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Donald Trump hat im Januar 2025 seine zweite Amtszeit als US-Präsident begonnen. Sein Credo bleibt „America first“. Das bedeutet, dass die Agenda im Weißen Haus von Themen bestimmt wird, die nach Ansicht der US-Regierung von zentraler Bedeutung für die nationalen Interessen sind.

Seitdem hat die US-Regierung zahlreiche präsidiale Dekrete – sogenannte Executive Orders – erlassen und eine Vielzahl wirtschafts- und handelspolitischer Maßnahmen ergriffen, die weitreichende Folgen auch für global agierende deutsche Unternehmen haben. Die bislang gravierendste Maßnahme war die Einführung flächendeckender Zölle auf Importe in die USA am sogenannten Liberation Day, dem – so US-Präsident Donald Trump – Tag der „Befreiung“ der USA.

Am 9. April hat die US-Administration dann eine 90-tägige Pause bei der Einführung der Zusatzzölle angekündigt, die am Folgetag in Kraft getreten ist und 60 Länder betrifft, deren Zölle höher sind als die bislang festgelegten 10 %. Für alle Länder gilt in diesem 90-Tage-Zeitraum ein Zollsatz von 10 %. Danach wird die Regierung die Einführung der ursprünglich angekündigten höheren Zölle erneut prüfen. Die Zölle von 25 % auf fertige Autos und Metalle bleiben unverändert, wenngleich auch bei den Autozöllen für einige Hersteller zeitweise Zoll-Ausnahmen in Aussicht gestellt wurden. China zahlt jetzt einen Zoll von 145 %.

Am 11. April veröffentlichte die amerikanische Zoll- und Grenzschutzbehörde dann weitere temporäre produktspezifische Ausnahmen von den Zöllen für Smartphones, Computer, Festplatten, Bildschirme, Halbleiter und Geräte zur Herstellung von Chips. Für diese Produkte betragen die Zusatzzölle auf Importe aus China jetzt zunächst 20 Prozent statt 145 Prozent und 0 Prozent auf Importe aus anderen Ländern, insbesondere aus Vietnam, Indien und Taiwan.

Weitere Anpassungen an den Zollregeln müssen jederzeit erwartet werden und wurden für die Pharmaindustrie bereits in Aussicht gestellt.. Für Unternehmen besteht bis auf weiteres keine Planbarkeit.




Worauf sich die deutsche Wirtschaft jetzt einstellen sollte

Was plant die neue US-Administration – und wie sollten deutsche Unternehmen reagieren? Hintergründe, Einordnungen, Branchen im Fokus sowie Strategie- und Handlungsempfehlungen kompakt.

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Webcast-Live KPMG Briefing : Neuausrichtung der USA, Chancen und Herausforderungen ­– mit Q&A

