COVID-19: Kanton Wallis COVID-19: Kanton Wallis
COVID-19: Steuerliche Massnahmen im Kanton Wallis
Der Kanton Wallis hat aufgrund der aktuellen Lage verschiedene steuerliche Entlastungsmassnahmen für natürliche sowie juristische Personen eingeführt. Mit diesen Erleichterungen leistet der Kanton Wallis einen wertvollen Beitrag zur Bewältigung der Corona-Krise und unterstützt damit die Steuerpflichtigen und die Walliser Wirtschaft in dieser herausfordernden Situation.
- Die allgemeine Frist zur Einreichung der Steuererklärungen 2019 ist für natürliche Personen bis am 31. Mai 2020 automatisch verlängert worden, ohne dass ein Antrag zu stellen ist. Für juristische Personen bleibt die ordentliche Einreichungsfrist der Steuererklärung vom 30. Juni 2020 bestehen.
- Die Eingabefrist für die Rückerstattung der Quellensteuer (Verlangen einer Revision) wurde für natürliche Personen ebenfalls auf den 31. Mai 2020 erstreckt. Die Zahlungsfrist der Quellensteuer für das erste Quartal 2020 wird bis am 30. Juni 2020 verlängert.
- Bei verspäteter Zahlung von Steuerforderungen wird für die kantonalen Steuern, mit Ausnahme der Quellensteuer, vom 1. April 2020 bis 31. Dezember 2020 kein Verzugszins erhoben.
- Es werden bis auf weiteres von der Steuerverwaltung des Kantons Wallis keine Mahnungen und Bussen versandt und es werden keine Betreibungen eingeleitet.
- Unternehmen im Kanton Wallis, welche direkt oder indirekt unter den negativen Auswirkungen von COVID-19 leiden, können in ihrem Abschluss 2019 eine ausserordentliche Rückstellung von 50% des selbständigen Nettoeinkommens (selbständig Erwerbende) oder des Nettogewinns (juristische Personen) vornehmen. Diese Rückstellung ist auf einen Betrag von maximal CHF 300'000 begrenzt und muss im Abschluss 2020 wieder aufgelöst werden.
Die offiziellen Informationen zu den Entlastungsmassnahmen der kantonalen Steuerverwaltung Wallis sind auf ihrer Webseite ersichtlich. Weitere Informationen zu den steuerlichen Massnahmen des Bundes finden Sie auf der Webseite der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV sowie des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO.