Nach dem Verkauf eines Unternehmens kommt es immer häufiger zu Streitigkeiten zwischen Käufern und Verkäufern bezüglich der Berechnung von Working-Capital-Anpassungen, Finanzmitteln (Cash), Finanzverbindlichkeiten (Financial Debt) und Zahlungen, die im Rahmen von Earn-out-Klauseln fällig werden. Es werden Verstöße gegen Covenants und Garantien, insbesondere Bilanzgarantien, geltend gemacht oder Ansprüche wegen arglistiger Täuschung oder Betrug erhoben.
Verfahren zur Beilegung ausschöpfen
Kaufverträge legen in der Regel Verfahren zur Beilegung verschiedener Arten von Streitigkeiten fest. Eine Möglichkeit ist, dass die Parteien Ansprüche aus Verstößen gegen Covenants und Garantien vor Gericht oder durch Schiedsgerichtsverfahren klären lassen, bei denen Rechtsexpertinnen und Rechtsexperten mit der Angelegenheit betraut werden.
Alternativ können Kaufverträge auch vorsehen, dass neutrale Expertinnen und Experten für Rechnugnslegung als Schiedsgutachter (Neutral Expert) für Streitigkeiten über Bilanzierungsfragen wie Working Capital, Cash, Financial Debt oder andere finanzielle Größen, wie ein Adjusted EBITDA eingesetzt werden.
Streitschlichtungsmechanismus (Schiedsgutachterverfahren) im Kaufvertrag
Der überwiegend in der Praxis angewandte Streitschlichtungsmechanismus des Schiedsgutachterverfahrens im Kaufvertrag sieht vor, dass eine Partei eine Bilanz zum Übertragungsstichtag erstellt und eine erste Kaufpreisanpassungsberechnung vornimmt. Die andere Partei kann diese Informationen überprüfen und der Berechnung entweder zustimmen oder in spezifischen Punkten widersprechen. Im Falle eines Widerspruchs versuchen die Parteien in der Regel eine Einigung im Rahmen einer Verhandlungslösung zu erzielen. Gelingt dies nicht, wird ein Schiedsgutachter beauftragt, eine endgültige und verbindliche Entscheidung zu treffen.
Obwohl es immer häufiger zu nachträglichen Kaufpreisverhandlungen kommt, gibt es nur wenige spezialisierte Expertinnen und Experten in den Bereichen Recht, Wirtschaftsprüfung und Beratung. Daher sollten Käufer oder Verkäufer die Erfahrung potenzieller Beraterinnen und Berater in Kaufpreisverhandlungen berücksichtigen. Auch die Expertise in relevanten Rechnungslegungsfragen und der Branche des Transaktionsobjekts sollten geprüft werden.
Jede Partei sollte sich ihrer Rolle in diesem Prozess bewusst sein und erwägen, wie die Gegenpartei auf ihre Handlungen reagieren könnte. Wichtige Fristen und Informationspflichten im Kaufvertrag sollten beachtet werden. Erfahrene Beraterinnen und Berater können dabei helfen, die Rechte und Pflichten in jedem Schritt des Verfahrens zu verstehen und zu erfüllen.
Unser Leistungsangebot
Wir bieten unseren Kunden Beratung und Unterstützung bei Kaufpreisstreitigkeiten an, etwa im Rahmen von Schiedsgutachterverfahren oder Schiedsgerichtsverfahren. Unser Team besteht aus erfahrenen Expertinnen und Experten für Verhandlungen von Kaufverträgen, Due-Diligence, forensisches Accounting und M&A-Streitbeilegung. Diese Kombination ermöglicht uns, eine breite Erfahrung in alle Aspekte des Transaktionsprozesses einzubringen, darunter:
- Strukturierung von über hundert SPAs pro Jahr
- Begleitung zahlreicher Kunden im gesamten Transaktionsprozess von Signing bis zur Kaufpreisermittlung nach Closing
- Unterstützung bei der Lösung komplexer Transaktionen und Kaufpreisstreitigkeiten für eine Vielzahl von Kunden.
Unsere umfassenden Services für M&A-Streitbeilegung und Kaufpreisanpassungen bieten Ihnen professionelle Unterstützung bei einer Vielzahl von Fragen und Herausforderungen:
Unsere Expertise bei Streitigkeiten zur Rechnungslegung für bestmögliche Ergebnisse
Unser Team verfügt über langjährige Erfahrung bei Streitigkeiten zur nationalen und internationalen Rechnungslegung, bei der Erteilung von Auskünften und als Zeuge in Rechtsstreitigkeiten und Schiedsverfahren. Unsere Kunden profitieren von unserer Expertise, glaubwürdige, fundierte und objektive Gutachten und Stellungnahmen zu strittigen Rechnungslegungsfragen zu erstellen. Dies hilft ihnen und ihren (rechtlichen) Beratern, ein bestmögliches Ergebnis bei der Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen und bei Vergleichsverhandlungen zu erzielen.