Dienstag, 29.04.2025, 15:00 - 16:00 Uhr



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  • US-Zusatzzölle
    • Zoll-Simulationen
    • Entfallende Zollrückvergütungen
    • Zölle bei Vorerwerbergeschäften
    • Produktspezifische Zollaussetzungen
    • „Local content“-Vorschriften
    • „Completely Knocked down“-Gestaltungen
  • Lieferketten
    • Incoterm-Relevanz
    • Lagerbestandsaufbau in den USA
    • Konsignationsläger in den USA
    • Lieferketten-Umbau/“Local sourcing“ in den USA
    • Steuerung operativer Prozesse
    • Produktionsstätten in den USA 
  • Verrechnungspreise
    • Relevanz Lieferkettenanpassungen auf Verrechnungspreismodelle
    • Zollwertreduktionen
    • Exit-Taxation
    • Technische Herausforderungen
  • Steuergesetzänderungen in den USA:
    • Bindungswirkung der „executive orders/actions“
    • „Budget reconciliation process“ in USA /Timeline für Gesetzesänderungen 
    • „Trump´s big beautiful tax bill“
    • „Tax cliff“ 
    •  Erwartete Steuererhöhungen bei ausländischen Unternehmen
  • Digitale Strategien im transatlantischen Korridor
    • Ende des “EU-US Data Privacy Agreements”? 
    • Cloud-Strategien
    • Digitale Resilienz 
    • Redundanzen
    • Nutzung US-AI-Tools (ChatGPT, …) und US-ERP-Solutions in Europa
  • Strafzölle vs. Ausgleichszölle
  • Verlagerung von Lieferketten und Produktionsstätten
  • Lageraufbau in den USA
  • Gesetzl. Umsetzung von Zusatzzöllen, betroffene Produkte und Länder
  • De-Minimis-Regel
  • Mehrwertsteuern als Handelshemmniss
  • Ausblick auf Steuergesetzänderungen in USA
  • Verschuldungssituation USA 
  • Tax cliff
  • Ausstieg aus globaler Mindestbesteuerung
  • neue Quellensteuerabzugsbesteuerung in USA
  • Abweichende AI- und ESG-Regeln in USA und Europa
  • Zukünftige Nutzung US-amerik. AI-Modelle in Europa
  • Relevanz CSRD für US-Gruppen in Deutschland
  • Positionierung zu Diversity-, Inclusion- und Equity-Programmen in den USA 

Die wichtigsten Fragen und Antworten zu den Auswirkungen der Neuausrichtung der USA auf deutsche Unternehmen

Wie können deutsche Unternehmen ihre Strategien anpassen, um weiterhin erfolgreich auf dem US-Markt, im europäischen Heimatmarkt und global agieren zu können? Wir zeigen die wichtigsten Veränderungen auf, analysieren deren Auswirkungen und geben Handlungsempfehlungen.

Präsident Donald Trump und seine Regierung verfolgen das Ziel, Handelsbilanzdefizite abzubauen sowie den Standort und die Wirtschaft der USA sowie die lokale Beschäftigung zu stärken, indem sie Importe verteuern, lokale Produktion fördern, den Energie- und Finanzsektor deregulieren, ESG-Verpflichtungen aussetzen und Zukunftstechnologien und -projekte unterstützen (wie das KI-Projekt Stargate oder die Kolonialisierung des Mars). Zudem hat sich die neue US-Administration vorgenommen, die Verschuldungsquote der USA zu senken, Bürokratie sowie öffentliche Verwaltung abzubauen und die öffentlichen Ausgaben für internationale Institutionen und Projekte sowie für den Schuldendienst zu reduzieren.

Gestärkte Industrien

  • Fossile Energien: Präsident Donald Trump setzt auf eine Renaissance fossiler Energieträger (Kohle, Erdgas, LNG, Erdöl) Erdöl- und Erdgasprojekte werden durch weniger Einschränkungen attraktiver

  • Finanzsektor: Eine Deregulierung des Finanzmarktes und mögliche Steuersenkungen könnte Banken sowie Finanzdienstleistern zugutekommen

  • Technologiesektor: profitiert von steigenden Investitionen und gelockerten staatlichen Regelungen

  • Rüstungsindustrie: Forderungen an NATO-Staaten zu erhöhten Verteidigungsausgaben und zum Bezug US-amerikanischer Militärtechnik könnte Unternehmen der Rüstungsindustrie begünstigen


Geschwächte Industrien

  • Erneuerbare Energien: Keine Förderung der Transformation hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft; Anpassung, Aussetzen oder Rückabwicklung von IRA droht. Erneuerbare Energien verlieren Förderungen. „Grüne“ Projekte könnten nicht mehr steuerlich begünstigt werden

  • EV-Sektor: Förderung für den Kauf von E-Fahrzeugen und Investitionen in Batterien und EV-Komponenten könnten entfallen

  • Lebensmittelindustrie: Erwartet werden neue Kennzeichnungspflichten und neue Regeln für Werbung und Produktformulierungen; Reputationsrisiken und unsicheres regulatorisches Umfeld für Lebensmittel- und Getränkehersteller

