IBOR Reform

IBOR Reform

Die IBOR-Reform stellt Banken vor anspruchsvolle Aufgaben, KPMG unterstützt Sie dabei!

Die IBOR-Reform stellt Banken vor anspruchsvolle Aufgaben, KPMG unterstützt Sie dabei!

Referenzzinssätze, wie LIBOR (London Interbank Offered Rate) und EURIBOR (Euro Interbank Offered Rate), spielen eine Schlüsselrolle auf den internationalen Finanzmärkten. Sie kommen aber nicht nur für Transaktionen zwischen Banken zum Einsatz, sondern sind oft auch im Privatkundenbereich, insbesondere in Österreich bei variabel verzinsten Verbraucherkrediten, fest verankert. Die EU-Benchmark-Verordnung (BMR) aus dem Jahr 2016 gibt vor, dass derartige Referenzzinssätze ab Ende 2021 nicht mehr verwendet werden dürfen. Benchmark-konforme Nachfolger sollen transparenter und weniger manipulationsanfälliger ermittelt werden.

 

Warum werden Referenzzinssätze reformiert?

Ausschlaggebend für die BMR waren Manipulationsskandale rund um den EURIBOR und LIBOR, als man den Panelbanken vorwarf, die Zinssätze zu eigenen Gunsten künstlich niedrig zu halten. In Folge dessen ist auch die Anzahl der Panelbanken dramatisch zurückgegangen. Um Einflussnahmen zu vermeiden, müssen Referenzzinsätze zukünftig bestimmte Mindestanforderungen erfüllen. Dazu gehören unter anderem eine ausreichend große Datenbasis, Transparenz und ein regelmäßiger Review.

 

Wie werden Referenzzinssätze geändert?

Zukünftig sollen die neuen reformierten Zinssätze auf einer ausreichend großen Basis realer Transaktionen aufbauen. Aus diesem Gedanken heraus wird bereits, was die Tagessätze betrifft, die €STR (Euro Short-Term Rate) ab 2. Oktober 2019 veröffentlicht. Dieser neue Referenzzinssatz der EZB beruht auf tatsächlichen Großhandelstransaktionen und somit auf einer ausreichend großen Datenbasis. Die €STR wird bis spätestens 1. Jänner 2022 den EONIA gänzlich ersetzen. Banken sollten den neuen Zinssatz in ihren Systemen und Prozessen integrieren und sicherstellen, dass ein Parallellauf beider Referenzwerte (z.B. EONIA und €STR) abbildbar ist. Ferner sollten sie mögliche daraus resultierende Effekte auf die Bewertung der Sicherheiten (meist EONIA basierend) für den nötigen Umstieg auf €STR analysieren.

Ebenso reformiert wurde der am österreichischen Markt weitaus verbreitetere EURIBOR. Die neue „Hybridlösung“ beinhaltet sowohl Markttransaktionen als auch modellierte Werte, falls es zu wenige geeignete Transaktionen für die Zinsermittlung gibt. In der Außenkondition ist der neue Hybrid-EURIBOR dem älteren sehr ähnlich. Ob sich der Hybrid-EURIBOR jedoch langfristig durchsetzen kann, bleibt offen. Eine Alternative könnten die sogenannten Risk- Free Rates (RFR) sein, eine neue Art von kurzfristigen Terminzinssätzen, die sich aus auf den €STR gepreisten Zinsderivaten errechnen (€STR Term Structure). Um die Liquidität im €STR weiter zu erhöhen, stellen die CCPs (Central Counterparties) bereits am 27.07.2020 um.

Der Euroraum beschreitet mit der Akzeptanz des Hybrid-EURIBOR, verglichen zu den anderen Währungsräumen, einen Sonderweg. Die britische Finanzaufsicht, FCA (Financial Conduct Authority), schreibt den Panelbanken der LIBOR-Zinssätze nach Ende 2021 nicht mehr vor, Zinssätze für die LIBOR-Berechnung einzumelden. Marktteilnehmer sollten demnach nicht davon ausgehen, dass nach Ende 2021 noch LIBOR-Sätze veröffentlicht werden. Demnach müssen Banken bereits jetzt entsprechend vorsorgen und sich auf die Implementierung der Nachfolgeindikatoren vorbereiten.

 

Notfallpläne und Fallback-Klauseln

Unabhängig vom Zeitplan der zu reformierenden Zinssätze, verlangt die BMR seit Anfang 2018 nach einem robusten Notfallplan, den jede Bank vorweisen muss. In diesem Notfallplan sollen Maßnahmen dargelegt werden, die Banken ergreifen würden, wenn ein Referenzwert sich wesentlich ändert oder nicht mehr bereitgestellt wird. Soweit möglich, sollen in derartigen Plänen alternative Referenzwerte genannt werden, die anstelle des nicht mehr bereitgestellten Referenzwertes, treten. Banken müssen der zuständigen Behörde diese Pläne auf Verlangen vorlegen.

Notfallpläne müssen sich, insbesondere was das Neugeschäft betrifft, in der Vertragsbeziehung mit dem Kunden widerspiegeln. Diese sogenannten Fallback-Klauseln sollen regeln, wann ein vereinbarter Referenzzinssatz nicht mehr angewendet (Fallback Trigger) werden darf und durch welchen alternativen Zinssatz er ersetzt wird. Zu beachten ist hierbei, dass die vereinbarten Fallback-Klauseln auch nach der jeweiligen nationalen Gesetzgebung durchsetzbar sind.

 

Herausforderungen

Die Auswirkungen der Reform führen zu Herausforderungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette einer Bank. Dazu zählen unter anderem:

  • Business & Front Office: Welche Prozesse und Produkte sind betroffen?
  • Recht: Welche Möglichkeiten zur Vertragsgestaltung bieten sich an und wie lässt sich das rechtliche Risiko reduzieren? Welche Optionen bei Fallback-Klauseln gibt es?
  • Treasury: Welche Auswirkungen hat die Reform auf das Treasury?
  • Bewertungsmethoden und Marktrisiko: Wie ändern sich Bewertungsmethoden und welche Implikationen ergeben sich auf die Risikomessung?
  • Rechnungswesen, Accounting, Finanzen und Steuern: Welche Auswirkungen hat die Reform auf die Bilanzierung und Finanzprozesse?
  • IT & Infrastruktur: Wie hoch ist der Anpassungsbedarf an die IT-Infrastruktur?

 

Unsere Leistung

KPMG unterstützt in allen Phasen der Transformation, welche für die erfolgreiche Umsetzung eines IBOR Transition-Projekts notwendig sind:

  • Mobilisierung und Vorstudie
    • Sensibilisierung der betroffenen Bereiche
    • Bestimmung der Betroffenheit durch Analysen von:
      • Geschäftsbereichen / Abteilungen
      • Positionen / Verträgen (inkl Fallback-Klauseln)
      • IT-Infrastruktur
    • Szenarioanalysen
    • Ableitung von Handlungsempfehlungen
    • Erarbeitung einer Roadmap zur weiteren Vorgehensweise
       
  • Umsetzung
    • Gesamthafte Steuerung aller durch die IBOR-Reform betroffenen Änderungen
    • Untergliederung der Aufgaben in verschiedene Arbeitspakete entlang der betroffenen Wertschöpfungskette
    • Konzeption und Umsetzung von Prozess- und Infrastrukturanpassungen
       
  • Produktumstellung & Funktionsfähigkeit
    • Sequenzierung der Produktumstellung
    • Beurteilung des Projektfortschritts (vs Plan)
    • Testen und Beurteilung der Funktionsfähigkeit
    • Identifikation weiterer benötigter Anpassungen