Tax News Oktober 2022
Monatliche Informationen zu aktuellen nationalen und internationalen Steuerthemen.
Monatliche Informationen zu aktuellen nationalen und internationalen Steuerthemen.
Legistik
Mit dem Teuerungs-Entlastungspaket Teil II werden erstmals der Einkommensteuertarif und bestimmte steuerliche Absetzbeträge an die Inflationsrate angepasst. Während die Tarifstufen für das Kalenderjahr 2023 im unterschiedlichen Ausmaß angehoben werden, greift ab 2024 ein Mechanismus der automatischen Inflationsanpassung, der eine einheitliche Anhebung von Tarifstufen und Absetzbeträgen um zwei Drittel der durchschnittlichen Inflationsrate bewirkt. Darüber hinaus bringt das angeführte Gesetzespaket ab 2023 eine Absenkung des DB-Beitragssatzes von 3,9 % auf 3,7 %
Der am 13. Oktober 2022 im Nationalrat eingebrachte Initiativantrag zur Änderung ua des Einkommensteuergesetzes enthält neben Änderungen/Klarstellungen iZm der aktuellen Teuerung als eine der wesentlichsten Änderungen die Abschaffung des Betriebsausgabenabzugsverbots für beendigungsbedingte Sozialplanzahlungen. Entsprechend dem eingebrachten Initiativantrag sollen Sozialplanabfertigungen ab dem 1. Jänner 2023 keinem steuerlichen Betriebsausgabenabzugsverbot mehr unterliegen.
Die 6. Änderung der EU-Amtshilferichtlinie (sog „DAC7“) soll die Verwaltungszusammenarbeit der EU-Steuerbehörden durch die Anpassung bestehender Regelungen insbesondere auch durch die Einführung neuer Sorgfalts- und Meldeverpflichtungen für Betreiber von Online-Plattformen stärken. Diese Pflichten und der darauf aufbauende automatische Informationsaustausch zwischen den Steuerbehörden wurde im Digitale Plattformen-Meldepflichtgesetz („DPMG“) umgesetzt und betrifft bereits den Meldezeitraum 2023. Demzufolge sind bereits für das Jahr 2023 entsprechende Handlungen zu setzen, ob eine Meldepflicht vorliegt und ob die technischen Voraussetzungen für die relevanten Meldungen bereits vorhanden sind. Eine rechtzeitige, noch diesjährige Prüfung der persönlichen Betroffenheit ist aufgrund der angedrohten finanzstrafrechtlichen Sanktionen für Plattformbetreiber empfehlenswert.
Entwurf der KryptowährungsVo gem § 93 Abs 4a EStG
Mehr als ein halbes Jahr nach Inkrafttreten der Bestimmungen zur Kryptobesteuerung neu zum 1. März 2022 liegt nun ein Entwurf der Verordnung sowie der korrespondierenden Erläuterungen vor, wie genau in jenen Fällen vorzugehen ist, in denen die Anschaffungskosten sowie der Anschaffungszeitpunkt von Kryptowährungen nicht bekannt sind. Diese ist insofern erforderlich, als Krypto-Dienstleister ab 1.1.2024 zum KESt-Abzug bei Einkünften iZm Kryptowährungen iSd § 27b EStG verpflichtet sind, und bisher keine Regelung vorlag, in welcher Form die Angaben des Steuerpflichtigen in solchen Fällen zu erfolgen haben, und wie bei Erwerben derselben Kryptowährung in zeitlicher Aufeinanderfolge der Ansatz der Anschaffungskosten zu erfolgen hat. Die Begutachtungsfrist endet am 9. November 2022. Nachstehend informieren wir Sie über die wichtigsten Eckpunkte.
Energie, Umwelt und Steuern
Die durch den russischen Angriffskrieg steigenden Energiepreise sollen durch einen Energiekostenzuschuss teilweise abgefedert werden. Es handelt sich dabei um die Kompensation eines Teils der Energie-Mehrkosten im Vergleich zum Vorjahr. Förderfähige Unternehmen können voraussichtlich ab 15.11. für den Zeitraum 1.2. bis 30.9.2022 einen in vier Stufen ausgestalteten Zuschuss iHv max. TEUR 400 bis EUR 50 Mio. erhalten. Die beihilfenrechtliche Notifizierung der ausführenden Richtlinie im Rahmen des Energiekostenzuschussgesetz sowie deren Veröffentlichung ist derzeit noch ausständig. Die Regierung hat jedoch bereits erste Details bekanntgegeben.
Mit dem „Fit für 55 Paket“ ist auch die Einführung CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM) vorgesehen. Ohne eine Registrierung als „zugelassener Anmelder“ (mit entsprechender Reportingverpflichtung) ist eine Einfuhr von CBAM umfassten Waren und Strom aus Drittländern nicht möglich. Erste Meldepflichten werden bereits ab 2023 zu erfüllen sein. Welche Vorbereitungen sollten dafür bereits jetzt getroffen werden?
