Weitere Auswirkungen von COVID-19 auf den Lohnausweis Weitere Auswirkungen von COVID-19 auf den Lohnausweis
Wie schon in einem früheren Blog ausgeführt, haben die Corona-Massnahmen auch Auswirkungen auf den Lohnausweis. Die meisten Payroll-Verantwortlichen stehen nun mitten in der Erstellung der Lohnausweise 2020 und sehen sich mit diversen Themen konfrontiert.
Entschädigungen für Homeoffice
Wie bereits im Blog vom 20. November 2020 ausgeführt, ist bei Entschädigungen für Homeoffice zu unterscheiden, ob es sich um die Vergütung von effektiven Auslagen für Arbeitsmittel handelt oder um Pauschalentschädigungen. Dies ist notwendig, um zu bestimmen, ob es sich um einen steuerbaren und/oder AHV-pflichtigen Lohnbestandteil handelt.
Einzelne Kantone akzeptieren gewisse Pauschalentschädigungen für Homeoffice-Auslagen als steuerfreien Spesenersatz. So z.B. der Kanton Basel-Land, der im Jahr 2020 einmalig CHF 20 pro Monat (bis maximal CHF 200) auch ohne genehmigtes Spesenreglement als steuerfreier Unkostenersatz akzeptiert.
Privatanteil und Anteil Aussendienst bei Geschäftsfahrzeugen
Der Privatanteil für Geschäftsfahrzeuge reduziert sich durch die Corona-Krise und den damit verbunden Lockdown nicht. Zudem ist das Feld F anzukreuzen.
Allerdings haben die Homeoffice-Tage wegen COVID-19 Auswirkungen auf den Anteil am Aussendienst, welcher seit der Einführung von FABI im Lohnausweis zu deklarieren ist.
Homeoffice-Tage gelten nämlich als Aussendiensttage, da kein Arbeitsweg anfällt. Wenn der Anteil am Aussendienst also effektiv deklariert wird, erhöht sich dieser infolge von zusätzlichen Homeoffice-Tagen wegen COVID-19.
Wird der Anteil am Aussendienst anhand von Pauschalansätzen deklariert, sind wie bis anhin die Werte gemäss den von der ESTV publizierten Pauschalen nach Funktionen und Berufsgruppen einzusetzen. Dem Mitarbeiter steht es in diesem Fall frei, einen höheren Anteil an Aussendiensttätigkeit aufgrund von Homeoffice-Tagen im Veranlagungsverfahren geltend zu machen.
Es ist absehbar, dass solche Mitarbeiter von Arbeitgebern Bescheinigungen über die Anzahl Homeoffice-Tage einverlangen werden. Eine generelle Deklaration der Anzahl Homeoffice-Tage im Lohnausweis sehen die meisten Deutschschweizer Kantone jedoch nicht vor.
Die nächsten Wochen werden zeigen, was für weitere Fragestellungen im Bezug auf den Lohnausweis und folglich auch die private Steuererklärung auftauchen werden. Die meisten Kantone haben in der Zwischenzeit detaillierte Informationen zum Thema publiziert. Bei Unsicherheiten lohnt es sich, mit den zuständigen Steuerbehörden Rücksprache zu nehmen.