Die folgenden Ausführungen schildern die potenziellen Auswirkungen eines ungehinderten Inkrafttretens der angekündigten Zölle. Es ist wichtig zu beachten, dass die USA am 9. April und die EU am 10. April eine 90-tägige Verhandlungspause vereinbart und die gegenseitigen Zölle während dieser Zeit ausgesetzt haben.
Die jüngsten Ankündigungen und Erlasse der US-Administration, insbesondere die von Präsident Donald J. Trump am 2. April 2025 unterzeichnete Executive Order, die ab dem 5. April 2025 einen Mindestimportzollsatz von 10 Prozent auf alle Einfuhren in die USA vorsieht, schaffen erhebliche Unsicherheiten für deutsche Unternehmen in der Lieferkette und bei Investitionen.
Die neuste Maßnahme der US-Regierung soll darauf abzielen, Handelsdefizite zu adressieren, fairen Wettbewerb in den USA zu fördern und die Abhängigkeit von ausländischer Produktion zu verringern. Daher werden zusätzlich ab dem 9. April 2025 höhere Zollsätze für Länder mit erheblichen Handelsüberschüssen gegenüber den USA eingeführt. Damit hat die USA Ihre Drohung von gegenseitigen Zöllen (Reciprocal Tariffs) in die Tat umgesetzt.
Deutschlands exportorientierte Wirtschaft und der erhebliche Handelsüberschuss mit den USA machen das Land besonders anfällig für die gegenwärtigen Zollveränderungen.
Wir fassen den aktuellen Stand zusammen und zeigen Schritte auf, die Unternehmen bei der Risikobewertung und dem Risikomanagement im derzeitigen Umfeld berücksichtigen sollten.
Was passiert derzeit?
Am 12. März 2025 verhängten die USA zusätzliche Zölle auf die Einfuhr von Stahl und Aluminium aus allen Ländern in die USA, einschließlich Erzeugnisse, die Stahl oder Aluminium enthalten können. Konkret führen die Maßnahmen zur:
- Wiedereinführung eines Zollsatzes von 25 Prozent auf Stahlprodukte und daraus hergestellte Erzeugnisse (z. B. Stahlrohre, Draht und Zinnfolie) sowie zur Beendigung aller bisherigen Ländervereinbarungen.
- Anhebung des Zollsatzes von 10 Prozent auf 25 Prozent für Aluminium und Erhöhung des Zolls für weitere Stahl- und Aluminiumerzeugnisse.
Mario Urso
Partner, Tax, Head of Trade & Customs
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
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Dienstag, 29.04.2025, 15:00 - 16:00 Uhr
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Die Zölle betreffen eine Vielzahl von Produkten, darunter Kochgeschirr, Fensterrahmen, Maschinen, bestimmte Elektrogeräte und Möbel. Diese Maßnahmen wurden erstmals am 12. Februar 2025 von den USA angekündigt und werden sich auf EU-Ausfuhren in die USA im Wert von etwa 26 Milliarden Euro auswirken (5 Prozent der gesamten EU-Warenausfuhren in die USA).
Die EU reagierte darauf mit der Ankündigung, dass die ursprünglich im Jahr 2018 und 2020 gegen die USA eingeführten, dann jedoch ausgesetzten Gegenmaßnahmen mit Wirkung zum 1. April 2025 wieder in Kraft gesetzt werden. Das Datum der Wiedereinsetzung verschob die EU jedoch auf Mitte April.
Diese Maßnahmen wurden als Reaktion, auf die von Donald Trumps erster Amtszeit eingeführten Stahl- und Aluminiumzölle ergriffen, dann jedoch ausgesetzt, als die USA zustimmten, ihre Maßnahmengegenüber EU-Ausführern im Rahmen einer bestimmten Quote auszusetzen.
Die EU-Gegenmaßnahmen führen dazu, dass die EU Zusatzzölle auf eine Reihe von US-Importe erhebt, darunter Harley-Davidson-Motorräder, Bourbon, Orangensaft, Jeans, Stahl und Aluminium.
Zudem hat die EU eine zweiwöchige Konsultation eingeleitet, um weitere US-Produkte zu ermitteln, die mit neuen EU-Zöllen belegt werden sollen. Es wird erwartet, dass diese neuen Zölle bis Mitte April eingeführt werden.
Zu den vorgeschlagenen betroffenen Produkten gehören eine Kombination aus Industrie- und Agrarprodukten (Stahl- und Aluminiumprodukte, Textilien, Lederwaren, Haushaltsgeräte, Werkzeuge, Kunststoffe, Holzprodukte, Geflügel, Rindfleisch, bestimmte Meeresfrüchte, Nüsse, Eier, Milchprodukte, Zucker und Gemüse).
