Tax News Jänner 2022

Monatliche Informationen zu aktuellen nationalen und internationalen Steuerthemen.

Monatliche Informationen zu aktuellen nationalen und internationalen Steuerthemen.

Kletterer

Monatliche Informationen zu aktuellen nationalen und internationalen Steuerthemen.

 

Internationales Steuerrecht

Richtlinie gegen Briefkastengesellschaften – Entwurf veröffentlicht

Die Europäische Kommission hat am 22. Dezember 2021 einen Vorschlag für eine neue Richtlinie veröffentlicht, die ab 2024 den Missbrauch von Briefkastengesellschaften für steuerliche Zwecke bekämpfen soll. Daher werden Substanzerfordernisse für die Anerkennung der Ansässigkeit solcher Gesellschaften festgelegt. Obwohl der Name der Richtlinie suggeriert, dass nur Briefkastengesellschaften erfasst sein sollten, geht der Anwendungsbereich des Entwurfs darüber hinaus. Da die vorgeschlagene Richtlinie einstimmig beschlossen werden muss, könnte diese noch Änderungen erfahren.

Musterregelungen für ein globales Mindestbesteuerungsregime

Am 20. Dezember 2021 wurden die OECD-Musterregelungen für ein globales Mindestbesteuerungsregime (Pillar 2) veröffentlicht. Nur zwei Tage später legte die Europäische Kommission einen darauf basierenden Vorschlag für eine EU-Richtlinie zur Umsetzung dieser Musterregelungen in der EU vor. Durch das Mindestbesteuerungsregime soll bei Konzernen mit weltweiten Umsätzen von mindestens 750 Millionen Euro ab 2023 sichergestellt werden, dass diese in jenen Staaten, in denen sie tätig sind, einer effektiven Steuerbelastung von mindestens 15 % unterliegen. Da es auf die Effektivsteuerbelastung ankommt, können auch Staaten mit einem nominellen Steuersatz von mehr als 15 %, einschließlich Österreich, betroffen sein. Aus praktischer Sicht bietet es sich daher an, bereits jetzt zu prüfen, für welche Staaten potenziell mit einer Zusatzsteuer zu rechnen ist.

Bilanz- und Konzernsteuerrecht

BFG zu Ablösezahlungen für Getränkeautomatenstandortrechte: Qualifikation als Kundenstock & Firmenwertfaktor 

Das BFG 10.12.2021, RV/1100208/2019 qualifizierte Ablösezahlungen für Standortrechte, die im Zuge der Übernahme von gebrauchten Getränkeautomaten an Vorbetreiber bezahlt wurden, als Kundenstock und damit als Firmenwertfaktor, der steuerlich über 15 Jahre abzuschreiben ist. 

VwGH bestätigt Mantelkauf bei Wechsel des Unternehmensgegenstandes

Der VwGH (20.10.2021, Ro 2021/13/0007) bestätigte unlängst die Ansicht des BFG, wonach es nach aufgrund eines Wechsels des Unternehmensgegenstandes zusammen mit einem Eigentümer- und Geschäftsführerwechsel zur Erfüllung des Mantelkauftatbestands kommt, der zum Untergang der Verlustvorträge führt. 

Personal

Mitteilungen gem § 109a und § 109b EStG bis 28.02. 

Unternehmer sowie Körperschaften des öffentlichen und privaten Rechts haben für Honorare, die sie im Jahr 2021 für bestimmte Leistungen außerhalb eines Dienstverhältnisses an natürliche Personen oder Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit ausbezahlt haben, bzw für bestimmte Zahlungen, die sie im Jahr 2021 ins Ausland getätigt haben, im Wege der automationsunterstützten Datenübertragung (zB mittels ELDA) bis 28. Februar 2022 eine Mitteilung nach § 109a EStG bzw § 109b EStG an das Finanzamt zu übermitteln.

Steuerfreie Gutscheine statt Weihnachtsfeier noch bis Ende Jänner 

Im Zeitraum von 1. November 2021 bis 31. Jänner 2022 ist es erneut möglich den 2021 in Hinblick auf die COVID-19-Pandemie nicht ausgeschöpften Freibetrag für Betriebsveranstaltungen durch steuerfreie Gutscheine zu verbrauchen. Details dazu können Sie in unseren Tax Personnel News 11/2021 nachlesen.

Abgaben- und beitragsfreier Corona-Bonus auch für 2021 möglich

Die aus dem Vorjahr bekannten Regelungen für abgaben- und beitragsfreie Corona-Boni iHv bis zu EUR 3.000 pro Arbeitnehmer sollen auch für Corona-begründete Bonuszahlungen und Zulagen, die bis Februar 2022 „für das Kalenderjahr 2021“ geleistet werden, anwendbar sein. Details dazu können Sie in unseren Tax Personnel News 12/2021 nachlesen.

