Die Europäische Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten (EUDR) wird nicht wie ursprünglich geplant Ende 2024 in Kraft treten. Der Start wurde auf den 30. Dezember 2026 verschoben.

Die Vorschriften sollen sicherstellen, dass in Europa verbrauchte Produkte nicht zur weltweiten Entwaldung oder Waldschädigung beitragen. Sie werden erhebliche Auswirkungen auf die Wirtschaft haben und ganze Branchen grundlegend verändern.

Factsheet

EUDR Entwaldung

Neue Regeln zur Abholzung. Ist Ihr Unternehmen bereit? (PDF auf Englisch)

Was ist die EUDR und warum ist sie für Schweizer Unternehmen wichtig?

Die EUDR soll verhindern, dass Produkte, die aus der Abholzung von Wäldern stammen, auf den EU-Markt gelangen. Durch die Verringerung der Auswirkungen der EU auf die Entwaldung sowie Schädigung der Wälder zielt die Verordnung darauf ab, die Treibhausgasemissionen (THG) und den Verlust der Biodiversität zu verringern

Die Verordnung verpflichtet Unternehmen, die mit bestimmten Rohstoffen, welche als Haupttreiber der Entwaldung bekannt sind, und den aus diesen Rohstoffen hergestellten Produkten handeln, zu einer sorgfältigen Prüfung der Wertschöpfungskette. Indem Unternehmen zu einer verantwortungsvollen Beschaffung angehalten werden, spielen diese neuen Vorschriften eine entscheidende Rolle bei der Verbesserung der Rückverfolgbarkeit in globalen Lieferketten. 

Während die Hauptverantwortung bei dem Unternehmen liegt, das die Produkte auf den EU-Markt bringt, wirkt sich die Verordnung auch auf die vorgelagerte Wertschöpfungskette aus, da von Nicht-EU-Unternehmen erwartet wird, dass sie ihren Kunden entsprechende Informationen zur Verfügung stellen. Daher können Schweizer Konzerne, die die unter die Verordnung fallenden Rohstoffe in die EU importieren, innerhalb der EU handeln oder aus der EU exportieren, direkt oder indirekt von der Verordnung betroffen sein. 

  • Welche Produkte sind betroffen?

    Derzeit umfasst die EUDR sieben Rohstoffe (d. h. Holz, Kakao, Kautschuk, Rinder, Palmöl, Kaffee und Soja) sowie viele Folgeprodukte (z. B. Leder, Schokolade usw.). Das bedeutet, dass eine breite Palette von Erzeugnissen, beispielsweise Fleischprodukte oder Gummihandschuhe abgedeckt ist.

     

    Die sieben betroffenen Rohstoffe:

    • Holz
    • Kakao
    • Kaffee
    • Ölpalme
    • Kautschuk
    • Soja
    • Rinder

     

    Der Anwendungsbereich könnte in Zukunft auf weitere Rohstoffe ausgedehnt werden.

Wann wird die EUDR in Kraft treten?

Im Dezember 2025 gewährte die Europäische Union eine zusätzliche 12-monatige Frist für die Einhaltung der Verordnung, um den Unternehmen mehr Zeit zur Vorbereitung zu geben. Für grosse und mittlere Unternehmen und Händler gilt die Verordnung nun ab dem 30. Dezember 2026, während Kleinst- und Kleinunternehmen diese bis zum 30. Juni 2027 erfüllen müssen.

Timeline

Trotz der Verzögerung durch die EUDR wird den Unternehmen empfohlen, jetzt damit zu beginnen, die Auswirkungen der Verordnung auf ihre Produkte und die Sorgfaltspflichten in der Lieferkette zu berücksichtigen.

Wer muss die Vorschriften einhalten? Auswirkungen auf Schweizer Unternehmen und Finanzinstitute

Schweizer Konzerne, die innerhalb der EU handeln oder betroffene Rohstoffe in die EU exportieren, können direkt oder indirekt von der Verordnung betroffen sein. Sie sollten einen zentral gesteuerten Ansatz für alle Unternehmen innerhalb des Konzerns in Betracht ziehen. Zudem müssen Schweizer Unternehmen Informationen über die in den EU-Markt exportierten Rohstoffe bereitstellen.

Das bedeutet, sie müssen sicherstellen, dass die von ihnen bezogenen Rohstoffe nicht mit der Abholzung von Wäldern in Verbindung stehen, und möglicherweise gegenüber Investoren und Kunden die Einhaltung der Verordnung nachweisen.