  • Exportabhängige Branchen: Trump will die heimische Wirtschaft stärker unterstützen und schützen – auf Kosten ausländischer Wettbewerber. Beispiele: Rohöl, Stahl, Automobilhersteller, Maschinenbauer und Chemieunternehmen


Die am 2. April 2025 zunächst verkündeten US-Zölle von 20 Prozent auf EU-Importe würden zu erheblichen Kostensteigerungen für deutsche Exporteure führen; die 20 Prozent auf Autos, Autoteile, Stahl und Aluminium tuen das bereits. Unternehmen, die ausschließlich in die USA exportieren und mit US-Produzenten konkurrieren, verlieren an Wettbewerbsfähigkeit. Bei anhaltenden Verlusten könnte dies dazu führen, dass sie ihre Exporte einstellen oder erwägen, Produktionsstätten in den USA aufzubauen. In Branchen, in denen die Nachfrage in den USA nicht durch lokale US-Produzenten bedient werden kann, sollten die exportierenden deutschen Unternehmen versuchen, die Zusatzkosten der Zölle auf die Verkaufspreise aufzuschlagen. Die Einführung von Zusatzzöllen in Höhe von 20% wurde am 9. April zunächst für 90 Tage ausgesetzt. Solange gilt ein Zusatzzoll von 10%.

Viele deutsche Unternehmen nutzen derzeit Produktionsstätten in verschiedenen Regionen der Welt, darunter Mexiko, Vietnam, Indien und Thailand, und exportieren von dort auch in die USA. Diese Länder würden bei finaler Einführung der Zusatzzölle in 90 Tagen mit noch höheren US-Zöllen als die EU (mit 20 Prozent) belegt, beispielsweise Mexiko mit 25 Prozent, Vietnam mit 46 Prozent, Indien mit 26 Prozent und Thailand mit 36 Prozent. China hat hingegen keinen Aufschub um 90 Tage erhalten. Deutsche Unternehmen, die in China fertigen und in die USA exportieren, müssen jetzt 145 Prozent Zusatzzölle zahlen.

Deutsche Unternehmen müssen ihre globalen Produktionsstrukturen und Lieferketten jetzt analysieren und möglicherweise Produktionskapazitäten aus Ländern mit besonders hohen US-Zöllen verlagern. Im Endeffekt kann dies bedeuten, dass Produktionsstätten geschlossen werden müssen, die möglicherweise erst vor Kurzem aufgebaut wurden. Die Folge: Abschreibungen und somit Belastungen in den Bilanzen deutscher Konzerne.

Darüber hinaus wird durch die neu eingeführten Zölle eine stärkere Lokalisierung und Regionalisierung der Lieferketten innerhalb von Binnenmärkten beziehungsweise Freihandelsgebieten erwartet, das heißt Produktion in der EU für EU, in Asien für Asien (unter anderem im Rahmen des RCEP-Freihandelsabkommens) sowie in den USA für die USA.

Bei der Produktion werden in der Regel Zukaufteile aus diversen Ländern genutzt und in mehrstufigen Produktionsprozessen Zwischenprodukte immer wieder auch zwischen den USA und anderen Ländern hin- und hergeschickt. Jeder Grenztransfer kann dabei Zölle auslösen. Daher sollten Unternehmen ihre Lieferketten jetzt überprüfen und adjustieren, um die Auswirkungen von Zöllen auf Einkaufteile und Zwischenprodukte zu minimieren.

Die neue US-Administration hat sich mehrfach deutlich gegen ESG-Faktoren (Environmental, Social and Corporate Governance – auf Deutsch: Umwelt, Soziales und verantwortungsvolle Unternehmensführung) ausgesprochen, da sie diese als schädlich für die Wirtschaft betrachtet. Infolgedessen wurde eine ganze Reihe von Maßnahmen ergriffen, um ESG-Praktiken zu beenden.