Darauf aufbauend erweitert die neue Executive Order der USA vom 2. April 2025 diese Maßnahmen erheblich, indem ein allgemeiner Mindestzoll von 10 Prozent auf alle Importe eingeführt wird, unabhängig von der Produktkategorie und des Versandlandes. Dies stellt eine signifikante Verschärfung der bisherigen Zölle dar, da nun eine breitere Anzahl von Produkten betroffen ist.
Für Länder, die einen besonders hohen Handelsbilanzüberschuss gegenüber den Vereinigten Staaten aufweisen, wird ab dem 9. April ein individueller, erhöhter Zollsatz eingeführt. Die spezifische Liste der betroffenen Länder sowie den entsprechenden Zöllen sind in Annex I der Executive Order festgelegt. Der Zusatzzoll für alle Exporte aus der EU in die USA beträgt demnach 20 Prozent.
Die neue Executive Order sieht Ausnahmen für Waren vor, die vor dem 5. April 2025 verschifft wurden. Zudem wird eine "US-Content Rule" eingeführt, die besagt, dass Zölle nur auf den nicht-US-Anteil eines Produkts erhoben werden, sofern mindestens 20 Prozent des Wertes des Produkts aus den USA stammen. Diese sogenannte „US-Content Rule“ soll sicherstellen, dass multinationale Lieferketten, die einen substanziellen Anteil an US-Komponenten aufweisen, bevorzugt behandelt werden.
Die oben genannten Maßnahmen sind getrennt von den kürzlich durch die USA gegen Kanada, Mexiko und China verhängten Zöllen zu sehen, die dazu führten, dass diese Länder ihrerseits Gegenmaßnahmen ankündigten.
Darüber hinaus hat am 26. März 2025 Präsident Trump eine neue Executive Order veröffentlicht, in welcher ein 25-Prozent-Zollsatz auf US-Einfuhren auf Kraftwagen und Kraftwagenteile verkündet wird.
Vom 3. April 2025 an wird der 25-Prozent-Zollsatz auf in die USA eingeführte Fahrzeuge gelten und voraussichtlich zum 3. Mai 2025 auf Fahrzeugbauteile (wie Motoren, Antriebsstränge, elektrische Komponenten) ausgeweitet.
In Bezug auf die kürzlich verkündeten Zölle von 25 Prozent auf Kraftwagen und Kraftwagenteile sowie Stahl- und Aluminiumprodukte wurden durch die jüngste Verordnung keine Änderungen an den Zöllen vorgenommen. Jedoch wurden spezifische Ausnahmen und Anpassungen eingeführt, die darauf abzielen, die Auswirkungen auf bestimmte Produktkategorien zu mildern. Insbesondere die Einführung der „US-Content Rule“ bietet Unternehmen, deren Produkte einen signifikanten Anteil an US-Komponenten enthalten, die Möglichkeit, die Zölle nur auf den nicht-US-Ursprungsanteil anzuwenden.
Zudem wurden neben dieser Stahl- und Aluminiumprodukte, die bereits den Section-232-Zöllen unterliegen und Kraftwagen und -teile, die seit dem 3. April einem Zollsatz von 25 Prozent unterliegen, von den zusätzlichen Zöllen ausgenommen. Weitere Ausnahmen umfassen Arzneimittel, Halbleiter, Energieprodukte und kritische Mineralien humanitärer Hilfsgüter. Die detaillierte Auflistung dieser Ausnahmen ist in Annex II der o.g. Executive Order enthalten.
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Welche Zollsätze gelten generell in der EU und den USA?
Der gewogene durchschnittliche Zollsatz in der EU und den USA beträgt etwa 1 Prozent. Während die meisten Waren mit einem Zollsatz von 0 Prozent belegt sind, gibt es in bestimmten Kategorien erhebliche Zölle.
Beispiele für durchschnittliche Zollsätze, die von der EU und den USA angewendet werden, sind:
- Kraftwagen: 10 Prozent in der EU, 2,5 Prozent in den USA
- Milchprodukte: 30 Prozent in der EU, 17 Prozent in den USA
- Erdölprodukte: 2,5 Prozent in der EU, 6,5 Prozent in den USA
Es ist wichtig zu beachten, dass es sich hierbei nur um übergeordnete Beispiele handelt und die genaue Spezifikation eines Produkts erforderlich ist, um den anwendbaren Zollsatz zu ermitteln. Die EU und die USA haben mit vielen Ländern weltweit Freihandelsabkommen geschlossen (z. B. die EU mit dem Vereinigten Königreich, Kanada, Japan und Südkorea; die USA mit Mexiko und Kanada). Allerdings besteht kein solches Abkommen zwischen der EU und den USA.
