Nachhaltigkeit weltweit im Fokus der Verwaltungsräte Nachhaltigkeit weltweit im Fokus der Verwaltungsräte
Die Erwartungen der institutionellen Anleger an eine nachhaltige Geschäftstätigkeit steigen. In den Verwaltungsräten werden Nachhaltigkeitsthemen diskutiert, weltweit allerdings in stark unterschiedlichem Ausmass.
Mit der von der UNO 2015 verabschiedeten Agenda 2030 haben Nachhaltigkeitsthemen in der Politik oberste Priorität erhalten. Auch die Schweiz setzt sich sowohl auf nationaler als auf internationaler Ebene für deren Umsetzung ein.
Priorität von Nachhaltigkeit im Verwaltungsrat
Das gobale Audit Committee Institute von KPMG hat jüngst eine Umfrage durchgeführt zur zunehmenden Bedeutung von Nachhaltigkeitsthemen für den Verwaltungsrat. Dies vor dem Hintergrund, dass institutionelle Investoren, wie auch die Politik, diesen Themen hohe Priorität beimessen. Die unternehmerische Realität präsentiert sich wie folgt:
- Weniger als die Hälfte der Befragten glaubt, dass ein Fokus auf Nachhaltigkeit die Performance des Unternehmens verbessert
- Die treibenden Kräfte für Nachhaltigkeit sind Kunden, Mitarbeitende und die Reputation bzw. das Reputationsrisiko
- Hindernisse für eine verstärkte Bedeutung der Nachhaltigkeit als strategisches Thema sind: Wahrnehmung als reines Marketinginstrument, fehlende Priorität auf Geschäftsleitungsebene und kurzfristige Ergebnisorientierung
- Unternehmen haben Mühe, Nachhaltigkeit in die Kernprozesse zu integrieren
- Wenn Nachhaltigkeit (weiter) an Bedeutung gewinnen soll, muss der Verwaltungsrat dies zu seiner Priorität machen
Die Studie kommt zum Schluss, dass zurzeit Anstrengungen im Bereich Nachhaltigkeit also eher am Rande der eigentlichen Geschäftstätigkeit zu finden sind, sicher aber nicht darin integriert sind. Da lediglich die Hälfte der eine Zusammenhang zwischen Nachhaltigkeit und Performance sieht, ist dies wenig überraschend.
Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Schweiz
In meinem Beitrag in den letzten Audit Committee News zur Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Schweiz verweise ich in diesem Zusammenhang auch auf die kürzlich in Kraft getretene Regulierung der EU zur Berichterstattung von nichtfinanziellen Informationen. Punktuell haben diese Anstrengungen bereits Spuren in Schweizer Gesetzen hinterlassen (oder es wird erwartet, dass diez z.B. im Rahmen der laufenden Aktienrechtsrevision geschehen wird). Bis anhin ist das Thema jedoch vor allem auf freiwilliger Basis abgehandelt.
Seit 2014 ist das Konzept der nachhaltigen Unternehmensführung als im Swiss Code of Best Practice vor Corporate Governance der economiesuisse verankert. Das Selbstregulierungsinstrument geniesst hohe Akzeptanz bei den börsenkotierten Unternehmen und erweist sich auch ohne bindenen Charakter als wirkungsvoll.
Die Schweizer Börse SIX Swiss Exchange hat ihre “Richtlinie Corporate Governance” ebenfalls angepasst. Unternehmen können sich dabei auf freiwilliger Basis verpflichten, einen international anerkannten Standard zur Nachhaltigkeitsberichterstattung einzuhalten. Dabei akzeptiert die SIX Swiss Exchange vier Regelwerke:
- Global Reporting Initiative (GRI)
- Sustainability Accounting Standards Board (SASB) Standards
- UN Global Compact (UNGC)
- European Public Estate Association Best Practices Recommendations on Sustainability Reporting (EPRA Sustainability BPR)
Vor dem Hintergrund der möglichen Regulierung und der oben erwähnten Ergebnissen sind Verwaltungsräte aufgerufen zu analysieren, was diese noch divergierenden Vorstellungen von Nachhaltigkeit für ihr Unternehmen bedeuten und welche konkreten Massnahmen daraus abzuleiten sind.
Report: ESG, risk and return - a board's-eye view (PDF, auf Englisch)