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      Key Facts

      • Die Finanzaufsicht misst der Absicherung gegen Angriffe mit Quantencomputern zunehmend mehr Bedeutung bei: In den vergangenen Wochen und Monaten zählen wir mehrere Veröffentlichungen mit konkreten Umsetzungsfristen.
      • Mit DORA und NIS-2 bestehen verbindliche regulatorische Anknüpfungspunkte für eine Kryptografie-Governance und das IKT-Risikomanagement, die jetzt technisch konkretisiert worden sind.
      • Die First Line und Second Line of Defense im Finanzunternehmen müssen ihr Zusammenspiel neu kalibrieren und jetzt die Umstellung auf Post-Quantum-Kryptografie-Verfahren einleiten. 

      Quantencomputing ist keine Zukunftsmusik mehr. Für Banken, Versicherungen und andere Finanzunternehmen ist es geschäftskritisch, sichere Verschlüsselungsverfahren zu entwickeln, die auch gegen die schnellen Rechenprozesse von Quantencomputern abgesichert sind. Denn diese können klassische Verschlüsselungsverfahren aushebeln und die Sicherheit von Daten und Geschäftsabläufen in der Finanzindustrie bedrohen.

      Ein Angriff mit Quantencomputern könnte Bezahlsysteme lahmlegen, digitale Identitäten kompromittieren und den gesamten Geschäftsbetrieb gefährden – und das könnte dann auch zu einer Gefahr für die Finanzstabilität werden. Daher sind Verantwortliche jetzt auch aus Sicht der Aufsicht gefordert, ihr Institut sicher für das Zeitalter des Quantencomputing aufzustellen. Die regulatorischen Rahmenbedingungen nehmen aktuell Gestalt an – in den USA, aber auch in Deutschland. 

      Welche regulatorischen Vorgaben verstärken den Druck auf die Post-Quantum-Kryptografie?

      Noch 2024 wurde die Post-Quantum-Kryptografie (PQK) in Aufsichtsdialogen häufig als „Stand der Forschung“ oder als „mittelfristige Empfehlung“ eingeordnet. Doch diese Lesart ist überholt: Die Post-Quantum-Kryptografie hat den Elfenbeinturm längst verlassen, und die vergangenen Wochen zeigen: Das Thema gewinnt für die Aufsicht an Bedeutung. Das leite ich wie folgt her:

      1. Das National Institute of Standards and Technology (NIST) hat im August 2024 die ersten drei finalen technischen Standards für Post-Quantum-Kryptografie veröffentlicht: ML-KEM (FIPS 203), ML-DSA (FIPS 204) und SLH-DSA (FIPS 205). Es existiert also seit einer Weile ein anerkannter „Stand der Technik“, auf den sich Aufsicht und Wirtschaftsprüfer berufen können.

        Bereits 2022 hatte sich der damalige US-Präsident Biden in einem National Security Memorandum dafür ausgesprochen, der Umstellung von kryptografischen Systemen auf quantenresistente Kryptografie Priorität einzuräumen. Das Ziel: das Quantenrisiko bis 2035 so weit wie möglich zu mindern.

      2. Tech-Unternehmen wie Google haben im Frühjahr 2026 öffentlich ihr internes Ziel für die ausschließliche Verwendung von PQK-Verfahren auf das Jahr 2029 vorgezogen – also auf einen Zeitpunkt sechs Jahre vor der Zielmarke des National Security Memorandum. Das sollte der Finanzbranche als Vorbild dienen, hängt das Geschäftsmodell der Tech-Anbieter doch stark von der Sicherheit ihrer Dienste ab – und sie haben auch in der Finanzindustrie eine große Marktbedeutung.

      3. Bereits zuvor hatte das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) seinen Zeitplan für Kryptografie-Empfehlungen aktualisiert und Fristen vorverlegt. Die Behörde rät für besonders kritische Anwendungen nun zur Umsetzung bis 2030.

      4. US-Präsident Donald Trump hat mit der Executive Order „Securing the Nation Against Advanced Cryptographic Attacks“ im Juni 2026 die US-Fristen für Bundesbehörden und Auftragnehmer auf den 31. Dezember 2030 (Schlüsselaustausch) beziehungsweise 31. Dezember 2031 (digitale Signaturen) festgesetzt und damit die Zielmarke seines Vorgängers im Amt (2035) deutlich nach vorn verschoben.

