Das seit über zwei Jahrhunderten bestehende Steuersystem für Personen ohne steuerlichen Wohnsitz in Grossbritannien («Non-Doms») wurde per 6. April 2025 abgeschafft. Auch per 6. April 2026 werden wiederum weitreichenden Änderungen im britischen Steuersystem in Kraft treten.

      An die Stelle des Non-Dom Regimes trat eine temporäre Steuerbefreiung ausländischer Einkünfte (Foreign Income and Gains Regime, FIG), das für Personen gilt, die vor ihrer Ankunft mindestens zehn aufeinanderfolgende Jahre nicht im Vereinigten Königreich ansässig waren. Anspruchsberechtigte Personen können während der ersten vier Jahre ihrer steuerlichen Ansässigkeit eine Entlastung von der britischen Besteuerung für ausländische Einkünfte und Gewinne geltend machen.

      Hugues Salomé

      Partner, Head of Private Clients

      KPMG Switzerland

      Philipp Zünd

      Partner, Private Clients Tax

      KPMG Switzerland

      Die Schweiz – Eine stabile Alternative für internationale Privatkunden

      Für diejenigen, die Grossbritannien nicht mehr als attraktiven Wohnsitz betrachten, bietet die Schweiz neben hoher Lebensqualität ein stabiles Steuersystem mit grosser Rechtssicherheit.

          Aufwandbesteuerung

          In den meisten Kantonen können Ausländer ohne Erwerbstätigkeit in der Schweiz von der Aufwandbesteuerung profitieren. Anstelle einer Besteuerung des weltweiten Einkommens und Vermögens wird der Lebensaufwand des Steuerpflichtigen als Bemessungsgrundlage für die Einkommenssteuer herangezogen.

          Berücksichtigt werden Faktoren wie die für den Schweizer Hauptwohnsitz bezahlte Miete (bzw. der Eigenmietwert bei Wohneigentum). Je nach gewähltem Kanton können die jährlichen Steuern unter diesem Regime unabhängig von ausländischem Einkommen und Vermögen bei lediglich CHF 100'000 liegen. Solange die Voraussetzungen erfüllt sind, können Steuerpflichtige lebenslang von der Aufwandbesteuerung profitieren.

              Ordentliche Besteuerung

              Auch die ordentliche Besteuerung kann aufgrund sehr niedriger Einkommens- und Vermögenssteuersätze in bestimmten Kantonen sowie der generellen Steuerbefreiungen von Kapitalgewinnen auf beweglichem Vermögen äusserst attraktiv sein. In einigen Kantonen liegt der maximale Einkommenssteuersatz im Bereich von 20% bis 22%.

              Hinzu kommt eine Reihe von Steuerplanungsoptionen, insbesondere in grenzüberschreitenden Konstellationen. Dazu gehören Step-up-Reorganisationen, die Einbringung von Vermögenswerten in Trusts oder andere Massnahmen zur steuereffizienten Strukturierung von Vermögenswerten.

                  Schenkungs- und Erbschaftssteuern

                  Diese werden ausschliesslich auf kantonaler Ebene erhoben. In allen Kantonen sind Übertragungen zwischen Ehegatten befreit, in den meisten Kantonen auch Übertragungen an Kinder. Einige Kantone erheben überhaupt keine Schenkungs- oder Erbschaftssteuern.

                      Für international mobile Personen bietet das Schweizer System grössere Stabilität und Vorhersehbarkeit als die britischen Regelungen nach 2025, insbesondere im Hinblick auf die langfristige Nachlassplanung.

                          Wichtige Überlegungen bei einem Umzug in die Schweiz

                          • Einwanderungsbestimmungen für EU/EFTA- und Nicht-EU-Staatsangehörige

                            Die Regeln variieren je nach Nationalität:
                             

                            • EU/EFTA-Staatsangehörige können Wohnsitz nehmen, wenn sie finanziell unabhängig sind

                            • Nicht-EU/EFTA-Staatsangehörige (inkl. britische Staatsbürger nach dem Brexit) unterliegen strengeren Anforderungen:

                              • Über 55: Nachweis enger Beziehungen zur Schweiz, ausreichender finanzieller Mittel sowie keine Erwerbstätigkeit (ausser Verwaltung des eigenen Vermögens).

                              • Unter 55 oder ohne enge Beziehungen zur Schweiz: Nachweis eines überwiegenden kantonalen Fiskalinteresses (eine vom Kanton festgelegte Mindeststeuerlast) sowie keine Erwerbstätigkeit in der Schweiz.
                          • Steuerruling

                            Ein Eckpfeiler der Schweizer Steuerplanung ist die Einholung von Steuerrulings, idealerweise vor der Wohnsitznahme in der Schweiz. Dieses Ruling definiert insbesondere die Parameter der Aufwandbesteuerung oder schafft Klarheit und Rechtssicherheit hinsichtlich der Besteuerung spezifischer Einkünfte und Vermögenswerte im Rahmen der ordentlichen Besteuerung.