Schweizer Finanzinstitute unterliegen derzeit nicht der EUDR-Verordnung, was sich jedoch ändern könnte, da sich die Europäische Kommission verpflichtet hat eine Folgenabschätzung vorzunehmen, um die Rolle der Finanzinstitute bei der Verhinderung von Finanzströmen zu bewerten, die direkt oder indirekt zur Entwaldung und Waldschädigung beitragen.

Unabhängig vom Ergebnis der Folgenabschätzung sind die Finanzinstitute durch ihre Investitionen in Unternehmen, die mit den unter die Verordnung fallenden Rohstoffen handeln und sie in die EU exportieren, indirekt von der Verordnung betroffen. Da die Entwaldung für viele Unternehmen ein erhebliches Risiko darstellt, stellen sie auch ein Risiko für die Instrumente dar, in die die Finanzinstitute investieren.

refresh

Sustainable Finance als strategische Priorität: Wir helfen bei einer transparenten Kapitalallokation und effektivem Risikomanagement im Finanzsystem.

Was erfordert die Einhaltung der EUDR?

Unternehmen, die in den Geltungsbereich fallende Rohstoffe auf dem EU-Markt in Verkehr bringen oder aus der EU exportieren, müssen sicherstellen, dass diese: 

  • nicht auf abgeholztem oder degradiertem Land produziert werden, 
  • in Übereinstimmung mit den Gesetzen des Produktionslandes produziert wurden und 
  • durch eine Sorgfaltserklärung oder eine vereinfachte Erklärung abgedeckt sind.
  • Verpflichtungen zur Sorgfaltspflicht

    Die Marktteilnehmer müssen alle Produkte, die in den Geltungsbereich der Verordnung fallen, von jedem ihrer Lieferanten mit der gebotenen Sorgfalt prüfen. Die Sorgfaltspflicht umfasst die Sammlung von Informationen und Daten, die Bewertung von Risiken und die Risikominderung.

  • Rückverfolgbarkeit

    Die Sammlung von Informationen, Dokumenten und Daten, wie z. B. Beschreibung des Produkts, Menge, Produktionsland, Geokoordinaten usw., soll zeigen, dass die Rohstoffe legal und ohne Abholzung produziert wurden. Die Rückverfolgbarkeit bis zur Parzelle ist notwendig, um nachzuweisen, dass an einem bestimmten Ort keine Abholzung stattfindet. Diese Informationen erfordern eine gute Rückverfolgbarkeit der betreffenden Rohstoffe und umfassen wahrscheinlich auch technologische Lösungen, um die Rückverfolgbarkeit über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg zu gewährleisten.

  • Berichterstattung

    Unternehmen, die ein betroffenes Produkt erstmals auf dem EU-Markt platzieren, müssen eine Sorgfaltserklärung über das Informationssystem der Entwaldungsverordnung einreichen. Dieses Register ermöglicht es Wirtschaftsbeteiligten, Händlern und ihren Vertretern, Sorgfaltserklärungen elektronisch auszufüllen und an die zuständigen Behörden zu übermitteln.

Herausforderungen und Risiken: Warum die Einhaltung der EUDR komplex ist

Die Einhaltung der EUDR ist komplex, da sie eine Vielzahl von Informationen und Fachwissen aus unterschiedlichen Quellen umfasst. Es gibt zahlreiche interne und externe Herausforderungen, denen sich Unternehmen stellen und die sie lösen müssen, um die Einhaltung der Verordnung zu gewährleisten. Die internen Herausforderungen reichen von der Einbindung relevanter Funktionen (z. B. Rechtsabteilung, Einkauf, IT usw.) bis hin zur Einrichtung der richtigen Governance-Struktur und der Implementierung der geeigneten Technologie, während die externen Herausforderungen in der Einbindung der Lieferanten und der Datenerfassung liegen.

Beginnend mit den internen Herausforderungen: Eine der grössten Aufgaben ist die Identifizierung der Produkte, die unter die Verordnung fallen. Ebenso wichtig ist die klare Zuweisung von Verantwortlichkeiten für die Umsetzung der erforderlichen Massnahmen, da verschiedene Funktionen beteiligt sind. Nicht zu unterschätzen ist auch die interne Rückverfolgbarkeit – vom Einkauf der Rohstoffe bis zum Verkauf und Versand der Produkte.

Weitere wichtige Herausforderungen betreffen die Rückverfolgbarkeit der Rohstoffe in komplexen globalen Lieferketten sowie den möglichen Einsatz von Technologie um diese Rückverfolgbarkeit sicherzustellen und die Einhaltung der EUDR-Vorgaben nachzuweisen. Unternehmen, die bislang keine technologischen Lösungen implementiert haben, sollten prüfen, welche Technologien geeignet sind und diese vor der Einführung gemeinsam mit ihren Partnern entlang der Wertschöpfungskette sorgfältig auswählen.