        Für ein Finanzunternehmen mit europäischem Firmensitz ist diese Executive Order rechtlich nicht unmittelbar verpflichtend. Sie entfaltet ihre Wirkung aber mittelbar, und das gleich auf drei Wegen: über die kommenden FAR-Klauseln (Federal Acquisition Regulation) bei US-Behördenverträgen, über die Lieferketten der großen Cloud- und Software-Anbieter, die auf FIPS-203/204/205-Konformität umstellen werden, sowie über die zu erwartende Konsolidierung des Cryptographic Bill of Materials (CBOM) als dem globalen De-facto-Standard.

        Wer mit US-Korrespondenzbanken arbeitet, Clearing in US-Dollar betreibt oder US-Hyperscaler nutzt, wird sich mit den Pflichten faktisch über vertragliche Durchgriffseffekte auseinandersetzen müssen.

      5. Die EU-Roadmap für quantensichere Kryptografie gibt den Mitgliedstaaten Empfehlungen und einen klaren Zeitplan vor. Bis Ende 2026 sollen nationale Roadmaps und Pilotprojekte starten, ein Krypto-Inventar entstehen und Hochrisiko-Anwendungen per Risikoanalyse identifiziert werden. Bis Ende 2030 sind diese Hochrisiko-Anwendungen umzustellen, und bis Ende 2035 soll die Migration aller Systeme weitgehend abgeschlossen sein.

        Es gibt also jetzt klare Fristen für das Einführen von sicheren Verfahren, und sie rücken näher.
      „Die Anforderungen der Aufsicht und der Lieferkette ziehen gleichzeitig an. Wer nicht bereits jetzt den Einsatz von Post-Quanten-Kryptografie plant, wird nicht fristgerecht fertig.“

      Julian Krautwald, KPMG

      PQK im Kontext der europäischen Pflichten: DORA, NIS-2 und die EU-Roadmap

      Wie können Finanzunternehmen jetzt vorgehen? Verbindlich für deutsche Finanzunternehmen ist zunächst einmal der europäische Aufsichtsrahmen. An vorderster Stelle der relevanten Regelwerke steht der Digital Operational Resilience Act (DORA). DORA sieht geeignete IKT-Sicherheitsmaßnahmen zur Wahrung von Verfügbarkeit, Authentizität, Integrität und Vertraulichkeit sowie Schutzmaßnahmen für kryptografische Schlüssel vor.

      Daher ist es dringend zu empfehlen, sich bei der Post-Quantum-Kryptografie an etablierte Industriestandards zu halten. Und zu diesen zählen wir die NIST-Standards. Das BSI hat in seiner Technischen Richtlinie TR-02102-1  die beiden erwähnten NIST-Standards ML-KEM und ML-DSA bereits als zulässig aufgenommen und empfiehlt für die Übergangsphase ausdrücklich hybride Verfahren, also die Kombination klassischer und quantensicherer Algorithmen.

      Ergänzend wirkt die NIS-2-Richtlinie: Sie fordert in Artikel 21 (Absatz 2, Buchstabe h) ausdrücklich „Konzepte und Verfahren für den Einsatz von Kryptografie und gegebenenfalls Verschlüsselung“. Für die in den Geltungsbereich fallenden Finanzdienstleister ergibt sich daraus ein konkreter Dokumentations- und Umsetzungsauftrag. Die deutsche Umsetzung über das NIS-2-Umsetzungsgesetz greift seit Ende 2025.

      Der zentrale strategische Pfeiler ist die bereits erwähnte EU-Roadmap zur Migration auf PQK-Verfahren. Sie definiert drei verbindliche Meilensteine, die sich das BSI in seinem Positionspapier vom Januar 2026 explizit zu eigen gemacht hat. Was fordert die EU-Roadmap konkret?

      • Bis Dezember 2026: Identifikation und Bewusstseinsbildung in allen Mitgliedsstaaten, erste nationale Roadmaps für den Übergang.
      • Bis Dezember 2030: Hochrisiko-Anwendungsfälle quantensicher migriert; PQK als Normalfall für neue Systeme; Pilotprojekte produktiv.
      • Bis Dezember 2035: Vollständige Umstellung auf PQK, soweit technisch umsetzbar.

      Auch wenn diese Fristen bisher lediglich für die Bundesverwaltung gelten – sie sind die Referenz, an der die BaFin und die Wirtschaftsprüfer ihre Erwartungshaltung an „Stand der Technik“ für Finanzunternehmen ausrichten werden.

      Hinzu kommen die EBA-Leitlinien für Maßnahmen zum IKT- und Sicherheitsrisikomanagement (EBA/GL/2025/02), die kryptographische Verfahren nach anerkannten Standards verlangen, sowie perspektivisch die Anforderungen aus eIDAS 2.0 / ETSI TS 119 312 an Vertrauensdienste. Außerdem wird der Cyber Resilience Act (CRA) ab Dezember 2027 PQK-Erwartungen entlang der Produktlieferkette regeln.