Dies umfasst unter anderem die Überarbeitung von sogenannten DEI-Programmen („Diversity, Equity & Inclusion“ – auf Deutsch: Diversität, Gleichstellung und Inklusion). Ein entsprechendes Dekret verbietet US-Bundesbehörden die Anwendung solcher Programme. Die US-Administration fordert auch europäische Unternehmen auf, nach dem Vorbild der USA ihre Diversitätsprogramme zu streichen. Firmen mit US-Regierungsverträgen sollen die Einhaltung von US-Regeln verbindlich zusichern. Für deutsche Konzerne, die in den USA tätig sind, Verträge mit US-Behörden geschlossen haben oder mit US-amerikanischen Unternehmen Geschäftsbeziehungen aufrechterhalten, stellt sich damit die Frage, wie sie mit den unterschiedlichen Rechtsrahmen in den USA und der EU umgehen.

Erwartet wird, dass China auf die hohen neuen US-Zölle von 145 Prozent mit einer Umleitung seiner Handelsvolumina nach Europa reagieren wird. Da der chinesische Binnenmarkt die Volumina nicht vollständig aufnehmen kann, ist es möglich, dass China versucht die Überkapazitäten in Europa zu niedrigeren Preisen abzusetzen. Auf deutsche Unternehmen kommt daher womöglich ein zunehmender Wettbewerb im EU-Markt zu. Es bleibt abzuwarten, ob die EU bei wachsenden Importen aus China mit der Einführung von Import-Zöllen gegen China reagieren wird.

Verschiedene Ankündigungen und Maßnahmen der neuen US-Administration haben Zweifel an der zukünftigen Verteidigungsbereitschaft der USA für Europa aufkommen lassen. Hinzu kommt eine neue Bedrohungslage in Europa durch den Aggressor Russland. Als Reaktion haben Bundestag und Bundesrat ein umfassendes Investitionspaket von rund einer Billion Euro beschlossen, das insbesondere dem militärischen Bereich und der zivilen Infrastruktur zur Steigerung der Verteidigungsfähigkeit dienen soll. Auch die EU-Kommission hat einen neuen Ansatz für die Verteidigungspolitik formuliert und will unter anderem ein EU-Finanzinstrument zur Steigerung der Verteidigungsausgaben schaffen, das Darlehen in einer Gesamthöhe von 150 Milliarden Euro vorsieht. Diese Maßnahmen können auch der deutschen Wirtschaft in der Form neuer Umsätze zugutekommen.

Durch das präsidentielle Dekret zum Verbot von Diversitätsprogrammen sind sogenannte DEI-Maßnahmen („Diversity, Equity & Inclusion“ – auf Deutsch: Diversität, Gleichstellung und Inklusion) künftig untersagt, da diese als diskriminierend und „illegal“ angesehen werden. Die US-Administration fordert auch europäische Unternehmen auf, nach dem Vorbild der USA ihre Diversitätsprogramme zu streichen. Firmen mit US-Regierungsverträgen sollen die Einhaltung von US-Regeln verbindlich zusichern. Deutsche Konzerne, die in den USA tätig sind, Verträge mit US-Behörden geschlossen haben oder mit US-amerikanischen Unternehmen Geschäftsbeziehungen aufrechterhalten, stehen vor der Frage, wie sie mit den abweichenden Rechtsrahmen in den USA und der EU umgehen.

Zudem steht das EU-US-Datenschutzabkommen auf dem Prüfstand. Die Folge wäre, dass personenbezogene Daten nicht mehr in die USA geschickt oder unter Nutzung von US-Clouds verarbeitet werden dürften. Darüber hinaus bestehen weitere abweichende Regelungen in den USA und der EU – unter anderem hinsichtlich der Nutzung künstlicher Intelligenz, des Klimaschutzes, der Beachtung regionaler Normen und Standards, der Zulässigkeit bestimmter Inhaltsstoffe bei Lebensmitteln und bei Maßnahmen zur Korruptionsvermeidung.

Global tätige deutsche Unternehmen müssen sich auf ein deutlich komplexeres Rechtsumfeld einstellen. 

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