Erneute Anhebung des Basiszinssatzes um 0,75%: Auswirkungen auf BAO-Zinsen

Tax News 11-12/2022

Bilanz- und Konzernsteuerrecht

Kletterer

Der Basiszinssatz, der erst zuletzt am 14.09.2022 auf 0,63 % erhöht wurde, wurde am 02.11.2022 auf 1,38 % erhöht, wodurch entsprechend eine Erhöhung von diversen in der Bundesabgabenordnung geregelten Zinssätzen, die von der Höhe des Basiszinssatz abhängig sind, erfolgte.

Der Basiszinssatz, der erst zuletzt am 14.09.2022 auf 0,63 % erhöht wurde, wurde am 02.11.2022 erneut auf 1,38 % erhöht (abrufbar auf der Website der Österreichischen Nationalbank). Entsprechend haben sich auch folgende Zinsen, die von der Höhe des Basiszinssatz abhängig sind, erhöht:

 

27.07.2022

14.09.2022

02.11.2022

Basiszins

-0,12%

0,63%

1,38%

Stundungszinsen (§ 212 Abs 2 BAO iVm § 323c Abs 13 BAO)

1,88%

2,63%

3,38%

Aussetzungszinsen (§ 212a Abs 9 BAO)

1,88%

2,63%

3,38%

Anspruchszinsen (§ 205 Abs 2 BAO)

1,88%

2,63%

3,38%

Beschwerdezins (§ 205a Abs 4 BAO)

1,88%

2,63%

3,38%

Umsatzsteuerzins (§ 205c Abs 5 BAO)

1,88%

2,63%

3,38%

Das BMF hat die Zinserhöhung in einem entsprechend aktualisierten Erlass (2022-0.750.122) berücksichtigt.

Die weitere Zinsentwicklung bleibt abzuwarten und sollte hinsichtlich weiterer möglicher Zinserhöhungen im Blick behalten werden.

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