EU-Rat: Verschiebung der DAC6-Meldefristen EU-Rat einigt sich: Verschiebung der DAC6-Meldefristen
Nachdem die EU-Mitgliedstaaten Anfang Juni 2020 eine informelle Einigung erzielt hatten und das Europäische Parlament am 19. Juni 2020 grünes Licht gegeben hatte, gab der EU-Rat am 24. Juni 2020 bekannt, dass er eine Änderung der Amtshilferichtlinie (DAC6) verabschiedet hat, die den EU-Mitgliedstaaten die Möglichkeit einräumt, die DAC6 Meldefristen zu verschieben.
Neue Meldefristen
Die angenommenen Änderungen geben den EU-Mitgliedstaaten die Möglichkeit, die Fristen für das Reporting der meldepflichtigen grenzüberschreitenden Gestaltungen wie folgt um bis zu sechs Monate zu verschieben:
- Bis zum 28. Februar 2021 (zuvor 31. August 2020) für Gestaltungen, deren erster Schritt zwischen dem 25. Juni 2018 und dem 30. Juni 2020 umgesetzt wurde (so genannte "historische Gestaltungen")
- Das Startdatum für die 30-tägige Meldefrist beginnt am 1. Januar 2021 (ursprünglich am 1. Juli 2020), auch in Bezug auf grenzüberschreitende Gestaltungen, bei denen die Meldung zwischen dem 1. Juli 2020 und dem 31. Dezember 2020 ausgelöst wurde.
- Die neue Frist für die erste Meldung der marktfähigen Gestaltungen wird auf den 30. April 2021 festgesetzt.
Der Beschluss des EU-Rats sieht vor, dass der Rat den Aufschub einmal um maximal drei weitere Monate verlängern kann. Jede Verlängerung hängt von der Entwicklung der Pandemie ab und ist an strenge Bedingungen geknüpft.
Reaktion der EU-Mitgliedstaaten
Während die meisten EU-Länder die Meldefristen um 6 Monate verschoben haben, haben Finnland und Deutschland angekündigt, sich an die ursprünglichen Meldefristen zu halten. Weiter hat Österreich die Meldefristen nur um 3 Monate erstreckt.
Handlungsbedarf
Alle Schweizer Unternehmen mit EU-Gruppengesellschaften sollten die Analyse der grenzüberschreitenden Transaktionen fortsetzen, unabhängig von der Verschiebung der Meldefristen in den meisten Ländern. Angesichts der hohen Strafen sollte selbst dann, wenn festgestellt wird, dass eine Transaktion nicht meldepflichtig ist, dies entsprechend dokumentiert werden.