Tax News November - Dezember 2022
Monatliche Informationen zu aktuellen nationalen und internationalen Steuerthemen.
Monatliche Informationen zu aktuellen nationalen und internationalen Steuerthemen.
Steuertipps zum Jahresende
Anlässlich des bevorstehenden Jahreswechsels möchten wir Sie auf verschiedene Regelungen und Steuerbegünstigungen kurz hinweisen, die möglicherweise noch steuerliche Gestaltungsmaßnahmen bis zum Jahresende erfordern.
Internationales Steuerrecht
Umsetzung des öffentlichen Country by Country Reporting schreitet voran
Am 21. Dezember 2021 trat die EU-Richtlinie 2021/2101 zur Umsetzung des sog. Public Country-by-Country-Reporting (CbCR) in Kraft (in der Folge kurz „Richtlinie“) in Kraft. Die Richtlinie sieht eine verpflichtende Veröffentlichung der Country-by-Country Reports vor. Das Public CbCR zielt darauf ab, Ertragsteuerinformationen multinationaler umsatzstarker Unternehmen und Konzerne, die in der Europäischen Union entweder ansässig sind oder aber Tochterunternehmen oder Zweigniederlassungen einer bestimmten Größe haben, transparent zu machen und eine verstärkte öffentliche Kontrolle zu ermöglichen.
Bilanz- und Konzernsteuerrecht
Erneute Anhebung des Basiszinssatzes um 0,75%: Auswirkungen auf BAO-Zinsen
Der Basiszinssatz, der erst zuletzt am 14.09.2022 auf 0,63% erhöht wurde, wurde am 02.11.2022 auf 1,38% erhöht, wodurch entsprechend eine Erhöhung von diversen in der Bundesabgabenordnung geregelten Zinssätzen, die von der Höhe des Basiszinssatz abhängig sind, erfolgte.
Im Falle der Liquidation ausländischer Gruppenmitglieder können bisher steuerneutrale Teilwertabschreibungen bis zur Höhe des Nachversteuerungsbetrags nachgeholt werden. Darüber hinausgehende Teilwertabschreibungen können nicht verwertet werden, was eine Ungleichbehandlung zu endgültigen Vermögensverlusten bei internationalen Schachtelbeteiligungen darstellt, wo derartige Verluste verwertbar sind. Nach Ansicht des Bundesfinanzgericht (7.10.2022, RV/7101680/2022) stellt dies keine unbeabsichtigte Gesetzeslücke dar, sondern entspricht dem Willen des Gesetzgebers, womit eine analoge Anwendbarkeit dieser Regelungen zu verneinen sei.
Ausgabe von Gutscheinen an Mitarbeiter:innen kein Eigenverbrauch
Am 17. November 2022 wurde das EuGH Urteil zur Rechtssache GE Aircraft Engine Services (C-607/20) veröffentlicht. Der EuGH musste sich in dieser Rechtssache mit der Frage beschäftigen, ob die Ausgabe von Gutscheinen an Mitarbeiter:innen zu einer Eigenverbrauchsbesteuerung führt. Der EuGH kommt zu dem Ergebnis, dass wenn der Vorteil, der sich für die Mitarbeiter:innen ergibt, von untergeordneter Bedeutung im Vergleich zu dem Vorteil, den das Unternehmen aufgrund der Ausgabe der Gutscheine erhält, ist, die Gutscheine nicht zur Eigenverbrauchsbesteuerung führen.
Leistungsortbestimmungen bleiben auch bei Beteiligung an Mehrwertsteuerhinterziehung unberührt
In einem österreichischen Vorabentscheidungsersuchen hat der EuGH (am 27. Oktober 2022 in der Rechtssache C-641/21, Climate Corporation Emissions Trading GmbH) zur Frage des Leistungsortes bei der Übertragung von Treibhausgasemissionszertifikaten entschieden, dass der sich im Empfängerland befindliche Leistungsort nicht als im Ursprungsland befindlich angesehen werden kann, auch wenn der leistende Unternehmer von einem Mehrwertsteuerbetrug wusste.
