Die Gesetzesrevision im Bereich Lohngleichheit hat für Unternehmen vielfältige Auswirkungen. KPMG berät Sie, welche Chancen sich für Sie ergeben.
Seit 1. Juli 2020 gilt: Unternehmen ab 100 Mitarbeitenden müssen innert Jahresfrist eine Lohngleichheitsanalyse durchführen.
Die Lohngleichheitsanalyse muss dann wiederum innert Jahresfrist bis zum 30. Juni 2022 von einem externen Revisor geprüft werden.
Schliesslich müssen die Mitarbeitenden von Gesetztes wegen schriftlich über die Resultate informiert werden – börsenkotierte Unternehmen müssen die Resultate im Anhang der Jahresrechnung veröffentlichen.