Maßgebliche Regelungen und Werte 2022 im Sozialversicherungs-, Arbeits- und Lohnsteuerrecht

In diesem Beitrag werden die wesentlichen Änderungen der Regelungen und Werte im Sozialversicherungs-, Arbeits- und Lohnsteuerrecht dargestellt. Die wesentlichen Änderungen der Regelungen und Werte im Sozialversicherungs-, Arbeits- und Lohnsteuerrecht werden nachfolgend dargestellt Detail dazu können Sie in unseren Tax Personnel News 01/2022 nachlesen.

Verfahrensrecht

BFG zur verlängerten Verjährung bei hinterzogenen Abgaben in der BAO 

Die Witwe eines Arztes hatte die Steuerpflicht von Unterstützungsleistungen der Ärztekammer im Jahr 2012 nicht erkannt. Nach Ansicht des BFG gelang es dem Finanzamt nicht, eine vorsätzliche Hinterziehung der Einkommensteuer nachzuweisen: Notwendig ist nämlich die volle Überzeugung vom Vorliegen des Vorsatzes. Die abgabenrechtliche Verjährung trat somit bereits nach 5 und nicht erst nach 10 Jahren ein.

VwGH zur Wiederaufnahme: Rund EUR 700 als absolute Geringfügigkeitsgrenze bei Ermessensübung 

Laut VwGH 30.06.2021, Ra 2019/15/0125 beträgt die absolute Geringfügigkeitsgrenze bei der Ermessensübung im Rahmen einer Wiederaufnahme ca EUR 746. Wird dieser Betrag überschritten, ist – bei Erfüllung der übrigen Anwendungsvoraussetzungen – im Ermessen der Abgabenbehörde eine Wiederaufnahme zu verfügen und ein neuer Sachbescheid zu erlassen.

Finanzstrafrecht

Unrechtmäßige Beantragung von COVID-19 Förderungen: tätige Reue als Mittel zur Straffreiheit 

Wie berichtet, finden im Zuge der Nachkontrollen von COVID-19 Förderungen vermehrt ausführliche Förderungsprüfungen statt. Werden im Rahmen von Förderungsprüfungen unrechtmäßig beantragte COVID-19-Förderungen oder unterlassene Berichtigungen von zunächst gutgläubig beantragten und erhaltenen COVID-19-Förderungen aufgedeckt, kann dies eine Strafbarkeit wegen Betruges nach sich ziehen. Durch das Setzen einer Reuehandlung iSd § 167 StGB wird eine solche Strafbarkeit nachträglich aufgehoben.

VwGH zu ausländischen Kapitaleinkünften: vorsätzliche Abgabenhinterziehung aufgrund allgemeiner Lebenserfahrung 

Nur weil ein Steuerpflichtiger eine Selbstanzeige erstattet, kann daraus noch kein vorsätzliches Handeln abgeleitet werden. Aus der Offenlegung dieser äußeren Umstände (Abgabenverkürzung) können aber Schlüsse auf die subjektive Tatseite gezogen werden. Dabei lässt der VwGH für die Nachweisführung des Vorsatzes von der allgemeinen Lebenserfahrung getragene Feststellungen zum konkreten Lebenssachverhalt genügen. Zur Einschätzung des Kenntnisstandes eines „steuerlichen Laien“ kommt insbesondere der im Fokus der Öffentlichkeit stehenden medialen Berichterstattung Gewicht zu.

BFG zu Nichtversteuerung der Todesfallbeihilfe: Erfolgreiche Vorsatzentkräftung 

 „Vorsätzlich handelt, wer ein Tatbild mit Wissen und Wollen verwirklicht“. Die Abgabenpflichtige muss somit eine wissentliche und willentliche Verletzung der abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht begründen. Im konkreten Fall liegt eine Verletzung der Offenlegungs- und Wahrheitspflicht vor, da die Todesfallbeihilfe nicht in die Einkommensteuererklärung der Beschwerdeführerin aufgenommen wurde. Fraglich ist jedoch, ob der Abgabenpflichtigen auch Vorsatz nachgewiesen werden kann.

Immobilien

Immo-ESt bei gemischten Schenkungen an Angehörige, wenn Gegenleistungen 75 % des Liegenschaftswertes erreichen 

Die Immobilienertragsbesteuerung gem § 30 EStG setzt eine Veräußerung voraus, die von unentgeltlichen Übertragungen abzugrenzen ist. Haben die Beteiligten eine zum Teil entgeltliche, zum Teil unentgeltliche gemischte Schenkung vereinbart, muss der Hauptzweck des Geschäftes ermittelt werden. Wenngleich bei nahen Angehörigen im Zweifel eine Schenkungsabsicht vermutet wird, ist nach Ansicht des VwGH (16.11.2021, Ro 2020/15/0015) von einem entgeltlichen Rechtsgeschäft auszugehen, wenn der Wert der Gegenleistung um nicht mehr als 25 % vom Liegenschaftswert abweicht und keine besonderen Umstände einen unentgeltlichen Gesamtcharakter nahelegen.

 

English Summary 01/2022