      Die indirekte Wirkung: Lieferkette, Drittstaaten und Marktstandards

      Wer als Finanzunternehmen ausschließlich auf die direkten europäischen Anforderungen schaut, übersieht allerdings einen erheblichen Teil seiner Pflichten. Über fünf Kanäle wirken weitere Vorgaben auf deutsche Institute ein:

      1. Durchgriff der Federal Acquisition Regulation (FAR): Die in der Executive Order der USA angekündigte FAR-Novelle wird Lieferanten von US-Behörden ab Ende 2027 vertraglich zu FIPS-konformer Kryptografie verpflichten (Federal Information Processing Standard). Banken mit US-Tochtergesellschaften, Custody-Mandaten für US-Bundesinstitutionen oder USD-Clearing-Beziehungen sind betroffen.

      2.  Cloud- und SaaS-Lieferanten: Hyperscaler, Key-Management-Anbieter, Anbieter von Hardware Security Modules as a service (HSMaaS) und SaaS-Plattformen werden ihre Stacks auf NIST-PQK umstellen – mit Auswirkungen auf jede deutsche Bank, die diese Dienste nutzt.

      3. Australien als strikteste Frist: Das Australian Signals Directorate fordert in ihrem zentralen Cybersecurity-Rahmenwerk (dem „Information Security Manual“) die vollständige Migration bis Ende 2030. Wer im Geltungsbereich australischer Aufsicht agiert, bindet sich an die strengere Frist.

      4. Globale TLS- und Browser-Migration: Große Internet-Infrastrukturanbieter und Messaging-Plattformen treiben PQK bereits produktiv voran: iMessage nutzt PQ3, Signal nutzt PQXDH, Chrome unterstützt hybride PQK-Key-Exchange-Verfahren. Wer als Bank Schnittstellen zu diesen Ökosystemen betreibt, kommt um die Migration gar nicht herum.

      5. CBOM als Marktstandard: Die geplante Veröffentlichung der Cybersecurity and Infrastructure Security Agency (CISA) zur „Cryptographic Bill of Materials“ (Sektion 5 (d) der Executive Order) wird zusammen mit den europäischen Initiativen wie dem EU-geförderten Projekt „Post Quantum Support Action“ (PQCSA) und Tools wie CycloneDX- den Krypto-Asset-Nachweis zur Standardanforderung in Audits und Vergaben machen.

      Was First Line und die Second Line of Defense jetzt ändern müssen

      Den klassischen Migrationspfad – ein Asset-Inventar erstellen sowie ein Zertifikatsregister, eine hybride Migration, kontrollierte Validierung, ein DORA-konformes Reporting – haben wir hier skizziert. Die regulatorische Verdichtung der vergangenen Monate erfordert nach meiner Einschätzung darüber hinaus noch fünf neue Akzente, die in der Praxis häufig noch zu wenig beleuchtet werden:

      1. Steuerungsgremium nach BSI-Logik etablieren: Das BSI empfiehlt in seinem Positionspapier ausdrücklich ein institutsweites Steuerungsgremium für die Post-Quantum-Migration mit klarer Rahmenverantwortung, definierter Verantwortlichkeit und kalkuliertem Budget. Für Finanzunternehmen bedeutet das: ein gemeinsames Steuerungsformat von First und Second Line of Defense, welches das Risikomanagement, den IKT-Betrieb, die Beschaffung, die Compliance und die Informationssicherheit integriert. Die Migration ist also kein reines IT-Projekt. Erfahrungsgemäß scheitern PQK-Migrationen weniger an der Technik als an unklarer Eigentümerschaft.

      2. Datenklassifikation um die „Vertraulichkeitsdauer“ erweitern: Das Szenario „Harvest now, decrypt later“ – das ich hier beschrieben habe – entfaltet sein Risiko entlang der Datenlebensdauer. Die Second Line of Defense sollte das vorhandene Datenklassifikationsschema um eine Dimension „Vertraulichkeitsanforderung in Jahren“ ergänzen – Kundendaten, Vertragsunterlagen, Geschäftsgeheimnisse und Compliance-Dokumentationen sind häufig über zehn Jahre schutzbedürftig und gehören damit in die erste Migrationswelle. Erst diese Dimension macht eine risikobasierte Priorisierung im Sinne der EU-Roadmap möglich.

      3. CBOM als Pflichtbestandteil der Lieferantensteuerung verankern: Der CBOM sollte über die in der DORA (Artikel 28-30) geforderten Vertragsklauseln verbindlich von Drittdienstleistern eingefordert werden. Die Praxis aus der EU-PQCSA-Initiative und der CycloneDX-Standard liefern dafür heute belastbare technische Grundlagen. Wer hier nicht aktiv steuert, wird in zwei Jahren mit heterogenen Inventaren, manuellen Excel-Listen und nicht prüffähigen Lieferantenangaben kämpfen.

