Unsere letzten Tax News aus dem Bereich Abgabenrechtliche Haftung
KöSt-Haftung des österreichischen Geschäftsführers bei einer Drittstaatsgesellschaft
25.06.2024: Hat eine Gesellschaft ihren Sitz im Ausland, den Ort der Geschäftsleitung aber in Österreich, ist sie in Österreich unbeschränkt KöSt-pflichtig. Zudem kann der Vertreter der Gesellschaft zur Haftung herangezogen werden, wenn die Nichtentrichtung der Abgabe aus einer schuldhaften Pflichtverletzung resultiert. Bei einer vorsätzlichen Nichtentrichtung beträgt der Haftungszeitraum bis zu zehn Jahre (VwGH 17.1.2024, Ro 2021/13/0019). [zur Tax News]
Haftung eines Prokuristen für Umsatzsteuer der in Konkurs gegangenen GmbH?
26.09.2023: Laut BFG ist ein Prokurist keine zur Vertretung juristischer Personen berufene Person i.S.d. §§ 80 ff BAO. Daher greift die Haftung von Geschäftsführern und Vorstandsmitgliedern für unbezahlte Abgaben einer in Konkurs gegangenen GmbH/AG für Prokuristen nicht. Dagegen wurde Amtsrevision eingelegt, weshalb der VwGH diese Rechtsfrage final klären muss. [zur Tax News]
VwGH zur Erwerberhaftung: Haftungsinanspruchnahme ohne vorgängige Erlassung eines Sachbescheides zulässig
27.10.2022: Im konkreten Fall ging es um die Frage, ob die Haftungsinanspruchnahme eines Unternehmenskäufers für eine Umsatzsteuerschuld des Verkäufers ohne vorhergehende Erlassung eines Umsatzsteuerbescheids zulässig war (Erwerberhaftung, § 14 BAO). Nach der Rsp des VwGH setzt die Geltendmachung einer abgabenrechtlichen Haftung zwar das Bestehen einer Abgabenschuld voraus, nicht jedoch die bescheidmäßige Geltendmachung dieser Schuld dem Abgabenschuldner gegenüber. Ein Rechtsschutzdefizit besteht in solchen Fällen nicht, weil der Haftungspflichtige im Haftungsverfahren Einwendungen gegen den nicht festgesetzten Abgabenanspruch erheben kann; vorausgesetzt das Finanzamt hat dem Haftungspflichtigen die konkrete Abgabenschuld dem Grunde und der Höhe zur Kenntnis gebracht (VwGH 05.04.2022, Ra 2020/13/0035). [zur Tax News]
VwGH: Haftung eines Vereinsobmanns für Umsatzsteuerschulden
27.10.2022: Die abgabenrechtliche Vertreterhaftung (§ 9 BAO) trifft auch Personen, die nach den Statuten zur Vertretung eines Vereines berufen sind. Die Vertreter haften mit ihrem persönlichen Einkommen und Vermögen für die schuldhaft nicht entrichteten Abgaben des Vereins. Werden zur Vereinsgründung Konzept und Statuten eines bereits bestehenden Swingerclubs übernommen, ohne sich bei der Finanzverwaltung oder einem Experten für Steuerrecht zu erkundigen, ob bzw unter welchen Voraussetzungen es zulässig ist, einen Swingerclub als gemeinnützigen Verein zu führen, ist von einem Verschulden auszugehen. (VwGH 05.04.2022, Ra 2020/13/0112-12; BFG 05.11.2020, RV/6100658/2019). [zur Tax News]
BFG zur Haftung gemäß § 11 BAO: Beschwerde gegen Abgabenbescheide nicht zulässig
20.09.2022: Die Haftung nach § 11 BAO basiert auf der rechtskräftigen Verurteilung wegen eines vorsätzlichen Finanzvergehens oder einer vorsätzlichen Verletzung von Abgabenvorschriften. Das Strafurteil/die verwaltungsbehördliche Entscheidung entfaltet Bindungswirkung für die Haftungsinanspruchnahme nach § 11 BAO. Dies gilt unabhängig vom Inhalt eines diesem Verfahren zugrundeliegenden Abgabenbescheides (zB Umsatzsteuerbescheid, Einkommensteuerbescheid). Daher ist im Rahmen der Bekämpfung des Haftungsbescheides nach § 11 BAO eine Bekämpfung des Abgabenbescheides nicht mehr zulässig. [zur Tax News]
VwGH zur Geschäftsführerhaftung für Abgaben: Ungenügende Begründung der Ermessensübung durch die Abgabenbehörde bewirkt Rechtswidrigkeit des Haftungsbescheides
24.06.2022: Sind Abgaben bei der Gesellschaft nicht einbringlich, haften nach Maßgabe des § 9 BAO deren Geschäftsführer. Bei der Inanspruchnahme kommt der Behörde Ermessen zu. Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH ist bei Vorliegen einer Geschäftsverteilung jener Geschäftsführer in Anspruch zu nehmen, der die abgabenrechtliche Verantwortung im Unternehmen trägt. Gibt es jedoch Anlass an der ordnungsgemäßen Geschäftsführung des verantwortlichen Geschäftsführers zu zweifeln, haben die anderen Geschäftsführer Abhilfe zu schaffen; widrigenfalls können sie selbst in Anspruch genommen werden (VwGH 01.02.2021, Ra 2020/13/0087). [zur Tax News]