SEPA-Echtzeitüberweisungen (Instant Payments) sind seit 2017 möglich, werden allerdings noch nicht besonders häufig genutzt. Die Verordnung 2024/886, die die EU am 08. April veröffentlicht hat, soll nun diese Transaktionsart stärken und als neuen Standard etablieren. Die Verordnung verpflichtet alle Kredit-, E-Geld- und Zahlungsinstitute, die ihren Kunden SEPA-Zahlungen anbieten, diese in Echtzeit sowohl empfangen als auch versenden zu können. Dafür müssen Finanzinstitute bestimmte Anforderungen erfüllen.
Die Anforderungen im Überblick
- Echtzeitüberweisungen müssen rund um die Uhr ermöglicht werden und innerhalb von 10 Sekunden beim Zahlungsempfänger eingehen.
- Die Kosten für Echtzeitüberweisungen dürfen nicht höher sein als für herkömmliche SEPA-Überweisungen.
- Der in der Überweisung angegebene Name des Zahlungsempfängers muss mit der IBAN abgeglichen werden.
- Für ein harmonisiertes Sanktionsscreening müssen Finanzinstitute ihre Kundenlisten täglich mit der Sanktionsliste der EU abgleichen.
Die Verpflichtung, dass Finanzdienstleister Echtzeitüberweisungen sowohl empfangen als auch versenden können, besteht ab Januar bzw. Oktober 2025. Die Zeit bis dahin sollten die Institute nutzen, um sich umfassend vorzubereiten, denn die EU-Regulatorik betrifft zahlreiche Bereiche eines Institus.
Was ist für betroffene Institute bis zum Go-live noch zu tun?
Im technischen und operativen Bereich gilt es, die IT-Infrastruktur so zu erweitern, dass Systeme rund um die Uhr verfügbar sind und eine Abwicklung des Zahlungsprozesses innerhalb von 10 Sekunden sicherstellen. Zudem müssen sekundenschnelle Prüfungen des Zahlungsempfängers und des Sanktionsscreenings möglich sein. Echtzeitüberweisungen führen zu einem erhöhten untertägigen und kurzfristigen Liquiditätsbedarf, der im Liquiditätsmanagement berücksichtigt werden sollte. In Liquiditätsstressszenarien sollte ein Zusammenspiel von Echtzeitüberweisungen mit möglichen Reputationskrisen berücksichtigt werden. So können potenzielle Risiken identifiziert und mitigiert werden. Um die verstärkte Nutzung von Echtzeitüberweisungen angemessen bepreisen zu können, ist die Überprüfung und Anpassung von Produktstrategie und Kostenverrechnung notwendig. Ebenfalls vorbereitet sein sollten sowohl Banken als auch Nicht-Banken auf zusätzliche Meldepflichten ab 2025 und neue Anforderungen an die Sicherung von Geldern.
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Echtzeitüberweisungen: Alles bereit für den Go-Live?
Jetzt herunterladenUnsere Broschüre „Echtzeitüberweisungen: Alles bereit für den Go-Live?“, die Sie hier herunterladen können, geht auf die oben genannten Aufgaben und Anforderungen dezidiert ein. Unsere Expertinnen und Experten haben zudem Handlungsempfehlungen und hilfreiche Hinweise für Sie zusammengestellt.
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Dr. Stefan Markwardt
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