      4. Kryptoagilität vertraglich absichern, nicht nur technisch umsetzen: Kryptoagilität ist viel mehr als ein Software-Update. Sie umfasst modulare Architektur, austauschbare Komponenten, definierte Update-Konzepte und die Risikoanalyse der schutzbedürftigen Assets. Für Finanzunternehmen heißt das insbesondere, Kryptoagilität als vertragliches Recht in Verträgen mit Software-, HSM- und Certificate Authority (CA)-Anbietern zu verankern – inklusive eines Service Level für die Bereitstellung quantensicherer Algorithmen und Konditionen für die Migration bestehender Schlüsselbestände.

      5. Audit-Programm und Reporting der Second Line auf PQK ausrichten: Die Interne Revision (die Third Line of Defense) wird die PQK-Migration in den kommenden Audit-Zyklen prüfen – die Second Line sollte das Reporting bereits 2026 darauf einstellen. Konkret bedeutet das: Aufnahme eines PQK-Kennzahlensets in das IKT-Risiko-Reporting (Migrationsfortschritt, Anteil quantensicherer Algorithmen, Restlaufzeit klassischer Verfahren, Anteil hybrider Verfahren), Verzahnung mit dem DORA-Threat-Led Penetration Testing (TLPT) durch Quantum-Angriffsszenarien sowie eine schriftliche Krypto-Governance, die das BSI-Steuerungsgremium operationalisiert.

      Post-Quantum-Kryptografie: Die technische Umsetzung

      Aus jüngeren Veröffentlichungen zum Beispiel des BSI oder des Fraunhofer AISEC lassen sich für die technische Umsetzung folgende Empfehlungen ableiten:

      • Symmetrische Verfahren mit mindestens 192 Bit Schlüssellänge (idealerweise AES-256) verwenden
      • Hybride Verfahren (PQ/T-Schemes nach ECCG Algorithms v2) als Standard für die Übergangsphase einsetzen – das schützt sowohl gegen klassische als auch gegen Quanten-Angriffe
      • Hash-basierte Signaturen (XMSS, LMS) bevorzugt für Soft- und Firmware-Updates verwenden, weil sie auf besonders konservativen Annahmen beruhen
      • Public Key Infrastructure-Modernisierung mit Vorlaufzeit planen: Root-, Sub-CA- und Endnutzer-Zertifikate müssen bis Ende 2030 quantensichere Optionen anbieten
      • HSM- und Kryptografie-Bibliotheken auf FIPS-140-3-validierte Module mit ML-KEM- und ML-DSA-Unterstützung umstellen; Migrationspfad mit Lieferanten heute schriftlich abstimmen

      Jetzt die Weichen stellen und in die Post-Quantum-Ära starten

      Noch vor wenigen Monaten war die Post-Quanten-Kryptografie noch ein Thema für alle, die vorausschauend ihre Resilienz stärken wollen. Heute ist es ein regulatorisch verankerter Auftrag.

      DORA, NIS-2 und die Roadmap der EU geben den Pflichtenkorridor vor. Das BSI konkretisiert die nationalen Fristen, die EBA-Leitlinien und der CRA ergänzen die Lieferketten- und Produktanforderungen. Und auch aus Übersee wirken Vorgaben über vertragliche und marktbezogene Mechanismen auf europäische Institute ein.

      Für Finanzunternehmen mit deutschem Sitz heißt das konkret: Die Migration zur Post-Quantum-Kryptografie ist keine Frage des Ob mehr. Verantwortliche stehen jetzt ganz konkret vor der Frage, in welcher Reihenfolge sie ihre Systeme migrieren, in welchem Tempo und wie sie die Integration in die bestehende Risiko- und Compliance-Architektur meistern.

      Wer 2026 nicht spätestens das Steuerungsgremium aufgesetzt, das Krypto-Inventar begonnen und die Datenklassifikation um die Vertraulichkeitsdauer ergänzt hat, läuft Gefahr, die Hochrisiko-Frist 2030 zu verpassen.

      Damit erzeugt er nicht nur ein technisches, sondern auch ein aufsichtsrechtliches Problem für sein Institut. Denn die Post-Quantum-Ära ist längst Realität – und mit ihr die regulatorische Pflicht, sie aktiv zu gestalten.

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      Julian Krautwald

      Senior Manager, Financial Services, Technology & IT-Compliance, Practice Lead Detection & Response

      KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft


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