Lohngleichheit

Überprüfung Lohngleichheit: KPMG zeigt Ihnen, welche Chancen sich für Sie ergeben.

Lohngleichheit Analyse

Die Gesetzesrevision im Bereich Lohngleichheit hat für Unternehmen vielfältige Auswirkungen. KPMG berät Sie, welche Chancen sich für Sie ergeben.

Seit 1. Juli 2020 gilt: Unternehmen ab 100 Mitarbeitenden müssen innert Jahresfrist eine Lohngleichheitsanalyse durchführen.

Die Lohngleichheitsanalyse muss dann wiederum innert Jahresfrist bis zum 30. Juni 2022 von einem externen Revisor geprüft werden.

Schliesslich müssen die Mitarbeitenden von Gesetztes wegen schriftlich über die Resultate informiert werden – börsenkotierte Unternehmen müssen die Resultate im Anhang der Jahresrechnung veröffentlichen.

Schritte zur Erreichung der Lohngleichheit

Das Gesetz verlangt, dass die Lohngleichheitsanalysen der Unternehmen von einer externen, unabhängigen Stelle überprüft werden.

Hierfür ist KPMG Ihr kompetenter Partner. Doch gerne unterstützt KPMG Sie auch bei der Erstellung der Analyse oder führt eine Equal Pay Zertifizierung durch.

Kurz: KPMG begleitet Sie im Bereich Lohngleichheit auf dem ganzen Weg.

Michael Herzog

Partner, Sektorleiter Gesundheitswesen, Leiter Audit Non-Profit Organisationen und öffentliche Verwaltungen

KPMG Switzerland

Zertifizierung Lohngleichheit

Zertifizierung Lohngleichheit

Eine Bescheinigung, dass Sie in Ihrem Unternehmen Lohngleichheit praktizieren.

KPMG's Lohngleichheit Expertise & Dienstleistungen

  • Equal Pay Zertifizierung: Sie sind bereit, Ihr Engagement in Sachen Lohngleichheit zertifizieren zu lassen? Mit einer externen Zertifizierung verfügen Sie über eine Bescheinigung, dass Sie die Lohngleichheit in Ihrem Unternehmen praktizieren und diesem Konzept auch weiterhin treu bleiben. Diese Zertifizierung steht schweizerischen und ausländischen Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden offen.
  • Gesetzliche Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse: Sie möchten Ihre Analyse von einem unabhängigen, vertrauenswürdigen Partner überprüfen lassen? Für Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitenden ist diese Überprüfung bis zum 30. Juni 2022 gesetzlich vorgeschrieben.
  • Lohngleichheitsanalyse: Sie möchten sichergehen, dass Sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen? In der Analyse helfen wir Ihnen, potenzielle Ungleichheiten zu identifizieren. Wir geben Ihnen einen Handlungsplan und Empfehlungen an die Hand, mit denen Ihre HR-Abteilung die Personal- und Vergütungsprozesse auf den gewünschten Stand bringt. Wir beraten Sie hinsichtlich der Anforderungen und der Umsetzung der Lohngleichheitsanalyse mit dem Standard-Analysetool Logib des Bundes. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung einer Lohngleichheitsanalyse, um die spätestens bis 30. Juni 2022 durchzuführende externe Prüfung zu bestehen.

KPMG als langjährige Expertin im Bereich Lohngleichheit

In den letzten Jahren durfte KPMG Unternehmen verschiedenster Branchen und Grössen zum Thema Lohngleichheit begleiten. Gerne bieten wir Ihnen an, im Rahmen eines ersten unverbindlichen Gesprächs die passende Vorgehensweise für Ihr Unternehmen zu ermitteln. KPMG verfügt über ein breites Netzwerk an multilingualen Fachexperten, die Teil des nationalen Fachnetzwerks sind.

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