Daher können Importeure in die EU keine Präferenzzölle (typischerweise 0 Prozent) auf US-Produkte beanspruchen, ebenso wenig wie Importeure in die USA Präferenzzölle auf EU-Produkte geltend machen können.
Gelten die Zusatzzölle für alle Waren zwischen der EU und den USA?
Nein. Der Ursprungsort der Waren bestimmt, ob Zusatzzölle anfallen. Diese Zölle werden auf Waren mit EU-Ursprung in den USA und auf Waren mit US-Ursprung in der EU erhoben. Mit der Executive Order vom 2. April 2025 wurden jedoch auf eine Mehrheit von Waren ein Mindestimportzollsatz von 10 Prozent auf alle Einfuhren in die USA beschlossen, sodass die reziproken Zölle auf Waren anderer Ursprungsländer ebenso Berücksichtigung finden müssen.
Die Bestimmung des "Ursprungs" kann komplex sein. Als Faustregel gilt jedoch, dass der Ursprung bestimmt, wo die Ware zuletzt wesentlich be- oder verarbeitet wurde. Der Ursprung sollte sorgfältig geprüft werden, da verschiedene Faktoren die Analyse beeinflussen können.
Wie wirkt sich das auf Deutschland aus?
Der Warenhandel der EU mit den USA machte im Jahr 2024 17 Prozent (865,0 Milliarden Euro) des gesamten EU-Außenhandelsumsatzes (Importe und Exporte) aus. Davon entfielen 161,4 Milliarden Euro auf Exporte aus Deutschland und 91,5 Milliarden Euro auf Importe nach Deutschland.
Aufgrund dieses hohen Handelsüberschuss (69,9 Milliarden Euro) bei Waren steht unter anderem Deutschland im Fokus der Regierung von Präsident Trump. Da Deutschlands Exportwirtschaft hauptsächlich von den Produkten Kraftwagen und Kraftwagenteile, Maschinen und chemische Erzeugnisse getragen wird, sind insbesondere - aber nicht ausschließlich - diese Sektoren von möglichen US-Zöllen und nichttarifären Maßnahmen betroffen.
Allerdings betrachtet die US-Regierung die Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer - USt) als eine Art Zoll. Dies könnte bedeuten, dass selbst Waren, die bei der Einfuhr in die EU wenig oder gar nicht verzollt werden (z. B. Pharmazeutika und Elektronik), beim Export in die USA mit hohen Zöllen belegt werden könnten.
Zudem führen die von der EU am 12. März 2025 eingeführten Gegenmaßnahmen dazu, dass viele deutsche Unternehmen mit höheren Kosten rechnen müssen. Angesichts der umfassenderen US-Maßnahmen, insbesondere gegen China, Mexiko und Kanada, sowie des Risikos einer weiteren Eskalation des Handelsstreits in naher Zukunft, ist es für Unternehmen entscheidend, die Auswirkungen der angekündigten Maßnahmen genau zu verstehen und die Entwicklungen aufmerksam zu verfolgen.
Wie wird sich die Situation entwickeln?
Die Lage ist dynamisch und verändert sich fast täglich. Es zeichnet sich jedoch ein Muster ab: Die USA kündigen Maßnahmen an, setzen einige aus, drohen aber gleichzeitig mit weiteren.
Die USA haben zuletzt eine nationale Notlage erklärt, die auf den großen und anhaltenden jährlichen Handelsdefiziten mit Gütern basiert, die als Bedrohung für die nationale Sicherheit und Wirtschaft angesehen werden. Präsident Donald J. Trump hat am 2. April 2025 verschärfte Maßnahmen angekündigt, um diese Ungleichgewichte zu adressieren. Dazu gehört die Einführung eines zusätzlichen Zolls von 10 Prozent auf alle Importe, der ab dem 5. April 2025 in Kraft tritt. Für Länder mit einem besonders hohen Handelsbilanzüberschuss gegenüber den USA wird ab dem 9. April ein individueller, höherer Zollsatz eingeführt, wie in Annex I der Executive Order festgelegt und damit hat die USA die Einführung gegenseitiger Zölle (Reciprocal Tariffs) verwirklicht. Es gibt zudem Spekulationen, dass Pharmazeutika verstärkt geprüft werden und unter Section 232 fallen könnten - das Gesetz, das zur Bewertung von nationalen Sicherheitsrisiken bei Importen verwendet wird und als Grundlage für die angehobenen US-Zölle auf Stahl, Aluminium, Kraftwagen und Kraftwagenteiledient.
