"Obligationenrecht" oder Swiss Code of Obligations
Seit 2015 gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Rechnungslegung von Art. 957-963b OR.
Neu können Buchführung und Rechnungslegung in der für die Geschäftstätigkeit wesentlichen Währung erfolgen.
Für alle betroffenen Gesellschaften gibt das Gesetz eine Mindestgliederung von Bilanz und Erfolgsrechnung ebenso wie einen erweiterten Mindestinhalt des Anhangs vor.
Die Bewertung soll vorsichtig erfolgen, ohne die zuverlässige Beurteilung der wirtschaftlichen Lage zu verhindern. Stille Reserven sind weiterhin zulässig.
Rechnungslegung für grössere, ordentlich zu prüfende Unternehmen
Die Rechnungslegung für grössere, ordentlich zu prüfende Unternehmen beinhaltet zusätzlich eine Geldflussrechnung, weitere Offenlegungen im Anhang und einen Lagebericht.
Erstmals ins Gesetz Aufnahme gefunden haben anerkannte Standards zur Rechnungslegung. Dazu gehören True & Fair View-Standards wie Swiss GAAP FER, IFRS für kleine und mittlere Unternehmen, IFRS, US GAAP und IPSAS.
Einen Abschluss nach einem solchen Standard müssen zusätzlich kotierte Gesellschaften, Genossenschaften mit mehr als 2'000 Genossenschaftern und ordentlich zu prüfende Stiftungen erstellen.
Eine Konzernrechnung muss erstellt werden, wenn ein oder mehrere Unternehmen kontrolliert werden. Diese untersteht den Grundsätzen ordnungsmässiger Rechnungslegung.
Nur Konzernrechnungen von Publikumsgesellschaften, Grossgenossenschaften und ordentlich zu prüfenden Stiftungen müssen in Übereinstimmung mit einem True & Fair View-Standard erstellt werden.
KPMG's Rechnungslegung Expertise
- Klärung der Anwendungsfragen
- Umsetzung der neuen Anforderungen der Rechnungslegung
- Kennen der Handlungsspielräume, die sich aus den Wahlrechten ergeben
- Erstellen von Geldflussrechnung und Lagebericht für grössere Unternehmen
- Abschluss nach anerkanntem Standard für Grossgenossenschaften und grössere Stiftungen