Prof. Dr. Hanne Böckem
Partner, Audit, DPP
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Die Richtlinie (EU) 2022/2464 zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) trat am 5. Januar 2023 in Kraft und war bis Anfang Juli 2024 in das nationale Recht der EU-Mitgliedstaaten umzusetzen. Da die CSRD in diesem Jahr in Deutschland vermutlich nicht mehr zur Umsetzung kommt, geht man davon aus, dass der zum 31. Dezember 2024 bestehende gesetzliche Rahmen für die Berichterstattung über das zum 31. Dezember 2024 endende Geschäftsjahr weiterhin Geltung hat. Das Briefing Paper dient der Information über die aktuelle Positionierung des Gemeinsamen Fachausschusses des DRSC zu der Kernfrage, ob eine nichtfinanzielle Erklärung (NFE), die in vollständiger Übereinstimmung mit Set 1 der ESRS aufgestellt wird, auch gleichzeitig die inhaltlichen und formalen Berichtsanforderungen an die NFE erfüllt oder ob ggf. einzelne zusätzliche Angaben erforderlich sein können.
Das DRSC wird die Inhalte des Briefing Papers in einer öffentlichen, virtuellen Informationsveranstaltung am 8. Januar 2025 vorstellen und die Teilnehmer werden die Gelegenheit zum Austausch und zur Diskussion von Rückfragen haben. Die Anmeldung ist ab sofort bis zum 7. Januar 2025 unter diesem Link möglich.
KPMG Express Accounting News
So kontaktieren Sie uns
- KPMG-Standorte finden kpmg.findOfficeLocations
- kpmg.emailUs
- Social Media @ KPMG kpmg.socialMedia
Mein Profil
Speichern Sie Inhalte, verwalten Sie Ihre Bibliothek und teilen Sie die Inhalte mit Ihrem Netzwerk.