In einem österreichischen Vorabentscheidungsersuchen hat der EuGH (am 8. Dezember 2022 in der Rechtssache C-247/21, Luxury Trust Automobil GmbH) zur Frage der Notwendigkeit des Hinweises „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ für die Anwendbarkeit der Vereinfachung für Dreieckgsgeschäfte entschieden, dass bei Fehlen dieses Hinweises auf der Rechnung des Zwischenerwerbes die Vereinfachung nicht angewendet werden kann und die Rechnung hinsichtlich dieser Angabe auch nicht später durch Ergänzung berichtigt werden kann.
Die deutsche Organschaft auf dem Prüfstand
Am 1. Dezember 2022 wurden die EuGH Urteile zu den Rechtssachen Finanzamt T (C‑269/20) und Norddeutsche Gesellschaft für Diakonie (C-141/20) veröffentlicht. Der EuGH musste sich in diesen Rechtssachen mit verschiedenen Detailfragen der deutschen Umsetzung der Organschaft auseinandersetzen. Da die deutsche Umsetzung der Organschaft der österreichischen Umsetzung ähnelt, könnten die Urteile auch Auswirkungen auf österreichische Organschaften haben.
Umsatzsteuerrichtlinien-Wartungserlass 2022 veröffentlicht
Kürzlich wurde der Umsatzsteuerrichtlinien-Wartungserlass 2022 in der Findok veröffentlicht.
Personal
Befinden sich Arbeitgeber und Wohnsitz des Arbeitnehmers nicht in demselben Staat, führen Teleworking bzw. Homeoffice-Tätigkeiten in wesentlichem Ausmaß zu einem Wechsel der anwendbaren nationalen Sozialversicherungsrechtsordnung. Die Corona-Sonderregelung, wonach Homeoffice-Tätigkeiten auch in wesentlichem Ausmaß keine Änderung des anwendbaren Sozialversicherungsrechts zur Folge haben, wurde nun bis 30.06.2023 verlängert. Zudem tritt am 1.1.2023 eine Rahmenausnahmevereinbarung mit Deutschland in Kraft, wonach es bei bis zu 40% Homeoffice-Tätigkeit nicht zu einer Änderung der sozialversicherungsrechtlichen Zuordnung kommt.
Aktuelle Gesetzesbeschlüsse mit Bedeutung für den Personalbereich
Im November erfolgten einige Gesetzesbeschlüsse mit Relevanz für den Personalbereich: Neuerungen gibt es in Bezug auf die abgaben- und beitragsfreie Teuerungsprämie; die Steuerbefreiung für Mitarbeitergewinnbeteiligungen und zur Betriebsausgabenabzugsbeschränkung für freiwillige Abfertigungen im Rahmen von Sozialplänen. Zudem wurde ein FAQ-Katalog zur Senkung des DB-Satzes veröffentlicht.
Immobilien
Zahlungen in die Instandhaltungsrücklage nach § 31 WEG einer vermieteten Wohnung führen (noch) nicht zu Werbungskosten (VwGH 2.5.2022, Ro 2021/13/0014).
Sonstiges
Mit Urteil vom 22.11.2022 hob der EuGH eine wesentliche Verschärfung der 5. EU-Geldwäsche-Richtlinie als ungültig auf, nämlich die Verpflichtung von Mitgliedstaaten, dass Angaben über wirtschaftliche Eigentümer von Gesellschaften oder anderen juristischen Personen, wie zB Stiftungen, in allen Fällen für alle Mitglieder der Öffentlichkeit zugänglich sein müssen.
Der mit der Maßnahme verbundene Eingriff in die durch Art 7 und 8 der Charter gewährleisteten Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten ist nach Ansicht des EuGH weder erforderlich noch in Hinblick auf die Zielsetzung der Richtlinie verhältnismäßig.
