• Nando Lappert, Expert |
  • Lukas Walter, Expert |

Der Bundesrat hat am 17. März 2023 das weitere Vorgehen zur Teilrevision des Kartellgesetzes (KG) festgelegt. Bis Mitte 2023 wird eine Botschaft für eine Revisionsvorlage vorgestellt. Gleichzeitig leitet der Bundesrat erste Arbeiten zu einer Reform der Wettbewerbsbehörden ein.

Vorlage zur Teilrevision des Kartellgesetzes bis Mitte 2023

Nachdem der Bundesrat am 24. November 2021 den Vorentwurf zur Teilrevision des Kartellgesetzes (KG) publiziert hatte, führte das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) bis zum 11. März 2022 eine Vernehmlassung durch. Der Bundesrat hat nun am 17. März 2023 die Vernehmlassungsergebnisse publiziert und dem WBF den Auftrag erteilt, bis Mitte 2023 eine Botschaft zur Revisionsvorlage vorzustellen.

Obwohl der Bundesrat und das Parlament den Vernehmlassungsentwurf in seinen Einzelheiten voraussichtlich noch abändern werden, beinhaltet die Vorlage insbesondere die folgenden Änderungen, welche die Wirksamkeit des Kartellgesetzes verbessern und drei parlamentarische Vorstösse adressieren sollen:

Der Kern der Vorlage bildet die Modernisierung der schweizerischen Fusionskontrolle. Mit dem Wechsel vom heutigen qualifizierten Marktbeherrschungstest zum sogennanten «Significant Impediment to Effective Competition»-Test (SIEC-Test; erhebliche Behinderung wirksamen Wettbewerbs) soll der Prüfstandard bei Unternehmenszusammenschlüssen an die internationale Praxis angepasst werden. Der Hauptunterschied zwischen dem qualifizierten Marktbeherrschungstest und dem SIEC-Test liegt in der Höhe der Eingriffshürde. Mit dem SIEC-Test können Fusionen untersagt oder mit Bedingungen und Auflagen versehen werden, wenn sie zu einer signifikanten Behinderung des wirksamen Wettbewerbs führen. Unter dem heute geltenden Prüfstandard ist dies erst möglich, wenn ein Zusammenschluss den wirksamen Wettbewerb durch die Begründung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung vollständig beseitigen kann.

Des Weiteren sollen mit den vorgeschlagenen Änderungen das Kartellzivilrecht und das Widerspruchsverfahren verbessert werden. Schliesslich sind drei parlamentarische Vorstösse umzusetzen – diese betreffen im Einzelnen:

(i) Die Vereinfachung und Beschleunigung von wettbewerbsrechtlichen Gerichtsverfahren durch die Einführung von Ordnungsvorschriften und die Einführung einer Parteientschädigung in erstinstanzlichen Kartellverwaltungsverfahren (Motion 16.4094 Fournier);

(ii) Die Wiedereinführung der Auswirkungskontrolle bei harten Wettbewerbsabreden nach Art. 5 KG als Reaktion auf die kritisierte Gaba-Rechtsprechung des Bundesgerichts, sodass sowohl qualitative als auch quantitative Kriterien zu berücksichtigen sind (Motion 18.4282 Français ); und

(iii) Die Verankerung der verfassungsmässigen Unschuldsvermutung im KG und insbesondere die Stärkung des Untersuchungsgrundsatzes (Motion 21.4189 Wicki). Dieser letzte Vorstoss ist in der aktuell vorliegenden Vernehmlassungsvorlage noch nicht adressiert.

Bundesrat leitet Arbeiten zu einer institutionellen Reform ein

Die publizierten Vernehmlassungsergebnisse zur Teilrevision zeigen auf, dass die angestrebten Änderungen grundsätzlich unumstritten sind. Allerdings sind breit abgestützte Forderungen aufgekommen, welche das Fehlen einer Reform der Wettbewerbsbehörden bzw. der Wettbewerbskommission (WEKO) und ihrem Sekretariat monieren. Der Bundesrat trägt diesem Anliegen Rechnung und hat das WBF deshalb beauftragt, ihm einen Vorschlag für eine entsprechende Reform bis zum ersten Quartal 2024 zu unterbreiten. Die Institutionenreform soll dabei parallel und separat zur laufenden Teilrevision vorangetrieben werden.

Nächste Schritte

Im Hinblick auf die laufende Teilrevision des KG bleibt abzuwarten, welche Anpassungen der Bundesrat an seiner Vorlage mit der Botschaft bis Mitte 2023 vornehmen wird und wie das Parlament nachfolgend darüber befindet. Mit dem Inkrafttreten der finalen Bestimmungen ist frühestens 2024 zu rechnen.

Schliesslich wird mit Blick auf die eingeleitete Institutionenreform das WBF verschiedene Reformoptionen bis Ende 2023 prüfen und dem Bundesrat bis zu Beginn 2024 unterbreiten.

Für Fragen zur aktuellen Kartellgesetzrevision sind wir gerne für Sie da. Wir halten Sie über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden – ab Publikation der Botschaft stellen wir Ihnen gerne eine aktualisierte Übersicht der vorgesehenen Änderungen zur Verfügung.

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