Aktuelle Entwicklungen zur globalen Mindestbesteuerung
Tax News 02-03/2022
Internationales Steuerrecht
Deutsches Abstract – Erst Ende Dezember 2021 wurden die OECD-Musterregelungen sowie der darauf aufbauende EU-Richtlinienvorschlag für ein globales Mindestbesteuerungsregime (Pillar 2) veröffentlicht (siehe Tax News 01/2022). In den letzten Tagen haben sich einige bedeutende Entwicklungen dazu ergeben, die in weiterer Folge dargestellt werden.
1. Kommentar und illustrative Beispiele zu den OECD-Musterregelungen für Pillar II
Am 14.3.2022 hat die OECD den bereits länger erwarteten Kommentar (siehe hier) sowie illustrative Beispiele (siehe hier) zu den Ende Dezember veröffentlichten Pillar II-Musterregelungen öffentlich zur Verfügung gestellt. Wenngleich die Regelungen dadurch besser verständlich werden, sind zahlreiche Zweifelsfragen weiterhin offen bzw werden sich viele wohl erst in Zukunft stellen.
2. EU-Richtlinienentwurf: Anwendung (doch) erst ab 2023
Im Vorfeld des am 15.03.2022 stattgefundenen ECOFIN-Meetings hat die französische Ratspräsidentschaft einen Kompromissvorschlag für den EU-Richtlinienentwurf zur Umsetzung von Pillar II an die Mitgliedstaaten versandt, der mittlerweile öffentlich und auch in deutscher Sprachfassung zugänglich ist (siehe hier). Dieser fand im ECOFIN noch keine Zustimmung. Die französische Ratspräsidentschaft bemüht sich um eine Kompromisslösung im ECOFIN-Meeting am 05.04.2022.
Die für die Praxis wohl bedeutendste Entwicklung des derzeit vorliegenden Kompromissvorschlags vom 12.03.2022 besteht darin, dass die Mitgliedstaaten die Richtlinie nicht – wie ursprünglich geplant – noch im Jahr 2022 umsetzen sollen, sondern Pillar II erst für Geschäftsjahre anwendbar sein soll, die ab dem 31.12.2023 beginnen.
Gerne stehen wir Ihnen als KPMG bei allen Fragen rund um das Zwei-Säulen-Modell und insbesondere zur anstehenden Umsetzung von Pillar 2 zur Verfügung!
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