Mit der Ökosozialen Steuerreform 2022 erfolgt ein Paradigmenwechsel im Bereich der Besteuerung von Kryptowährungen: Ab dem 1. März 2022 soll bereits mit rückwirkender Anwendung für nach dem 28. Februar 2021 durchgeführte Transaktionen eine Eingliederung ins Kapitalvermögen erfolgen, was bisher nur in absoluten Ausnahmefällen vorgesehen war. Damit gehen auch die für Kapitalvermögen charakteristischen Elemente der Einkommensteuer einher: keine Behaltefrist, proportionaler Steuersatz und ab 2024 KESt-Abzug durch den Krypto-Dienstleister. Auch die Tatbestände, welche ein ertragsteuerlich relevantes Ereignis darstellen, wurden teilweise grundlegend geändert.
Was dies für Steuerpflichtige und Märkte bedeutet und wie dies die Investitions- bzw Trading-Strategien beeinflussen kann, diskutieren Michael Deichsel (KPMG), Florian Wimmer (Blockpit) und Alexander Valtingojer (Coinpanion). Moderiert wird die Folge von KPMG Tax Partner Michael Petritz.
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