Internationales Steuerrecht
Das BMF hat in Reaktion auf ein Urteil des VwGH den Entwurf einer überarbeiteten Information betreffend Einbehaltung und Rückerstattung der KESt auf Dividenden von börsenotierten Aktiengesellschaften an beschränkt Steuerpflichtige veröffentlicht. Demnach steht die Berechtigung zur Rückerstattung österreichischer Quellensteuer auf Dividenden in der Regel demjenigen zu, der die Aktien am Tag vor der Hauptversammlung auf seinem Depot eingebucht hat.
Tätigkeitsortprinzip – alles beim Alten, oder?
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hatte jüngst im Fall eines grenzüberschreitend tätigen öffentlich Bediensteten entschieden, dass sich der Ort der Arbeitsausübung nicht nach der physischen Präsenz, sondern nach dem Ort des Empfängers richte. Der VwGH hat damit den eindeutigen Wortlaut der zu Grunde liegenden Normen verlassen. Es bestehen allerdings gute Gründe zu der Annahme, dass diese Entscheidung keinen Paradigmenwechsel über den Einzelfall (und vergleichbare Fälle mit der Schweiz) hinaus mit sich bringen dürfte.
Verrechnungspreisdokumentationspflicht und Strafzuschläge unionsrechtlich gerechtfertigt
Laut einer aktuellen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH 13.10.2022, X GmbH & Co. KG, C-431/21) können Verrechnungspreisdokumentationspflichten (sowie zugehörige Strafzuschläge) selbst dann im Einklang mit EU-Recht stehen, wenn ausschließlich grenzüberschreitende Sachverhalte davon erfasst werden. Inhaltlich entspricht dies im Wesentlichen einer in anderer Rechtssache bereits 2013 ergangenen Entscheidung des deutschen Bundesfinanzhofs (BFH 10.04.2013, I R 45/11, BStBl II 2013, 771).
Bilanz- und Konzernsteuerrecht
VwGH zu Drohverlustrückstellungen bei beschaffungsseitigen Mietverträgen
Der VwGH verneint die steuerliche Anerkennung von Drohverlustrückstellungen iZm beschaffungsseitigen Mietverträgen, die der Mieter einzelner Lebensmitteleinzelhandelsfilialen aufgrund negativer Ergebnisse bildete. Wesentlich war, dass die Filialen nicht geschlossen, sondern weiterbetrieben wurden.
Personal
Wesentliche Erleichterungen bei der Einstellung von ausländischen Fachkräften
Mit 1. Oktober 2022 wurden wesentliche Änderungen für die Einstellung von ausländischen Fachkräften wirksam, die für den Hiring-Prozess von Bedeutung sind. Nähere Details dazu finden Sie in unseren Tax Personnel News 5/2022.
Immobilien
Grundsätzlich beträgt der gesetzliche Abschreibungssatz für zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung genutzten Gebäuden 1,5 %, was einer Nutzungsdauer von 66,67 Jahren entspricht. Mittels Sachverständigengutachten kann eine kürzere Nutzungsdauer nachgewiesen werden. Das Bundesfinanzgericht entschied nun erneut, dass an ein solches Gutachten strenge Anforderungen zu stellen sind. Insbesondere muss das Gutachten auf den Zeitpunkt der erstmaligen Vermietung Bezug nehmen und der Zusammenhang zwischen festgestellten Mängeln und der angesetzten Nutzugsdauer nachvollziehbar dargelegt werden.
BFG: Gewerblicher Grundstückshandel bei Verkauf von 30 Parzellen in vier Jahren
Bei Umwidmung in Bauland und Parzellierung in 30 Grundstücke eines großen ursprünglich land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücks kann bei nachfolgendem Abverkauf der Grundstücke ein gewerblicher Grundstückshandel begründet werden.
BFG: Schätzung des gemeinen Wertes in Höhe des Grundstückswertes unzulässig
Das BFG entschied kürzlich, dass für die Ermittlung der Grunderwerbsteuer für Erwerbsvorgänge vor dem 01.01.2016 keine gesetzliche Grundlage für das Heranziehen des Grundstückswerts statt dem gemeinen Wert gibt und dass eine Schätzung des gemeinen Wertes in Höhe des Grundstückswertes nicht in Betracht kommen könne, da dieser wesentlich unter tatsächlich zu erzielenden Preisen angesiedelt sei.
