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      Die sog. FASTER-Richtline der EU wurde am 10.01.2025 im Amtsblatt der EU veröffentlicht.

      Am 10.12.2024 hatte der Rat der EU die Richtline „Faster and Safer Tax Relief of Excess Withholding Taxes“ (FASTER) beschlossen. Die Richtlinie zielt darauf ab, die Quellensteuerverfahren in der EU für Anleger, Finanzintermediäre und lokale Steuerbehörden effizienter und sicherer zu gestalten.

      Zu den wichtigsten Merkmalen der FASTER-Richtlinie gehören:

      • Eine einheitliche, digitale EU-Bescheinigung über die steuerliche Ansässigkeit, die unabhängig vom Ausstellungsmitgliedstaat aus gemeinsamen Inhalten besteht;
      • Zwei beschleunigte Verfahren, die das bestehende Standard-Entlastungsverfahren für Quellensteuern in den einzelnen Mitgliedstaaten ergänzen, darunter: i) ein System der Steuerbefreiung an der Quelle und ii) ein System der schnellen Erstattung. Die Mitgliedstaaten, die in den Geltungsbereich fallen, müssen eines der beiden Systeme (oder eine Kombination aus beiden) einführen.
      • Die Einführung nationaler Register für Finanzintermediäre, die in der Lage sein werden, die beschleunigten Verfahren zu erleichtern. Diese Finanzintermediäre werden zusätzlichen Sorgfaltspflichten und gemeinsamen Meldepflichten unterliegen.


      Die Richtlinie sieht jedoch Ausnahmen vor. Zusammengefasst können Mitgliedstaaten, die zwei kumulative Bedingungen erfüllen – i) das Vorhandensein eines umfassenden Quellensteuerentlastungssystems (in Bezug auf Dividenden aus öffentlich gehandelten Aktien) und ii) eine niedrige Marktkapitalisierung – ihre derzeitigen Systeme der Quellensteuererleichterungen beibehalten. Aus der Begründung des belgischen Ratsvorsitzes geht hervor, dass im Jahr 2022 zehn Mitgliedstaaten eine Marktkapitalisierungsquote über der Mindestschwelle aufwiesen: Deutschland, Frankreich, Schweden, die Niederlande, Spanien, Italien, Irland, Dänemark, Belgien und Finnland. Daher wären alle FASTER-Bestimmungen für diese Mitgliedstaaten verbindlich. Da das Verhältnis der Marktkapitalisierung vor Inkrafttreten der Regeln schwanken kann, könnte die Liste noch Änderungen unterliegen.

      Die Regeln gelten ab dem 01.01.2030 und sind von den Mitgliedstaaten bis Ende 2028 in nationales Recht umzusetzen.

      Es ist zu beachten, dass die Maßnahmen aus dem Abzugssteuerentlastungsmodernisierungsgesetz (verkündet im Jahr 2021) bezüglich des bestehenden Quellensteuerentlastungsverfahrens in Deutschland mit dem Jahressteuergesetz 2024 auf 2027 verschoben wurden, um eine Angleichung an die FASTER-Richtlinie zu gewährleisten.


      Fundstelle: EU-Amtsblatt EU 2025/50 (EU)

      News-Kategorie: EU-Recht

      Veröffentlichungsdatum: 10.01.2025


      Weiterführende Informationen:

      • Amtsblatt der EU 2025/50 (EU)
      • Pressemitteilung Rat der EU (EU)
      • KPMG's EU Tax Centre: Euro Tax Flash 553 (KPMG)


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