Article Posted date
17 January 2024
Welche Unternehmen und Teilkonzerne fallen in den Anwendungsbereich der CSRD?
Um die Fragestellung strukturiert zu analysieren, hat KPMG einen Pocketguide erstellt, der folgende Vorgehensweise nutzt:
- Im ersten Schritt wird der Anwendungsbereich für Unternehmen (Teilkonzerne) mit Sitz oder Listing in der EU analysiert.
- Im zweiten Schritt wird der Anwendungsbereich für Drittstaaten („NON-EU“)-Unternehmen (Teilkonzerne) erörtert.
- Im dritten Schritt werden die Befreiungsmöglichkeiten von der Nachhaltigkeitsberichterstattung für Tochtergesellschaften dargestellt.
In unserem Pocketguide haben wir dazu Flowcharts erarbeitet, die dabei unterstützen sollen.