Tax News Mai - Juni 2022

Monatliche Informationen zu aktuellen nationalen und internationalen Steuerthemen.

Monatliche Informationen zu aktuellen nationalen und internationalen Steuerthemen.

Kletterer

Monatliche Informationen zu aktuellen nationalen und internationalen Steuerthemen.

 

Gesetzesänderungen

Ministerrat beschließt Regierungsvorlage zum Abgabenänderungsgesetz 2022: Wesentliche steuerliche Änderungen

Am 15. Juni 2022 wurde die Regierungsvorlage zum Abgabenänderungsgesetz 2022 beschlossen. Das AbgÄG 2022 bringt einige begrüßenswerte steuerliche Änderungen mit sich. Dabei sollen insbesondere Unternehmen sowie Haushalte entlastet, das nationale Recht an unionsrechtliche Vorgaben angepasst und die Forschung und Entwicklung gefördert werden. 

Green Taxes – Befreiungen erneuerbarer Energiequellen, Bepreisung CO2 Ausstoß

Im Zuge der Ökosozialen Steuerreform wurde die Elektrizitätsabgabe-Befreiung für selbst erzeugten und verbrauchten Strom aus erneuerbaren Energieträgern erweitert. Die mengenmäßige Beschränkung von 25 000 kWh entfällt, die Befreiung greift ua auch beim Verbrauch durch Mitglieder oder Gesellschafter des Erzeugers. Die Befreiung für Bahnstrom wird auf Straßenbahnen, Oberleitungs-Omnibusse, Hoch- und Untergrundbahnen oder ähnliche Bahnen besonderer Bauart ausgedehnt. Private Überschuss-Einspeiser von PV-Anlagen werden von der Einkommensteuer befreit. Die mit Juli 2022 geplante CO2-Steuer soll auf Oktober 2022 verschoben werden, der Klimabonus soll für 2022 unabhängig vom Wohnort EUR 500,00 betragen. 

Bilanz- und Konzernsteuerrecht

Übergang von Zins- und EBITDA-Vorträgen bei Umgründungen – Finale Verordnung und Begutachtungsentwurf des UmgrStR-Wartungserlasses 2022 veröffentlicht

Im Jänner 2022 hat das BMF den Entwurf einer Verordnung zum Übergang von Zins- und EBITDA-Vorträgen bei Umgründungen zur Begutachtung versendet (siehe dazu den Beitrag in den Tax News 02-03/2022). Vor Kurzem wurde die endgültige – und damit rechtsverbindliche – Fassung im Bundesgesetzblatt kundgemacht (siehe Zinsvortrags-Übergangsverordnung BGBl. II Nr. 210/2022). Zudem hat das BMF den Begutachtungsentwurf des Wartungserlasses 2022 der Umgründungssteuerrichtlinien veröffentlicht, in dem ergänzende Aussagen vorgesehen sind (bis zum Ende der Begutachtungsfrist am 16. September 2022 abrufbar).

Gruppenbesteuerung: Horizontaler Ergebnisausgleich zwischen österreichischen Tochtergesellschaften einer deutschen Muttergesellschaft

Das Bundesfinanzgericht (BFG) gestattete mit Erkenntnis vom 31.3.2022, RV/7104573/2020, einer ausländischen Muttergesellschaft ohne Zweigniederlassung in Österreich als Gruppenträgerin mit ihren inländischen Tochtergesellschaften als Gruppenmitglieder eine Unternehmensgruppe nach § 9 KStG zu bilden und ermöglichte somit einen horizontalen Ergebnisausgleich zwischen den österreichischen Schwestergesellschaften. Das Erfordernis einer eingetragenen inländischen Betriebsstätte stellt nach Ansicht des BFG eine unionsrechtlich verbotene Beschränkung dar.

