beginn einer (R)evolution in der Regulierung nachhaltiger Anlagen, die nicht nur EU-basierte, sondern auch Schweizer Finanzinstitute zwingt, am Ball zu bleiben. Die beiden Hauptziele der nachstehenden Initiativen bestehen darin, den Einbezug der Nachhaltigkeit über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg zum Standard zu erheben und gleichzeitig Greenwashing zu bekämpfen.
Sustainable Investing: Es geht nicht mehr nur um die Titelauswahl
Nachhaltigkeitsüberlegungen dürfen nicht länger bloss bei der Investitionsanalyse angestellt werden: Sie sollten im breiteren Kontext von Risiko, Prozesse, Produkt-Governance und Kundenanforderungen eingebettet sein. Deshalb hat die EU verschiedene bestehende Richtlinien geändert, die oft direkt oder indirekt auch Schweizer Finanzinstitute betreffen:
- Nachhaltigkeitsüberlegungen wurden in die AIFMD-, OGAW-, MiFID II- und IDD-Richtlinien aufgenommen. Die neuen Anforderungen der AIFMD- und OGAW-Richtlinien werden am 1. August 2022 in Kraft treten, jene der MiFID II- und der IDD-Richtlinien am 2. August 2022. Die Änderungen der MiFID II-Richtlinie bezüglich der Produkt-Governance-Pflichten werden von den Mitgliedstaaten bis zum 21. August 2022 übernommen und veröffentlicht werden und ihre Umsetzung im Markt muss bis zum 22. November 2022 erfolgen. Im Allgemeinen wird der Einbezug des Nachhaltigkeitsrisikos in die Anlageentscheidungen und der Einbezug von Nachhaltigkeitsfaktoren in Governance und Organisation, Produktentwicklung, Risikomanagement und die Eignungsprüfung gefordert. Erfahren Sie hier mehr über die Hauptauswirkungen.
- Der Gesetzesentwurf zur Änderung der CRR II wird von Grossbanken mit börsennotierten Emittenten verlangen, Informationen über ESG-Risiken in ihren «Pillar 3»-Offenlegungen per 1. Juni 2022 auszuweisen.
- Änderungen von Solvency II verlangen von Versicherern, den Einbezug von Nachhaltigkeitsrisiken per 2. August 2022 in ihrer Governance zu berücksichtigen.
Transparenz: Der Kampf gegen Greenwashing ist eingeläutet
Die Schweiz und die EU drängen mit verschiedenen Initiativen auf eine harmonisierte Nachhaltigkeitsberichterstattung. Schweizer Finanzinstitute sollten sich die folgenden Meilensteine für 2022 vormerken:
- Die Verordnung vom 3. Dezember 2021 beinhaltet eine Änderung des schweizerischen Obligationenrechts. Sie verlangt von Unternehmen von öffentlichem Interesse (einschliesslich aller Finanzinstitute), nichtfinanzielle Angaben offenzulegen und, wo relevant, eine Due Diligence zu Kinderarbeit und/oder zu Konfliktmineralien durchzuführen. Um den Anforderungen bis zum Berichtsjahr (BJ) 2023 gerecht zu werden, sollten Unternehmen mit den Vorbereitungen im Jahr 2022 beginnen. Lesen Sie mehr dazu in unserem Blogbeitrag «KVI – Gegenvorschlag».
- Die FINMA hat die Offenlegungsanforderungen für Banken und Versicherer (Rundschreiben 2016/01 und 2016/02), die zu den Aufsichtskategorien 1 und 2 gehören, geändert. Per Berichtsjahr 2021 müssen sie Klimarisiken gemäss den Leitlinien der FSB-Taskforce für die Offenlegung klimabezogener Finanzinformationen (TCFD) offenlegen. Eine Erweiterung des Geltungsbereichs auf alle Finanzinstitute wird für Offenlegungen zum Berichtsjahr 2023 als Teil der Änderungen des schweizerischen Obligationenrechts als Folge des indirekten Gegenvorschlags der Konzernverantwortungsinitiative (siehe oben) erwartet. Unternehmen, die die TCFD-Berichterstattung zum ersten Mal durchführen, sollten den erforderlichen Vorbereitungsaufwand nicht unterschätzen. Mehr Informationen zur TCFD (auf Englisch).
- Der Entwurf einer EU-Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD), die die Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen (NFRD) bis zum Berichtsjahr 2023 ersetzt, wurde im April 2021 veröffentlicht. In der Schweiz ansässige Unternehmen könnten ebenfalls in deren Geltungsbereich fallen. Die Verabschiedung der von der EFRAG erstellten Standardentwürfe wird für Oktober 2022 erwartet. Mehr dazu in der Übersicht über die wichtigsten Änderungen und Auswirkungen der CSRD (auf Englisch).
- Die Taxonomie-Verordnung der EU tritt am 1. Januar 2022 in Kraft und Schweizer Finanzunternehmen müssen Massnahmen ergreifen, wenn sie Finanzprodukte innerhalb der EU vertreiben und/oder wenn sie in den Geltungsbereich der NFRD fallen. Lesen Sie hier mehr darüber, wie die EU-Taxonomie sich auf die Schweizer Finanzbranche auswirkt.
- Unter der SFDR müssen ESG-orientierte Finanzprodukte, die innerhalb der EU vertrieben werden, Nachhaltigkeitsoffenlegungen in regelmässigen Berichten ab 1. Januar 2022 enthalten und negative Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit bis zum 30. Dezember 2022 offenlegen.
- Die Annahme der Entwürfe der Technischen Regulierungsstandards (Regulatory Technical Standard, RTS) bezüglich SFDR und EU-Taxonomie wurde bereits zweimal verschoben und als Folge davon, auch ihre Umsetzungsdaten. Die Annahme wird nun für das Jahr 2022 erwartet, was den Unternehmen Zeit bis zum 1. Januar 2023 gibt, die Anforderungen umzusetzen.
- Der Bundesrat hat das Eidgenössische Finanzdepartement beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation und der FINMA bis Ende 2022 einen Vorschlag auszuarbeiten, wie die Finanzmarktregulierung geändert werden könnte, damit Greenwashing unterbunden werden kann.
Seien Sie vorbereitet
Die künftigen Regulierungsinitiativen rund um Sustainable Finance sind anspruchsvoll insbesondere für Schweizer Akteure, die oft sowohl Schweizer als auch EU-Anforderungen erfüllen müssen. Unternehmen müssen den Überblick behalten und rechtzeitig Massnahmen ergreifen und eine funktionsübergreifende Beteiligung an der Umsetzung der Richtlinien und Verordnungen erreichen. Ein proaktiver unternehmensweiter Ansatz wird letztlich die Compliance sicherstellen und sogar einen Wettbewerbsvorteil in Bezug auf nachhaltige Finanzierungen ermöglichen.
Zeitrahmen der künftigen Regulierungsmeilensteine für Sustainable Finance in der Schweiz und der EU
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