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      Die Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung dient dem Schutz vor Finanzkriminalität und ist ein wichtiger Faktor für einen attraktiven Wirtschaftsstandort. Dabei nehmen neben staatlichen Aufsichts- und Strafverfolgungsbehörden auch die privatrechtlichen Akteure des Finanz- und des Nichtfinanzsektors eine zentrale Rolle ein.

      Insbesondere auf europäischer Ebene wird dem Thema eine große Bedeutung beigemessen. Die EU-Kommission hat am 20. Juli 2021 ein umfangreiches Maßnahmenpaket zum Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung veröffentlicht. Darunter befinden sich der Entwurf einer EU-Geldwäscheverordnung, der Entwurf für die 6. EU-Geldwäscherichtline, der Vorschlag zur Schaffung einer neuen Aufsichtsbehörde und die überarbeitete Fassung der Geldtransferverordnung.

      Neue Regelungen und Erweiterungen

      Die Geldwäscheverordnung hat das Ziel einer einheitlichen Umsetzung der Maßnahmen zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auf Ebene der EU-Mitgliedstaaten. Der Vorschlag für die 6. EU-Geldwäscherichtlinie:

      • enthält Vorgaben zu supranationalen und nationalen Risikoanalysen sowie Vorgaben zu Registerpflichten. 
      • soll die Regelung von Zuständigkeiten und Aufgaben zentraler Meldestellen und Aufsichtsbehörden regeln
      • die Zusammenarbeit mit zuständigen Behörden für betroffene Unternehmen konkretisieren
      • soll eine neue Aufsichtsbehörde für die Bekämpfung von Geldwäsche schaffen. 

      Ebenfalls im EU-Maßnahmenpaket enthalten sind

      • Vorschläge zu einer erneuerten EU-Geldtransferverordnung. Die bestehenden Begriffsdefinitionen sollen um „Kryptowert“ und „Anbieter von Krypto-Dienstleistungen“ erweitert und der Begriff der „virtuellen Währungen“ umfassender interpretiert werden.
      • Die vollständige Nachverfolgbarkeit von Auftraggeber:innen und Empfänger:innen von Zahlungen soll in Zukunft besonders im Hinblick auf Krypto-Serviceprovider gegeben sein. 
      • Ferner beinhaltet der Vorschlag der Verordnung einheitliche KYC-Regularien, Vorgaben zur kontinuierlichen Überwachung von Transaktionen sowie eine Untersagung anonymer Kryptowallets. 
      kpmg-sanctions-risk-transparency

      Sanctions Risk Transparency, Mitigation & Remediation

      Unser Leistungsangebot

      Um den vielfältigen Herausforderungen im Kontext der Prävention von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Sanktionsverstößen zu begegnen, unterstützen wir Sie mit den folgenden Leistungen:

      • Unterstützung bei der Aufarbeitung von Feststellungen der Innenrevision, des externen Jahresabschluss- oder Sonderprüfers sowie sonstiger interner und externer Stelle
      • Beratung bei der Anpassung von Richtlinien, Prozessen und Maßnahmen unter Berücksichtigung von Best-Practice-Lösungsansätzen
      • Durchführung von Look-Back-Analysen zur Identifizierung und Aufarbeitung von Mängeln
      • Forensische Untersuchung von Sachverhalten rund um Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung oder Sanktionsverstöße

      • Beratung zur Einhaltung gesetzlicher und regulatorischer Anforderungen rund um die Prävention von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Sanktionsverstößen
      • Durchführung und Begleitung von aufsichtlichen Prüfungen
      • Unterstützung im Rahmen von in- und ausländisch initiierten Corporate Monitorships

      • Status-Check und Gap-Analyse des geldwäschebezogenen Risikomanagements
      • Beratung rund um das Thema Wirtschaftssanktionen
      • Analyse von geldwäschebezogenen Risiken unter Berücksichtigung des unternehmensspezifischen Risikoprofils
      • Identifizierung der Geschäftspartner und Abklärung des wirtschaftlich Berechtigten (KYC)
      • Beratung hinsichtlich der Einbettung von Geldwäscheprävention in die Compliance-Strategie unter Berücksichtigung von Best-Practice-Lösungsansätzen
      • Beratung bei der Zuordnung von Verantwortlichkeiten (Three Lines of Defense), der Aufbau- und Ablauforganisation sowie geeigneter Kontrollen
      • Definition von Prozessen und erforderlicher Dokumentation sowie Entwicklung von Schulungskonzepten
      • Durchführung von Schulungen der Mitarbeitenden und des Managements
      • Unterstützung bei der Konzeption und Implementierung eines Hinweisgebersystems
      • Unterstützung bei der Meldung zum Transparenzregister

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