• 1000

Der Fachausschuss Unternehmensberichterstattung (FAB) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat am 28. August 2024 die finale neu gefasste IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung von Stiftungen (IDW RS FAB 5, vormals IDW RS HFA 5) verabschiedet.

Im Zuge der Finalisierung des IDW RS FAB 5 wurden einige klarstellende Ergänzungen bzw. Anpassungen gegenüber dem im Dezember 2023 veröffentlichten Entwurf der neu gefassten Verlautbarung vorgenommen (zum Entwurf berichteten wir in den Express Accounting News 45/2023).

Die Ergänzungen betreffen u.a. die Erhaltung des Grundstockvermögens und der Aktualisierung der Fußnoten aufgrund der zwischenzeitlich erfolgten Änderungen von weiteren Landesstiftungsgesetzen.

Der Schwerpunkt der Überarbeitung lag auf der Stiftungsrechtsreform, durch die das Stiftungsprivatrecht teilweise modernisiert wurde. Im Bereich der Rechnungslegung wurden insbesondere die Struktur und die Posten des Vermögens sowie des Eigenkapitals der Stiftung erstmals bundesweit einheitlich geregelt.

Die Verabschiedung des neu gefassten IDW RS FAB 5 wurde in einer Mitteilung auf der Internetseite des IDW bekannt gegeben.

Die Verlautbarung wird in Heft 10/2024 der IDW Life veröffentlicht.

KPMG Express Accounting News

So kontaktieren Sie uns

Mein Profil

Speichern Sie Inhalte, verwalten Sie Ihre Bibliothek und teilen Sie die Inhalte mit Ihrem Netzwerk.