Mit der Einführung der Instant-Payment-Verordnung (IPV) 2024/886 am 9. April 2024 steht der europäische Zahlungsverkehr vor einer grundlegenden Transformation. Die Verordnung verpflichtet Zahlungsdienstleister, SEPA-Echtzeitüberweisungen (Instant Payments) als Standard anzubieten. Damit beginnt für die Eurozone eine neue Ära, in der Geldtransfers künftig innerhalb von Sekunden abgewickelt werden müssen – 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr.
SEPA-Echtzeitüberweisungen sind zwar bereits seit dem Jahr 2017 möglich und werden von vielen Finanzinstituten angeboten, werden jedoch bislang nur begrenzt benutzt.
Das Hauptziel der Verordnung ist es, alle Zahlungsdienstleister zu verpflichten ab Januar 2025 Echtzeitüberweisungen empfangen und ab Oktober 2025 auch versenden zu können. Dies gilt für alle Dienstleister, die SEPA-Zahlungen für ihre Kunden und Kunden anbieten.