Tax News Februar - März 2022
Monatliche Informationen zu aktuellen nationalen und internationalen Steuerthemen.
Monatliche Informationen zu aktuellen nationalen und internationalen Steuerthemen.
Bilanz- und Konzernsteuerrecht
Steuerliche und bilanzielle Fragen bei der Implementierung von SAP S/4HANA
Die Implementierung von SAP S/4HANA ist oftmals mit hohen Kosten für die Lizenz und das Customizing verbunden. Daraus ergibt sich vor allem auch hinsichtlich der steuerlichen und bilanziellen (UGB) Behandlung die Frage, ob diese Kosten laufenden Aufwand darstellen oder ob diese zu aktivieren sind. Darauf aufbauend ergeben sich eine Reihe wesentlicher Folgethemen.
Übergang von Zins- und EBITDA-Vorträgen bei Umgründungen – Verordnungsentwurf
Das BMF hat den Entwurf einer Verordnung zum Übergang von Zins- und EBITDA-Vorträgen bei Umgründungen veröffentlicht.
Nachversteuerung negativer Anschaffungskosten bei Insolvenz
Wird eine Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit gelöscht, stellt sich die Frage, ob negative Anschaffungskosten des Gesellschafters zu steuerpflichtigen Einkünften führen können. Das BFG bestätigt in einem aktuellen Erkenntnis diese Ansicht der Finanzverwaltung, wodurch es bei der Liquidation einer Körperschaft ohne tatsächlichen Zufluss auf Anteilsinhaberebene zu positiven Einkünften kommen kann.
Internationales Steuerrecht
Aktuelle Entwicklungen zur globalen Mindestbesteuerung
Deutsches Abstract – Erst Ende Dezember 2021 wurden die OECD-Musterregelungen sowie der darauf aufbauende EU-Richtlinienvorschlag für ein globales Mindestbesteuerungsregime (Pillar 2) veröffentlicht. In den letzten Tagen haben sich einige bedeutende Entwicklungen dazu ergeben, die in weiterer Folge dargestellt werden.
OECD Verrechnungspreisrichtlinien 2022 veröffentlicht
Die OECD hat am 20.1.2022 die neuen Verrechnungspreisrichtlinien 2022, welche die OECD Verrechnungspreisrichtlinien 2017 ersetzen, veröffentlicht. Die Richtlinien sind vorerst in englischer und französischer Sprache unter dem Link verfügbar.
Vereinigte Arabische Emirate führen 2023 Körperschafteuer ein
Am 31. Jänner 2022 hat der Finanzminister der Vereinigten Arabischen Emirate die Einführung einer Körperschaftsteuer bekannt gegeben. Die Körperschaftsteuer soll mit Juni 2023 in Kraft treten. Der Allgemeine Steuersatz soll 9 % betragen. Unternehmen mit Gewinnen unter AED 370.000 (entspricht aktuell ca TEUR 93) bezahlen weiterhin keine Körperschaftsteuer. Unternehmen, die einer Unternehmensgruppe mit einem konsolidierten Umsatz von über EUR 750 Mio angehören, werden einem höheren Steuersatz unterliegen. Dieser wird voraussichtlich 15 % betragen.
BREXIT: BFG und BFH zu steuerlichen Folgen für UK Limiteds mit österreichischem Verwaltungssitz
Der BREXIT brachte Auswirkungen auf UK Limiteds mit Verwaltungssitz in der europäischen Union. Diese Auswirkungen liegen einerseits auf zivilrechtlicher Ebene, andererseits sind auch die dadurch möglicherweise eintretenden steuerlichen Folgen bislang ungeklärt.
Umsatzsteuer
Der EuGH hat am 17. Juni 2021 in der österreichischen Rechtssache C-59/20 DBKAG ausgeführt, unter welchen generellen Voraussetzungen in Outsourcingfällen die Umsatzsteuerbefreiung für die Verwaltung von Sondervermögen gemäß § 6 Abs 1 Z 8 lit i UStG zur Anwendung kommt.
Personal
Neue Steuerbefreiung für Mitarbeitergewinnbeteiligungen
Im Zuge der ökosozialen Steuerreform wurde eine neue Lohnsteuerbefreiung für Gewinnbeteiligungen an aktive Arbeitnehmer von bis zu EUR 3.000 pro Kalenderjahr verankert, die bereits für Auszahlungen ab 01.01.2022 anwendbar ist.
Immobilien
Grunderwerbsteuer für Baukosten eines geplanten Gebäudes bei Kauf eines unbebauten Grundstücks
Nach Auffassung des BFG sind bei Erwerb eines unbebauten Grundstücks auch die Herstellungskosten eines geplanten Gebäudes zu berücksichtigen, sofern die Herstellung des Gebäudes in einem finalen Zusammenhang mit dem Kauf des Grundstücks steht und der Käufer nicht als Bauherr anzusehen ist.
Das BFG (28.09.2021, RV/7101281/2017) sprach in Zusammenhang mit der Anwendung der Hauptwohnsitzbefreiung (erneut) aus, dass bei mehreren inländischen Wohnsitzen jener Wohnsitz als Hauptwohnsitz iSd § 30 Abs 2 EStG anzusehen ist, zu dem die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen bestehen.
Verfahrensrecht
Festsetzung von Säumniszuschlägen: grobes Verschulden bei EDV-Problemen?
Der VwGH (VwGH 03.12.2021, Ra 2020/15/0080) beschäftigte sich mit der Frage des Vorliegens von grobem Verschulden bei verspäteter Entrichtung einer Abgabenschuldigkeit. Das BFG versagte eine Herabsetzung des Säumniszuschlages nur aus dem Grund, weil keine Kontrolle für die tatsächliche Zustellung eines E-Mails eingerichtet worden war. Damit wurde das Vorliegen eines mangelhaften Kontrollsystems und eines damit verbundenen groben Verschuldens nach Ansicht des VwGH vom BFG nicht ausreichend begründet.
Adressat der Vorschreibung von KESt und Geschäftsführerhaftung
Die Haftung nach § 9 BAO ist eine Ausfallshaftung. Reichen die Mittel der GmbH nicht aus, um eine fällige KESt zu entrichten, obwohl der Liquidator seine Pflichten erfüllte, kann eine Abgabenforderung nicht auf § 9 BAO gestützt werden. Vielmehr hat laut BFG das Finanzamt dem Gesellschafter als Empfänger der Einkünfte die KESt gem § 95 Abs 4 EStG vorzuschreiben. Die KESt zahlt damit der Abgabenschuldner und nicht ein Haftender.
Finanzstrafrecht
Der VwGH bestätigt mit seiner jüngsten Entscheidung seine Rechtsprechung von Anfang Dezember 2021, wonach für das Vorliegen von Vorsatz eine Nachweisführung anhand der allgemeinen Lebenserfahrung und von Denkgesetzen ausreichend ist. Auch die Entrichtung einer Abzugssteuer auf Kapitaleinkünfte im Ausland steht dem Vorsatz nicht entgegen, selbst wenn die ausländische Steuer über dem österr KESt-Niveau liegt (VwGH 17.12.2021, Ra 2019/13/0038).
Sonstiges
Die Finanzverwaltung informierte, dass österreichische und ungarische Niederlassungen der Sberbank von der Einstellung des SWIFT Zahlungsverkehrs mit Russland betroffen sind und das Finanzamt an diese keine Zahlungen mehr durchführen kann, weshalb Betroffene dem Finanzamt neue Kontenverbindungen mitteilen sollen.