OECD Verrechnungspreisrichtlinien 2022 veröffentlicht

Tax News 02-03/2022

Internationales Steuerrecht

Kletterer

Die OECD hat am 20.1.2022 die neuen Verrechnungspreisrichtlinien 2022, welche die OECD Verrechnungspreisrichtlinien 2017 ersetzen, veröffentlicht. Die Richtlinien sind vorerst in englischer und französischer Sprache unter dem folgenden Link verfügbar: Link

Die OECD Verrechnungspreisrichtlinien 2022 enthalten im Wesentlichen die Einarbeitung der zwischenzeitlich separat veröffentlichten OECD-Reports und beinhalten daher keine inhaltlichen Überraschungen. Die Fassung von 2022 ist vielmehr eine Konsolidierung der Fassung aus 2017 und der OECD Berichte, die seit 2017 veröffentlicht wurden.

Die wesentlichen Anpassungen der OECD-Verrechnungspreisleitlinien 2022 sind:

  • die Integration der am 21. Juni 2018 verabschiedeten, überarbeiteten „Anleitung zur Anwendung der Gewinnaufteilungsmethode“ (Revised Guidance on the Application of the Transactional Profit Split Method - BEPS Action 10)

    Durch die Einarbeitung ergeben sich Anpassungen in Kapitel II - Verrechnungspreismethoden, Teil III - C. Geschäftsvorfallbezogene Gewinnaufteilungsmethode der OECD VPL 2017. Zur besseren Veranschaulichung wurden außerdem einige Beispiele in Anhang II zu Kapitel 11 eingearbeitet. Dadurch ergeben sich aber keine wesentlichen Änderungen und die Anwendungsvorraussetzungen der transaktionsbezogenen Gewinnaufteilungsmethode bleiben unverändert.
  • Die Einarbeitung der Leitlinien für Steuerverwaltungen zur Anwendung des Ansatzes für schwer zu bewertende immaterielle Werte (Guidance for Tax Administrations on the Application of the Approach to Hard-to-Value Intangibles: Inclusive Framework on BEPS: Action 8), vom 21. Juni 2018.

    Die Leitlinien wurden in den OECD VPL 2022 als Anhang II Zu Kapitel VI eingearbeitet.  Die Ergänzungen behandeln dabei die folgenden Themen: 1. Erläuterungen der Prinzipien bei der Anwendung des HTVI-Ansatzes, 2. Beispiele für die Anwendung des HTVI-Ansatzes und 3 Darstellung der Spezifika im Zusammenspiel zwischen dem HTVI-Ansatz und dem Zugang zu Verständigungsverfahren.
  • die Integration der am 11. Februar 2020 verabschiedeten „Verrechnungspreisleitlinien für Finanztransaktionen“ (Transfer Pricing Guidance on Financial Transactions: Inclusive Framework on BEPS: Actions 4, 8-10)

    Die neuen Leitlinien zu den Finanztransaktionen wurden als Kapitel X in die OECD VPL 2022 eingefügt. Insbesondere beschäftigt sich dieses Kapitel mit spezifischen Fragen iZm der Fremdüblichkeit und der Preisgestaltung bei Finanztransaktionen, wie etwa Treasury-Funktion, konzerninterne Darlehen, Cash-Pooling, Hedging, Garantien und Captive Insurance (siehe dazu auch unseren Tax Flash 1/2020).

Darüber hinaus wurden noch kleinere Änderungen vorgenommen, um sprachliche Konsistenz in dem Gesamtdokument herzustellen.

Die am 7.10.2021 final veröffentlichten neuen österreichischen Verrechnungspreisrichtlinien 2021 (VPR 2021) beinhalten diese Änderungen bzw Ergänzungen bereits und stehen daher im Einklang mit den OECD-Verrechnungspreisrichtlinien 2022.

Fazit

Die OECD Verrechnungspreisrichtlinien 2022 stellen eine Konsolidierung der Fassung aus 2017 und der zwischenzeitlich separat veröffentlichten OECD-Reports dar und beinhalten keine inhaltlichen Überraschungen. Die neuen OECD Verrechnungspreisrichtlinien 2022 sind zukünftig für Verrechnungspreisanalysen zu verwenden. Die österreichischen Verrechnungspreisrichtlinien 2021 (VPR 2021) beinhalten diese Änderungen bzw Ergänzungen bereits.

Da die österreichische Finanzverwaltung die Anwendung der OECD Verrechnungspreisrichtlinien dynamisch interpretiert ist davon auszugehen, dass diese auch bereits bei laufenden Außenprüfungen von der Finanzverwaltung angewendet werden. Steuerpflichtige, sollten daher ihr derzeitiges Verrechnungspreismodell nochmals kritisch analysieren, ob dieses mit den neuen Anforderungen der OECD Verrechnungspreisrichtlinien 2022 übereinstimmen und gegeben falls anpassen.  

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