                          • Sozialversicherungsbeiträge und Vermögenssteuern

                            Die Verlagerung des Wohnsitzes erfordert auch eine sorgfältige Prüfung der Sozialversicherungs- und Vermögenssteuerbelastung. Zwischen Grossbritannien und der Schweiz bestehen zwar Koordinierungsabkommen für die Sozialversicherung, die Auswirkungen variieren jedoch je nach persönlichen Umständen.

                            Die Vermögenssteuersätze unterscheiden sich von Kanton zu Kanton. In Fällen, in denen die Pauschalbesteuerung nicht anwendbar ist, bieten einige Kantone wie Bern und Wallis Entlastungsmassnahmen an, die die Vermögenssteuer auf einen festen Prozentsatz des Anlageeinkommens begrenzen und so sicherstellen, dass Vermögenswerte keiner unverhältnismässigen Besteuerung unterliegen. Andere Kantone kennen sehr tiefe Vermögenssteuersätze im Bereich von 0.1 bis 0.3%.
                             

                          Wie KPMG Schweiz Sie betreffend Wohnsitzverlegungen unterstützen kann

                          Das Schweizer Private Client Teams von KPMG arbeitet eng mit dem entsprechenden Team in Grossbritannien zusammen, um massgeschneiderte Umzugsstrategien zu entwickeln. Dies umfasst die Aushandlung von Tax Rulings mit Schweizer Kantonen, die Strukturierung des Vermögens, die Sicherstellung der Einhaltung sowohl britischer als auch Schweizer steuerlicher Regeln sowie die Planung für den langfristigen Vermögensschutz.

                          Unser grenzüberschreitender Ansatz deckt alle Phasen ab – von der ersten Machbarkeitsprüfung bis zur jährlichen Steuererklärung nach dem Umzug – und hilft Ihnen, informierte und sichere Entscheidungen über ihren künftigen steuerlichen Wohnsitz zu treffen.

                          FAQs – Schweiz als Alternative zum abgeschafften britischen Non-Dom-Regime

                          Ja. Personen, die Grossbritannien verlassen, können bis zu 10 weiteren Jahren der britischen Erbschaftssteuer unterliegen, was bedeutet, dass das Vermögen noch lange nach der Ausreise in den Geltungsbereich der britischen Erbschaftssteuer fällt.

                          Allerdings werden die britischen Besteuerungsrechte nach der Ausreise durch das Doppelbesteuerungsabkommen im Bereich der Erbschaftssteuern zwischen dem Vereinigten Königreich und der Schweiz eingeschränkt. Nicht britische Staatsbürger unterliegen beispielsweise ab dem Tag der Wohnsitznahme in der Schweiz mit den nicht britischen Vermögenswerten nicht mehr der britischen Erbschaftssteuer. 

                          Ja. Je nach Kanton und spezifischer Situation können die jährlichen Steuern im Rahmen der Aufwandbesteuerung bei lediglich rund CHF 100'000 liegen.

                          Zudem kann die ordentliche Besteuerung mit maximalen Steuersätzen von rund 20% in einigen Kantonen und die Steuerbefreiungen von Kapitalgewinne ebenfalls höchst attraktiv sein. 

                          Bei Anspruchsberechtigung (kein Schweizer Staatsangehöriger, keine Erwerbstätigkeit in der Schweiz) wird die Bemessungsgrundlage grundsätzlich auf Basis des Lebensaufwands (oft gekoppelt an Wohnkosten) festgelegt.

                          Ausländische Einkünfte und Vermögenswerte müssen nicht in der Steuererklärung deklariert werden. Das Regime gilt unbefristet, solange die Voraussetzungen erfüllt sind.

                          Ja. Ein Steuerruling kann vor dem Umzug in die Schweiz eingeholt werden, sodass Sie im Voraus wissen, wie hoch Ihre Steuerbelastung sein wird. 

                          Die Kantone Schwyz und Obwalden haben Schenkungs- und Erbschaftssteuern vollständig abgeschafft. Darüber hinaus befreien alle Kantone Übertragungen zwischen Ehegatten und die meisten auch Übertragungen an Kinder. 

                          Planung über die Abschaffung des britische Non-Dom-Regimes und weiterer britische Steueränderungen hinaus?

                          Angesichts der laufenden Steueränderungen in Grossbritannien sehen sich Privatpersonen einer erhöhten Steuerbelastung ausgesetzt.

                          KPMG Schweiz unterstützt Sie bei der Prüfung alternativer Strukturen, bei der Verlagerung des Wohnsitzes in die Schweiz sowie bei Rulings zur Aufwandbesteuerung, die Sicherheit und Kontinuität gewährleisten.

                          Ihre Ansprechpartner

                          Hugues Salomé

                          Partner, Head of Private Clients

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                          Philipp Zünd

                          Partner, Private Clients Tax

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                          Nicht-US-Personen mit Anlagevermögen in den USA können zusätzlich zur Erbschaftssteuer ihres Heimatlandes der US-Erbschaftssteuer unterliegen (auf Englisch).