BFG: Kein generelles Ausscheiden aus Unternehmensgruppe bei Verschmelzung auf gruppenfremde Körperschaft

Durch die Verschmelzung eines Gruppenmitglieds auf eine gruppenfremde Körperschaft kommt es grundsätzlich zum Ausscheiden des übertragenden Gruppenmitglieds aus der Unternehmensgruppe. Dies ist laut Ansicht der Finanzverwaltung auch dann der Fall, wenn die übernehmende Körperschaft am Tag nach dem Verschmelzungsstichtag Mitglied der Unternehmensgruppe ist. Gegen diese Ansicht sprach sich nun das BFG in einem aktuellen Erkenntnis aus, wonach es zu keinem Ausscheiden (und somit auch zu keiner etwaigen Rückabwicklung) kommen soll, wenn die übernehmende Körperschaft am Tag nach dem Verschmelzungsstichtag Gruppenmitglied ist.

BFG: Keine Gewinnrealisierung vor dem Gewinnausschüttungsbeschluss

Gewinnausschüttungen, die zum Stichtag noch nicht beschlossen sind bzw nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung nicht bereits feststehen, sind dem Ergebnis der Muttergesellschaft nicht hinzuzurechnen. Ob die Ausschüttung eines bestimmten Gewinnanteiles zum Bilanzstichtag bereits feststeht, ist anhand objektiver, nachprüfbarer und nach außen in Erscheinung tretender Kriterien zu beurteilen. Ein Gewinn aus der Liquidation einer Tochtergesellschaft wird grundsätzlich erst im Zeitpunkt der Liquidationsbeendigung, dh mit der Löschung der Körperschaft im Firmenbuch, realisiert.

Internationales Steuerrecht

Quellensteuer bei grenzüberschreitender Überlassung von Software – Schwenk in österreichischer Verwaltungspraxis

Das österreichische BMF hat in einer jüngst veröffentlichten EAS-Auskunft (EAS 3436) eine inhaltliche Kehrtwende in Bezug auf Quellensteuerverpflichtungen bei grenzüberschreitenden Softwareüberlassungen vollzogen. Demnach soll die Überlassung von (Applikations-)Software – dh Software zur bloß bestimmungsgemäßen eigenbetrieblichen Nutzung in Unternehmen – nicht länger als „Ausrüstung“ im Sinne des Lizenzgebührenartikels einschlägiger Doppelbesteuerungsabkommen gelten und sich – nach geänderter Rechtsauffassung des österreichischen BMF – nunmehr ausschließlich auf körperliche Wirtschaftsgüter beschränken. Dies kann für österreichische Unternehmen insbesondere in Outbound-Fällen zu negativen steuerlichen Konsequenzen führen (ausländischer Quellensteuerabzug ohne Anrechnungsmöglichkeit in Österreich), weshalb Doppelbesteuerungskonflikte vorprogrammiert scheinen.

Umsatzsteuer

Vorsteuerrückerstattung für Drittlandsunternehmen in Österreich

Mit 30.06. endet die Fallfrist für die Vorsteuerrückerstattung 2021 für Drittlandsunternehmen. Ihr KPMG-Berater unterstützt Sie gerne.

Immobilien

BFG und VwGH zum Nachweis des gesunkenen Teilwerts bei Immobilien  

Der VwGH (03.02.2022, Ra 2020/15/0118) hob kürzlich eine BFG-Entscheidung (06.08.2020, RV/5101409/2019) zur Zulässigkeit von Teilwertabschreibungen bei Immobilien auf. Im fortgesetzten Verfahren (BFG 22.03.2022, RV/5100163/2022) bekräftigt das Gericht die Finanzverwaltungslinie, wonach ein ausführlicher Nachweis – wie bspw ein Sachverständigengutachten – für die Anerkennung eines gesunkenen Teilwerts bei Immobilien erforderlich ist. 