Ein weiteres zentrales Risiko besteht in möglichen Störungen der Lieferketten, wenn Lieferanten Schwierigkeiten haben, die EUDR-Anforderungen zu erfüllen und die Nachfrage nach geeigneten Rohstoffen das verfügbare Angebot übersteigt. Unternehmen müssen ihre Lieferanten eng einbinden – durch Sensibilisierung, Zusammenarbeit und Datenerhebung. Vor dem Hintergrund geopolitischer Spannungen, Ressourcenknappheit und begrenzter Verfügbarkeit müssen sie möglicherweise ihre Einkaufsstrategie für bestimmte Rohstoffe neu definieren und sich möglicherweise nach neuen Lieferanten umsehen.

Die Umsetzung der Sorgfaltspflicht (z. B. Bewertung der Anwendbarkeit, Auswahl und Prüfung von Lieferanten, Nachweis der Einhaltung der Gesetze des Produktionslandes) in Verbindung mit der Beschaffung von nachhaltigen Rohstoffen kann zu höheren Kosten führen. 


Folgen der Nichteinhaltung

Die Folgen der Nichteinhaltung sollten nicht unterschätzt werden. Neben dem potenziellen Reputationsschaden drohen Unternehmen empfindliche Sanktionen: Geldbussen von bis zu 4 % des gesamten Jahresumsatzes des Unternehmens in der EU, die Beschlagnahme von Produkten und Erlösen, ein Verbot von Geschäftstätigkeiten innerhalb der EU und den Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen.

Die Einhaltung der Vorschriften in eine Chance verwandeln

Die Einhaltung der EUDR kann eine Herausforderung sein, aber sie bietet auch die Gelegenheit, Ihre ESG-Strategie zu verfeinern, Ihre internen Richtlinien und Prozesse zu überprüfen und die Rückverfolgbarkeit in Ihren Lieferketten zu verbessern. Beginnend mit einer Folgenabschätzung und einer Lückenanalyse müssen die Unternehmen zunächst ihre Bereitschaft zur Einhaltung der Verordnung bewerten.

Sobald sie sich über die Auswirkungen der Verordnung auf ihre Produkte und Lieferketten im Klaren sind und wissen, welche Lücken Sie schliessen müssen, um die Anforderungen der Verordnung zu erfüllen, können Sie Ihren Rahmen für die Sorgfaltspflicht entwickeln oder verstärken und mit Ihren Lieferanten in Kontakt treten. Auf dieser Basis sind Unternehmen in der Lage, auch auf andere relevante EU-Verordnungen zu reagieren und sich darauf vorzubereiten (z. B. die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen, die Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen usw.).

Factsheet

EUDR Entwaldung

Neue Regeln zur Abholzung. Ist Ihr Unternehmen bereit? (PDF auf Englisch)

Schlussfolgerung und nächste Schritte

Die Unternehmen erhalten zusätzliche Zeit, um die Verordnung einzuhalten, aber sie müssen sobald wie möglich damit beginnen, da die Umsetzung der Verordnung zeitaufwändig und anspruchsvoll sein kann. Ein strukturierter Ansatz ist entscheidend, um alle Aspekte der Verordnung erfüllen. Das multidisziplinäre Fachwissen und die globale Präsenz von KPMG können Unternehmen dabei helfen, die Komplexität der EUDR zu bewältigen, indem wir Ihnen bei der Durchführung von Bereitschaftsbewertungen helfen und Sie bei der Umsetzung der Sorgfaltspflicht unterstützen – von der Einbindung von Lieferanten über den Einsatz von Technologien bis hin zur Einreichung von Sorgfaltserklärungen.

Wir helfen Ihnen, die Einhaltung der Vorschriften in eine Chance zu verwandeln, indem wir einen Transformationsfahrplan aufstellen, der Sie auf weitere relevante EU-Vorschriften vorbereitet.

Sicheres Navigieren durch die EUDR-Compliance

Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) stellt Unternehmen, die mit der EU Handel treiben, vor neue Herausforderungen. KPMG Schweiz bietet einen strukturierten Ansatz, um Unternehmen dabei zu helfen, ihre Bereitschaft zu beurteilen, die Einhaltung zu steuern und effektive Lösungen zu implementieren. 

Unsere Experten helfen bei der Beurteilung der Bereitschaft, bei Sensibilisierungsworkshops und bei der Evaluation von Technologielösungen, um nachhaltige und transparente Lieferketten zu gewährleisten. 

ESG und Nachhaltigkeit

Wir unterstützen die Sicherung einer nachhaltigen Zukunft Ihres Unternehmens.
surfer