• Patrick Schmucki, Director |

Die neue ESG-Selbstregulierung der AMAS ist per Ende September diesen Jahres in Kraft getreten. Die Implementierung der Vorgaben brachte verschiedene Herausforderungen für Schweizer Asset Manager mit sich. Wir zeigen die wichtigsten Erkenntnisse aus den bisherigen Implementierungsanstrengungen auf.

Die Selbstregulierung

Die Selbstregulierung zu Transparenz und Offenlegung bei Kollektivvermögen mit Nachhaltigkeitsbezug der AMAS trat per Ende September in Kraft. Die Regulierung verlangt von den Mitgliedsinstituten sowohl eine solide ESG-Governance und entsprechende Kontrollandschaft auf Institutsebene als auch eine schlüssige Umsetzung auf Produktebene. Wir blicken auf die praktischen Herausforderungen bei der Umsetzung, wichtige Learnings für Unternehmen aus diesem Prozess und wagen einen Ausblick.

Praktische Herausforderungen

  • Datenprovider Due Diligence und Datenvalidierung: Die Selbstregulierung verlangt eine strukturierte Due Diligence bei ESG Daten- und Researchanbietern. In der Praxis macht dies den Ausbau der bestehenden Prozesse oder gar die Einführung eines neuen Prozesses dafür notwendig. Je nach Marktsituation und Art der bezogenen Researchs ist eine Bewertung und/oder ein Vergleich mit anderen Anbietern auch gar nicht oder nur schwer möglich.
  • Werbung und externe Kommunikation: Auch wenn der Fondsvertrag nur die Grundzüge der Nachhaltigkeitsvorgaben enthält, muss sichergestellt sein, dass Werbung im Einklang mit diesen Vorgaben steht und nicht mehr verspricht als der Fonds liefern kann.
  • Vorsorgevermögen: Bei der Verwaltung von Vorsorgevermögen kann der Kunde auf einige Schlüsselkomponenten der Selbstregulierung verzichten. Eine wirkliche Aufwandsersparnis ergibt sich daraus aber oft nicht, denn die ASIP (Schweizerischer Pensionskassenverband) und KGAST (Konferenz der Geschäftsführer von Anlagestiftungen) haben bereits eigene Vorgaben zur Berichterstattung bei Vorsorgevermögen erlassen. Die effiziente Zusammenführung der verschiedenen Anforderungen ist der Erfolgsfaktor für die Umsetzung.

Lessons Learned

Das Ziel der Selbsregulierung ist es, Greenwashing soweit wie möglich unterbinden. Es ist deshalb wichtig ein konsequentes Greenwashing Risk Management Framework aufzugleisen. KPMG hat ein solches Framework entwickelt, basierend auf einer Vielzahl von Inputs von Kunden aus verschiedenen Ländern und eigenen Recherchen. Entdecken Sie das Greenwashing Risk Management Framework hier.

Asset Manager und KAG-Gründer wird empfohlen, sich mit allen sieben Themenbereiche des Frameworks auseinanderzusetzen. Dabei sind die einzelnen Punkte auch eng miteinander verknüpft und sollten ganzheitlich betrachtet werden.

Von besonderer Bedeutung in Bezug auf die Selbstregulierung sind insbesondere die Bereiche Governance & Accountability, Policy & Framework, Data, Technology & Reporting sowie Education, Awareness & Culture. 

Eine gut strukturierte und übersichtliche ESG-Governance sollte das Gerüst bilden, an dem die anderern wesentlichen Punkte festgemacht werden. Dazu gehört insbesondere ein effizient ausgebautes Weisungswesen, denn die Selbstregulierung fordert in allen Schlüsselbereichen schriftliche Nachweise über die wichtigsten Kompetenzen und Abläufe. 

Zusätzlich überrascht es nicht, dass auch die Datenverarbeitung in der Umsetzung eine Herausforderung ist. Aufgrund bereits existierender Abhängigkeiten von externen Datenprovidern müssen sich Asset Manager und Fondsleitungen vermehrt auf eine saubere Due Diligence beim Onboarding und eine fortlaufende Validierung der Daten ausrichten.

Um Greenwashing-Risiken intern und extern vorzubeugen ist auch eine adequate Schulung der Schlüsselfunktionen von zentraler Bedeutung. Hierzu zählt, neben dem Senior Management, das Produktmanagement, der Vertrieb, Legal & Compliance und das Risk Management. 

Ausblick

Die Selbstregulierung trat Ende September 2023 in Kraft. Doch bereits jetzt ist klar, dass die AMAS diese Vorgaben weiterentwickeln muss. Der Bundesrat hat kürzlich in einer Medientmitteilung klar gemacht, dass er im Bereich Greenwashing strengere Vorgaben erwartet. Sollte dies nicht auf dem Weg der Selbstregulierung umsetzbar sein, hält er eine Reglierung auf staatlicher Ebene für unumgänglich. Die neuen Vorgaben dürften in einigen Bereichen deutlich weiter gehen als der Status quo:

  • Wir gehen davon aus, dass sich die Definition eines nachhaltigen Investments in Zukunft verschärfen wird. Der Bundesrat kommunizierte bereits letztes Jahr , wie er sich eine solche Definition vorstellt – Anlagen mit klarem Nachhaltigkeitsziel, ausgestaltet als Verträglichkeits- oder Beitragsziel.
  • Der Durchsetzungsmechanismus wird sich wahrscheinlich verschärfen, eine (interne) Prüfpflicht wäre eine Möglichkeit.
  • Fondsverträge und Prospekte müssen angepasst werden. Dies allein schon, weil nachhaltige Investments in Zukunft anders definiert werden und die Fondsdokumente diesem Umstand Rechnung tragen müssen. Ebenso ist davon auszugehen, dass die regelmässige Berichterstattung über die Nachhaltigkeitsaspekte ergänzt werden muss.

Das regulatorische Umfeld für Schweizer Finanzdienstleister bleibt also auch auf absehbare Zeit dynamisch und etablierte Best-Practices müssen sich erst noch herauskristallisieren. Umso wichtiger ist auch der Austausch mit anderen Branchenteilnehmern und dem Markt als Ganzes.

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