Deutsche Unternehmen sollten sich darüber im Klaren sein, dass sich der Zollstreit auch auf Lieferketten außerhalb des EU/US-Handels auswirken könnte. Da die USA neue Zollmaßnahmen auf Waren erheben, die aus anderen Ländern der Welt in die USA eingeführt werden, werden die Hersteller aus diesen Ländern nach neuen Märkten suchen, um ihre Waren zu vertreiben.
Das Risiko besteht darin, dass sich ausländische Hersteller auf den EU-Markt konzentrieren, was wiederum die EU veranlassen könnte, Maßnahmen zum Schutz der EU-Hersteller einzuführen. Infolgedessen könnten Unternehmen, die heute keine oder nur geringe Zölle auf die Einfuhr von Waren aus Drittländern in die EU zahlen, feststellen, dass diese Zölle aufgrund potentieller EU-Schutzmaßnahmen ebenfalls steigen.
Was sollten Unternehmen tun?
Als ersten Schritt empfehlen wir Unternehmen, sich ein vollständiges und detailliertes Verständnis ihrer Lieferkette zu verschaffen. Sie sollten sich darüber im Klaren sein, welche Art von Produkten von Lieferanten bezogen werden, aus welchem Land diese Produkte stammen und wie angekündigte Maßnahmen sich auf Einkäufe und Verkäufe auswirken können.
Wir haben ein Tool entwickelt, das auf der Grundlage Ihrer Zolldaten einen detaillierten Einblick in Ihre Warenströme geben kann - für weitere Informationen klicken Sie bitte hier.
1. Analyse der Handels- bzw. Zolldaten
Abfrage von Zolldaten und deren Auswertung, um die Lieferkette zu verstehen und potenzielle Zolleffekte auf Ein- und Verkäufe zu bewerten.
2. Überprüfung von Lieferverträgen
Ermittlung, ob Verträge Preisänderungsklauseln für erhöhte Zollgebühren enthalten oder eine exklusive Geschäftsbeziehung festschreiben.
3. Bewertung von Wareneinstufung und Ursprung
Feststellung der korrekten Wareneinstufung und des Ursprungs, um zu prüfen, ob Waren von den vorgeschlagenen Zollmaßnahmen ausgenommen werden können.
4. Erstellung von „Was-wäre-wenn“-Szenarien
Quantifizierung der Zollauswirkungen unter verschiedenen Szenarien, einschließlich Lageraufbau, Wechsel der Lieferanten, Prüfung des Warenursprungs oder der Wareneinreihung.
5. Reduzierung des Zollwerts
Eliminierung nicht zollpflichtiger Beträge, Nutzung des „First Sale for Export“ für die USA, Anpassung der Transferpreise.
6. Einrichtung von Zollaussetzungsregelungen
Nutzung von Zolllagern, Zollrückvergütung / Duty Drawback (USA), Freihandelszonen (USA) und aktiver Veredelung (EU), um Zölle zu senken oder zu vermeiden.
7. Beobachtung von Entwicklungen außerhalb der EU
Risiko von EU-Gegenmaßnahmen gegen eine Marktüberschwemmung, die sich auf Importe auswirken könnten, sowie wechselseitige Maßnahmen betroffener Länder, die Exporte beeinträchtigen könnten.
Wie kann KPMG helfen?
Mit einem Team von über 800 Zollberaterinnen und Zollberater unterstützt KPMG Unternehmen dabei, die durch die neuen US-Zölle und EU-Gegenmaßnahmen entstandenen Unsicherheiten zu bewältigen, indem:
- Handels-/Zolldaten analysiert werden, um Transparenz über die Lieferkette sowie Risiken und Chancen zu gewinnen.
- unsere Zoll-Tools genutzt werden, um die Auswirkungen der neuen Zollmaßnahmen auf Unternehmen zu modellieren.
- Zollszenarien und Kosten unter verschiedenen "Was-wäre-wenn"-Bedingungen quantifiziert werden.
- Möglichkeiten zur Nutzung von Zolllagern, aktiver Veredelung, Freihandelszonen und Rückerstattungen identifiziert werden, um Einsparungen zu erzielen.
- Tarifierung und Ursprung geprüft werden, um potenzielle Zollerhöhungen zu vermeiden oder zu minimieren.
- Bewertungsmethoden überprüft werden, um Zollbemessungsgrundlagen zu reduzieren.
- Entwicklungen kontinuierlich überwacht werden, um stets über die aktuelle Lage informiert zu sein.
Kontaktieren Sie Mario Urso von unserem Trade & Customs Team, um zu besprechen, wie diese Zölle auch Ihr Unternehmen betreffen könnten. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.
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Stephan Freismuth
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