Die öst. Registerbehörde (BMF) hat den öffentlichen Zugang gem § 10 WiEReG umgehend deaktiviert.
Als Erweiterung des verpflichtenden automatischen Informationsaustausches hat die EU-Kommission am 8. Dezember 2022 einen Vorschlag über die achte Ausbaustufe der Directive on Administrative Cooperation (DAC 8) veröffentlicht. Demzufolge sollen bestimmte Transaktionen iZm Krypto-Assets ab 2026 von den Meldeverpflichtungen erfasst werden – ein großer Schritt zur Schaffung eines regulierten und rechtssicheren Umfeldes. Welche Dienstleister welche Transaktionen ab wann mit welchen Fristen verpflichtend melden sollen, erläutern wir im nachstehenden Beitrag.
Befreiung vom Nationalen Emissionshandel für EU-Emissionshandelsteilnehmer
Österreichische Anlagen, die dem EU-Emissionshandel unterliegen (Kraftwerke, industrielle Produktionsanlagen, etc) sind vom Nationalen Emissionshandel befreit. Nunmehr ist die Verordnung ergangen, welche Details der Durchführung der Befreiung (insbesondere die unmittelbare Befreiung „an der Quelle“) regelt. Mit der Inanspruchnahme der „Befreiung an der Quelle“ können Liquiditätsnachteile vermieden werden. Dazu ist jedoch eine unmittelbare Information an die Lieferanten erforderlich.
Verfahrensrecht
VwGH zur bewusst mangelhaft eingebrachten Revision – sofortige Zurückweisung
Bringt ein Steuerpflichtiger absichtlich eine mangelhafte Revision ein, um eine Verlängerung der Revisionsfrist zu erlangen, hat eine sofortige Zurückweisung zu erfolgen. Bewusst mangelhafte Revisionen sind als rechtsmissbräuchliche Gestaltungen zu beurteilen. KEINE Verbesserung möglich (VwGH 20.6.2022, Ra 2022/13/0060).
Verlegt ein Steuerpflichtiger seinen Wohnsitz nach Spanien, ist dies kein Hindernis für die Bewilligung der Aussetzung der Einhebung. Aufgrund der Amtshilfe innerhalb der EU ist die Einbringlichkeit nicht gefährdet.
BFG: KEINE Wiederaufnahme bei verfahrensübergreifender Tatsachenkenntnis
Für die amtswegige Wiederaufnahme von Verfahren bedarf es neuhervorgekommener Tatsachen. Entscheidend ist der historische Kenntnisstand der Behörde aufgrund der jeweiligen Jahreserklärung und deren Beilagen. Unter gewissen Umständen können aber auch in Vorjahren dem Finanzamt offengelegte Tatsachen einer amtswegigen Wiederaufnahme entgegenstehen (BFG 28.6.2022, RV/7101157/2011).
Finanzstrafrecht
Damit eine Selbstanzeige strafbefreiende Wirkung entfaltet, müssen sämtliche im Gesetz genannten Anwendungsvoraussetzungen erfüllt sein. Unter anderem müssen die zur Feststellung der Verkürzung bedeutsamen Umstände in dem Umfang offengelegt werden, dass die Behörde die verkürzten Abgaben ohne Verzug vorschreiben kann. Straffreiheit tritt daher NICHT ein, wenn die Behörde zuerst umfangreiche Nachforschungen anstellen muss, um die nachzuzahlenden Abgaben festsetzen zu können. Mangelnde Erfahrung im Bereich der Selbstanzeige und damit verbundene Fehler sind dem Abgabepflichtigen zuzurechnen: Unkenntnis über die Voraussetzungen einer Selbstanzeige stehen der Strafbarkeit nicht entgegen (BFG 18.10.2022, RV/1300008/2015).