BFG: Austrittsbedingtes Anwachsen nach § 142 UGB unterliegt auch ohne Abfindung der GrESt
Der ständigen Rechtsprechung des VwGH folgend stellte das Bundesfinanzgericht (BFG 09.05.2022, RV/7101436/2013) fest, dass im Zuge einer Anwachsung einer grundstücksbesitzenden Gesellschaft auch die Übernahme von Verbindlichkeiten eine Gegenleistung für Zwecke der Berechnung der GrESt darstellt. Des Weiteren sei für Zwecke der GrESt der Begriff „Gebäude auf fremden Boden“ eigenständig auszulegen und nach dem Trennungsprinzip – im Unterschied zur Einkommensteuer - das Vermögen von Gesellschaft und Gesellschafter streng voneinander zu trennen, sodass die Anwachsung selbst bei einem vollhaftenden 100 %-Gesellschafter der GrESt unterliegt.
Entwurf Umsatzsteuerrichtlinien-Wartungserlass 2022
Kürzlich versandte das Bundesministerium für Finanzen den Begutachtungsentwurf des Umsatzsteuerrichtlinien-Wartungserlasses 2022.
Kapitalertragsteuer
Mit dem AbgÄG 2022 wird ab 2024 eine neue und detaillierte Form der KESt-Bescheinigung (Steuerreporting), sowie ab 2023 eine Aufzeichnungspflicht bei nicht endbesteuerten Kapitaleinkünften eingeführt. Im Folgenden werden die wesentlichen Eckpunkte im Überblick dargestellt.
Verfahrensrecht
Im konkreten Fall ging es um die Frage, ob die Haftungsinanspruchnahme eines Unternehmenskäufers für eine Umsatzsteuerschuld des Verkäufers ohne vorhergehende Erlassung eines Umsatzsteuerbescheids zulässig war (Erwerberhaftung, § 14 BAO). Nach der Rsp des VwGH setzt die Geltendmachung einer abgabenrechtlichen Haftung zwar das Bestehen einer Abgabenschuld voraus, nicht jedoch die bescheidmäßige Geltendmachung dieser Schuld dem Abgabenschuldner gegenüber. Ein Rechtsschutzdefizit besteht in solchen Fällen nicht, weil der Haftungspflichtige im Haftungsverfahren Einwendungen gegen den nicht festgesetzten Abgabenanspruch erheben kann; vorausgesetzt das Finanzamt hat dem Haftungspflichtigen die konkrete Abgabenschuld dem Grunde und der Höhe zur Kenntnis gebracht (VwGH 5.4.2022, Ra 2020/13/0035).
Verlegt ein Geschäftsführer einer GmbH seinen Wohnsitz nach Spanien, ist dies kein Hindernis für die Bewilligung der Aussetzung der Einhebung der KöSt. Abgabenschuldner ist die GmbH, und diese hat weder ihren Sitz verlegt noch ihr Vermögen ins Ausland geschafft.
Finanzamt und Bundesfinanzgericht (BFG) erkannten den Betriebsausgabenabzug der Steuerpflichtigen nicht an, weil nach deren Ansicht zwei als Empfängerinnen benannte GmbHs die zugrundeliegenden Leistungen mangels Existenz im Leistungszeitraum nicht erbringen und somit auch nicht die wahren Empfänger sein konnten. Dem Vorbringen der Steuerpflichtigen, wonach die abgesetzten Zahlungen bei einer der benannten GmbHs besteuert worden waren, schenkte das BFG keine Beachtung und traf diesbezüglich auch keine Feststellungen. Aus diesem Grund hob der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) das BFG-Erkenntnis wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften auf (VwGH 18.03.2022, Ra 2020/13/0016-7).
VwGH: Haftung eines Vereinsobmanns für Umsatzsteuerschulden
Die abgabenrechtliche Vertreterhaftung (§ 9 BAO) trifft auch Personen, die nach den Statuten zur Vertretung eines Vereines berufen sind. Die Vertreter haften mit ihrem persönlichen Einkommen und Vermögen für die schuldhaft nicht entrichteten Abgaben des Vereins. Werden zur Vereinsgründung Konzept und Statuten eines bereits bestehenden Swingerclubs übernommen, ohne sich bei der Finanzverwaltung oder einem Experten für Steuerrecht zu erkundigen, ob bzw unter welchen Voraussetzungen es zulässig ist, einen Swingerclub als gemeinnützigen Verein zu führen, ist von einem Verschulden auszugehen. (VwGH 05.04.2022, Ra 2020/13/0112-12; BFG 05.11.2020, RV/6100658/2019).
Finanzstrafrecht
Selbstanzeige: Voraussetzungen und 7 Praxistipps
Die Selbstanzeige ermöglicht dem Steuerpflichtigen den Weg zurück in die Steuerehrlichkeit. Bei der Erstellung einer Selbstanzeige gilt es die gesetzlichen Anwendungsvoraussetzungen zu erfüllen. Diese werden im Rahmen dieser Tax News samt Tipps & Tricks aus der Praxis dargestellt.