Auswirkungen der VAG/AVO/AVO-FINMA Revision

04-07-2023
Die Schweizer Versicherungsregulierung im Wandel: Folgen der Anpassungen der Aufsichtsverordnung & des revidierten Versicherungsaufsichtsgesetz.

Am 2. Juni 2023 hat der Schweizer Bundesrat im Bereich Privatversicherungen die Anpassungen der Aufsichtsverordnung (AVO) verabschiedet und das revidierte Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) zusammen mit der ebenfalls überarbeiteten AVO per 1. Januar 2024 mit gewissen Übergangsfristen in Kraft gesetzt. Die Teilrevision des VAG, die zuvor am 18. März 2022 vom Parlament verabschiedet wurde, zielt darauf ab, den Versichertenschutz sowie die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit des Versicherungsstandorts Schweiz weiter zu stärken. Mit der revidierten AVO werden die neuen gesetzlichen Vorgaben umgesetzt.

Im Nachgang zur überarbeiteten AVO wird der Regulator auch eine revidierte AVO-FINMA erarbeiten. Die FINMA gliederte dabei die Themen der FINMA-Folgeregulierung im Rahmen der Vorkonsultation in elf Bereiche: 

Thomas Schneider

Partner, Sektorleiter Versicherungen

KPMG Switzerland

William Southwell

Partner, Head of Actuarial and Insurance Risk

KPMG Switzerland

Zwar gibt es in all diesen Bereichen Änderungen der Verordnung, doch handelt es sich bei vielen Änderungen lediglich um eine Umstrukturierung der aktuellen Verordnung zwischen den verschiedenen Ebenen der Gesetzgebung (AVO, AVO-FINMA und Rundschreiben).

Wir haben jedoch drei Kernthemen identifiziert, die aus unserer Sicht einen wesentlichen Einfluss auf die Versicherungsunternehmen haben: 

1. Gebundenes Vermögen

Mit den neuen Vorgaben zum gebundenen Vermögen werden Versicherungsunternehmen vor Herausforderungen gestellt, um die Kapitalanlagestrategie und das Risikomanagement entsprechend anzupassen.

Die wichtigste Änderung in diesem Bezug ist die Einführung des Prudent Person Principles, welches einerseits mehr Flexibilität für die Unternehmen bedeutet, gleichzeitig aber auch höhere Anforderungen an die Governance setzt und eine Überarbeitung der bestehenden unternehmensinternen Anlagerichtlinien erfordert.

Beispielsweise müssen neu Vermögenswerte, die zur Bedeckung der versicherungstechnischen Rückstellungen gehalten werden, in einer der Art und Laufzeit der Versicherungsverpflichtungen des Unternehmens angemessenen Weise angelegt werden.

Versicherer müssen sich zudem entscheiden, ob sie zukünftig mit der Standardliste von Kapitalanlagen gemäss der AVO operieren wollen, oder eigene Anlageinstrumente im Rahmen einer eigenen Liste von der FINMA genehmigen lassen. 

2. Versicherungs-Vermittler und Verhaltensregeln

Die VAG/AVO-Revision schafft die Voraussetzung für eine neue Vermittleraufsicht, welche die FINMA im Rahmen der Delegationskompetenz in der AVO-FINMA weiter ausführen wird.

Im Kern müssen sich Versicherungsvermittler neu registrieren lassen und dazu gewisse Voraussetzungen erfüllen.

Versicherungsunternehmen empfehlen wir zu analysieren, ob ein wirksames Kontrollumfeld über die für das Unternehmen vermittelnden gebundenen und ungebundenen Vermittler vorhanden ist, bzw. zu evaluieren, ob dieses den neuen Anforderungen entspricht.

Insbesondere im Bereich der Lebensversicherungen gibt es darüber hinaus auch Verhaltensregeln in Bezug auf Informationspflichten und Angemessenheitsprüfungen, welche sowohl im Direktvertrieb als auch im Brokergeschäft umgesetzt werden müssen. 

3. Qualitatives Risikomanagement inklusive Cyberrisiken

Im Zuge der AVO-Revision wurden die Richtlinien in Bezug auf das qualitative Risikomanagement nochmals präzisiert. Insbesondere wurde ein verstärkter Fokus auf die Früherkennung von Risiken gelegt und der eigenen Risikotragfähigkeit ein höherer Stellenwert eingeräumt.

In der heutigen digitalen Welt sind Versicherungsunternehmen verstärkt Cyberrisiken ausgesetzt. Die Sicherstellung einer robusten IT-Infrastruktur, die Prävention von Cyberangriffen und die wirksame Reaktion auf Sicherheitsvorfälle sind von entscheidender Bedeutung.

Während die Gesetzgebung im Zuge der VAG/AVO-Revision zu diesem Thema recht vage blieb, beobachten wir aktuell im Markt, dass Cyberrisiken vermehrt in den Fokus der Aufsichtsbehörden rücken.

Es ist wichtig zu beachten, dass sowohl das revidierte VAG als auch die revidierte AVO Übergangsfristen in verschiedenen Bereichen vorsehen. Dies bietet Versicherungsunternehmen die Möglichkeit, sich auf die neuen Anforderungen einzustellen und ihre Geschäftsmodelle entsprechend anzupassen.

Unser Insurance Consulting Team würde sich freuen, Sie beim Verständnis der Änderungen in der Regulierung und der Auswirkungen auf Ihr Unternehmen zu unterstützen. Gerne stehen wir Ihnen für Fragen und konstruktive Diskussionen zur Verfügung.