Pensionskassen: Steuern auf alternative Anlagen? Pensionskassen: Steuern auf alternative Anlagen?
Für Pensionskassen gewinnen alternative Anlagen aufgrund des tiefen bzw. negativen Zinsumfeldes an Bedeutung. Die steuerlichen Auswirkungen solcher alternativen Anlagen können komplex sein und sind nicht immer auf dem Radar der Pensionskassen.
Hintergrund
Aufgrund des aktuellen tiefen (oder negativen) Zinsumfeldes müssen Schweizer institutionelle Anleger, insbesondere Pensionskassen, zunehmend nach exotischen Anlagekategorien und Märkten suchen, um noch eine Mindestrendite zu erzielen.
Wir stellen bei Pensionskassen einen zunehmenden Trend hin zu alternativen Vermögenswerten in Ergänzung zu traditionellen Anlagen in Obligationen und Aktien fest.
Steuerliche Auswirkungen auf dem Radar?
Die steuerlichen Auswirkungen und Pflichten solcher alternativen Anlagen sind oft komplex und häufig nicht auf dem Radar vieler Pensionskassen. Die folgenden allgemeinen Punkte sollten berücksichtigt werden:
1. Alternative Investitionen in den USA
Das US-Steuersystem ist bekannterweise kompliziert und alternative Investitionen in den US-Markt bergen insbesondere für Pensionskassen folgende Risiken:
- Erzielt eine Pensionskasse einen Betrag an "Effectively Connected Income" ("ECI") aus der US-Investition, löst dies eine US-Steuererklärungspflicht für die Pensionskasse sowie potenzielle US-Steuerverbindlichkeiten aus, die beglichen werden müssen.
- Enthält die US-Investition ein Engagement in US-Immobilienvermögen (sogenannte "FIRPTA-Vermögenswerte"), können für die Pensionskassen US-Quellensteuern und US-Steuererklärungspflichten entstehen. Diese können jedoch gemildert werden, wenn die Pensionskasse die Kriterien eines "Qualified Foreign Pension Fund" erfüllt.
Das Nichteinhalten der Verpflichtung zur Abgabe einer US-Steuererklärung und die verspätete oder nicht erfolgte Zahlung von US-Steuerverbindlichkeiten kann zu Strafen und einer schmerzhaften Prüfung durch die US-Steuerbehörde IRS führen.
Bevor alternative Investitionen in den USA getätigt werden, empfehlen wir eine ordnungsgemässe steuerliche Due-Diligence vorzunehmen, um proaktiv festzustellen, ob solche US-Steuerrisiken auftreten können. Sollten die Risiken im Vorfeld erkannt werden, so gibt es Möglichkeiten, die Auswirkungen zu mindern (z. B. Strukturierung der Investition über ein "Blocker"-Vehikel für US-Steuerzwecke).
2. Direktinvestition oder Investition über einen Schweizer Einanlegerfond?
Traditionelle Obligations- und Aktienanlagen werden durch Pensionskassen üblicherweise über einen Schweizer Einanlegerfond (z. B. einen Schweizer FCP) gehalten, vor allem aufgrund der dadurch erzielten Einsparungen bei der Umsatzabgabe (Fonds sind für Zwecke der Umsatzabgabe steuerbefreite Gegenparteien).
Jedoch hindern regulatorische Beschränkungen die Pensionskassen in der Regel daran, bereits bestehende Einanlegerfonds ebenfalls für alternative Anlagen zu nutzen, so dass viele Pensionskassen ihre alternativen Anlagen bisher direkt tätigten und somit die Umsatzabgabe (typischerweise 15 Basispunkte) sowohl beim Erwerb als auch bei der Veräusserung tragen mussten.
Wir beobachten, dass Pensionskassen zunehmend nur für ihre alternative Anlagen einen separaten Schweizer Einanlegerfond gründen (z.B. einen Schweizer FCP oder ein Schweizer LP). Es kann sich durchaus lohnen diese Option genauer zu prüfen. Zudem könnte die neue Schweizer "L-QIF"-Regulierung neue Möglichkeiten eröffnen, die man in Betracht ziehen sollte.
3. Zugang zu Doppelbesteuerungsabkommen zur Entlastung von ausländischen Quellensteuern
Pensionskassen profitieren in der Regel von günstigen Quellensteuersätzen (oft 0 % auf Dividenden und Zinsen) auf Basis der meisten Schweizer Doppelbesteuerungsabkommen. Allerdings ist das Verwaltungsverfahren zur Erlangung solcher Abkommensvorteile in den letzten Jahren aufwändiger geworden, insbesondere in Fällen, in denen die Anlage über eine Einanlegerfondsstruktur gehalten wird.
Viele Rechtsordnungen stellen hohe formelle Anforderungen an die Belege, die für den Nachweis des Anspruchs auf Abkommensvorteile erforderlich sind, was häufig dazu führt, dass die Verwahrstellen die ermässigten Abkommenssätze nicht an der Quelle anwenden (wo dies möglich ist) oder sich nicht proaktiv um eine Rückforderung der zu viel einbehaltenen Quellensteuern bemühen. Dies kann dazu führen, dass Pensionskassen übermässige Quellensteuerverluste erleiden, die der Pensionskasse oft völlig unbekannt sind. Regelmässige Health-Checks können helfen, solche Fälle zu erkennen, um in den Genuss unerwarteter Steuerrückzahlungen zu gelangen. Erst kürzlich haben wir Erfahrungen genau mit diesem Szenario gemacht.
KPMG verfügt über ein spezialisiertes Team, das Pensionskassen zu diesem komplexen Thema unterstützt. Bitte zögern Sie nicht, uns direkt zu kontaktieren, wenn wir Ihnen behilflich sein können.