Verfahrensrecht

Fehlende Begründung einer relevanten Sachverhaltsannahme durch das BFG ist ein aufzugreifender Verfahrensmangel

Das BFG beurteilt eine Abgabenschätzung aufgrund des Fehlens von Grundaufzeichnungen als rechtmäßig und stützt seine Entscheidung insbesondere auf Befragungen ehemaliger Arbeitnehmer durch die Außenprüfung. Sagen in der Beschwerdeverhandlung jedoch andere ehemalige Arbeitnehmer zugunsten des Beschwerdeführers aus, ist vom BFG zwingend zu begründen, warum deren Aussagen aus Sicht des BFG vernachlässigt werden können. Unterbleibt dies, ist das BFG-Erkenntnis vom VwGH wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften aufzuheben.

VwGH zur unterlassenen Weiterleitung von Partei-Eingaben durch das Finanzamt: Rechtswidrigkeit der BFG-Entscheidung

Abgabenbehörde und Beschwerdeführer sind während eines BFG-Verfahrens zu gleichem Maße verpflichtet, unverzüglich alle entscheidungsrelevanten Umstände dem BFG mitzuteilen. Im konkreten Fall leitete das Finanzamt ein nach Vorlage an das BFG beim Finanzamt eingebrachtes Beweisanbot nicht weiter. Die BFG-Entscheidung war rechtswidrig und daher aufzuheben (VwGH 20.10.2021, Ra 2021/13/0066).

VwGH zur Geschäftsführerhaftung für Abgaben: Ungenügende Begründung der Ermessensübung durch die Abgabenbehörde bewirkt Rechtswidrigkeit des Haftungsbescheides

Sind Abgaben bei der Gesellschaft nicht einbringlich, haften nach Maßgabe des § 9 BAO deren Geschäftsführer. Bei der Inanspruchnahme kommt der Behörde Ermessen zu. Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH ist bei Vorliegen einer Geschäftsverteilung jener Geschäftsführer in Anspruch zu nehmen, der die abgabenrechtliche Verantwortung im Unternehmen trägt. Gibt es jedoch Anlass an der ordnungsgemäßen Geschäftsführung des verantwortlichen Geschäftsführers zu zweifeln, haben die anderen Geschäftsführer Abhilfe zu schaffen; widrigenfalls können sie selbst in Anspruch genommen werden (VwGH 01.02.2021, Ra 2020/13/0087).

Finanzstrafrecht

BFG erneut zur Steuerpflicht der Todesfallbeihilfe: KEIN Vorsatz

Der Empfänger einer Todesfallbeihilfe verkannte deren Steuerpflicht. Die Zahlung wurde daher zu Unrecht nicht in die Steuererklärung aufgenommen. Da die Todesfallbeihilfe dem Charakter einer steuerfreien Ablebensversicherung entspricht, liegt allerdings ein entschuldbarer Irrtum vor. KEIN Vorsatz (BFG 17.01.2022, RV/5100090/2020).

Sonstiges

Anwendung des besonderen Steuersatzes auch für im Ausland abgewickelte Einkünfte aus nicht verbrieften Derivaten

Der VwGH hat kürzlich bestätigt, dass vor dem Hintergrund des Unionsrechts der besondere Steuersatz von 27,5 % auch für Einkünfte aus nicht verbrieften Derivaten, die über eine in der EU ansässige Bank abgewickelt und ausbezahlt werden, gilt. Der Gesetzgeber hat dieses Thema bereits im Rahmen der ökosozialen Steuerreform 2022 aufgegriffen und mit Wirkung ab 01.03.2022 legistisch umgesetzt.

Publicly Traded Partnerships fallen ab 2023 ins QI-Regime

Der IRS hat einen Entwurf für die Ergänzung QI-Vertrags vorgestellt. Die Sections 1446(a) und (f) des IRC, welche den Steuereinbehalt auf Ausschüttungen und Veräußerungserlöse von Publicly Traded Partnerships regeln, sollen in die Definition von Chapter 3 und somit in den Anwendungsbereich des QI-Vertrags aufgenommen werden. Dadurch können sich ab 1. Januar 2023, dem Inkrafttretensdatum des neuen QI-Vertrags, neue Dokumentations-, Steuereinbehalts- und Meldeverpflichtungen für QIs ergeben. 

 

English Summary 05+06/2022