Sanierungs- und Abwicklungspläne
Sanierungs- und Abwicklungspläne
Neue regulatorische Vorgaben sollen gewährleisten, dass zukünftige Bankenkrisen ohne den Einsatz von Steuergeldern bewältigt werden können.
Zukünftige Bankenkrisen sollen ohne den Einsatz von Steuergeldern bewältigt werden.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Frischer Wind im Bankensektor: Banken müssen Sanierungspläne erstellen. Das ergibt sich aus der „EU-Richtlinie für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten (BRRD)“, die seit 1. Jänner 2015 in Kraft ist.
In Österreich wurde die BRRD durch das Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken („BaSAG“) umgesetzt, das seit 1.Jänner 2015 in Kraft ist. Zusätzlich gilt die österreichische Bankensanierungsplanverordnung (BaSaPV), die auf den Proportionalitätsgrundsatz Rücksicht nimmt. Das bedeutet: Erleichterte Vorschriften für Sanierungspläne bei kleineren und weniger komplexen Instituten.
Das BaSAG enthält: Anforderungen zur Sanierungsplanung, Regelungen für die Abwicklungsplanung, Abwicklung von Instituten und Möglichkeiten des frühzeitigen Eingriffs durch die Aufsicht. Zusätzlich sind in das Gesetz Bail-in-Regelungen sowie Regelungen zu gruppeninternen Unterstützungsvereinbarungen aufgenommen worden. Im Abwicklungsplan muss eine präferierte Abwicklungsstrategie im Detail erläutert werden – ausschlaggebend dafür ist die rechtliche, finanzielle und operationelle Struktur des Instituts. Dafür sind der Aufsicht sämtliche Informationen, die für die Ableitung und Ausführung der präferierten Abwicklungsstrategie erforderlich sind, zur Verfügung zu stellen.
Ziele und Inhalte von Sanierungs- und Abwicklungsplänen
Vorbereitet für den Ernstfall – Die regulatorischen Vorgaben zielen auf zwei Themen ab: Einerseits eine vorbeugende Maßnahme zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Institute, andererseits eine Vorbereitung auf eine effektive Krisenbewältigung. Im Kern eines Sanierungsplans stehen die konkret auszugestaltenden Sanierungsmaßnahmen. Diese müssen geeignet sein, die finanzielle Stabilität des Instituts im Falle einer Krise wieder herzustellen. Ebenso Kernelement des Plans ist die Definition angemessener Indikatoren und Governancestrukturen. So sollen potenziell existenzbedrohende Entwicklungen frühzeitig erkannt und entsprechende Entscheidungsprozesse über den Einsatz von Sanierungsmaßnahmen eingeleitet werden.
Eignung und Angemessenheit von Maßnahmen, Indikatoren und Eskalations- und Governancestrukturen sind durch detailliert zu beschreibende Stress-Szenarien zu belegen. Hierbei müssen Szenarien berücksichtigt werden, bei denen die Ursache für die Krisensituation im Institut selbst, im Marktumfeld oder in einer Kombination aus beidem liegt und die jeweils schnell oder langsam zu einer existenzbedrohenden Situation führen.
Handlungsbedarf für Kreditinstitute
Enormer Aufwand für Banken: Die Erstellung der Sanierungspläne und die Bereitstellung der Informationen für die Abwicklungspläne sind für die betroffenen Institute operativ aufwändig. Um Sanierungspläne formulieren zu können, müssen sie systemische, idiosynkratische und gruppenspezifische Stressereignisse mit einer jeweiligen Bandbreite an Sanierungsmaßnahmen definieren. Im Regelfall können die Institute dazu immerhin auf bestehenden Stresstests hinsichtlich Kapital und Liquidität aufbauen.
Die Pläne und notwendigen Informationen müssen in die Banksteuerung eingebunden und stets aktuell gehalten werden. Die Erstellung und Verwaltung erfordert daher Anpassungen an der Steuerungsinfrastruktur und am Governance-Framework. Die erweiterten Indikatoren und Schwellenwerte, deren Überschreiten Eskalationsprozesse auslöst, sind beispielsweise in die Methoden und Verfahren zur Risikoüberwachung (einschließlich Reporting) zu integrieren. Darüber hinaus sind Entscheidungsverfahren festzulegen, um Sanierungsoptionen rechtzeitig einleiten zu können. Diese sollen auf den bestehenden Verantwortungs- und Kompetenzstrukturen aufsetzen. Entlang neuer Auswertungsdimensionen ist dafür eine Datenbasis bereitzustellen, die in bestehenden Informationssystemen oft nur ansatzweise enthalten ist.
KPMG Expertise
Die richtigen Experten an Ihrer Seite: Für die Erstellung von Sanierungs- und Abwicklungsplänen sollte frühzeitig eine Analyse der individuellen Sanierungs- und Abwicklungsfähigkeit erfolgen. Dabei müssen die Kerngeschäftsbereiche und kritische Funktionen berücksichtigt werden. Zu prüfen ist das Geschäfts- und Betriebsmodell in den Dimensionen Strategie, Unternehmensstruktur (einschließlich rechtlicher Strukturen) und Organisation sowie Finanz- und Risikopositionen.
KPMG arbeitet hier mit System: Bei der Erstellung von institutsspezifischen Sanierungs- und Abwicklungsplänen bauen wir auf der Identifikation der Kerngeschäftsbereiche und kritischen Funktionen sowie den relevanten Risikotreibern auf. Durch den Einsatz von bereits bewährten Analysetemplates und Ergebnisformaten werden die Projektaktivitäten von Anfang an auf ein konsistentes Vorgehen hin ausgerichtet. Die KPMG Tools entsprechen den Vorgaben der Aufsicht und können flexibel an Institutsspezifika angepasst werden. Um die Risikotreiber für die verschiedenen Krisenszenarien zu stressen, wird ein auf die Geschäftstätigkeit und das Risikoprofil des Instituts zugeschnittener Szenarienkatalog ausgearbeitet. Parallel werden Sanierungsmaßnahmen und Indikatoren entwickelt, deren Eignung, eine existenzbedrohende Krise des Instituts abzuwenden, anhand der Krisenszenarien überprüft wird.
KPMG verfügt über ein erprobtes Projektvorgehen, Analyse- und Ergebnisvorlagen sowie über Mitarbeiter, die praktische Erfahrungen mit der Ausgestaltung von Sanierungs- und Abwicklungsplänen bei Banken in Österreich bzw im europäischen oder internationalen Ausland haben.
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