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      Mit der Einführung der Instant-Payment-Verordnung (IPV) 2024/886 am 9. April 2024 steht der europäische Zahlungsverkehr vor einer grundlegenden Transformation. Die Verordnung verpflichtet Zahlungsdienstleister, SEPA-Echtzeitüberweisungen (Instant Payments) als Standard anzubieten. Damit beginnt für die Eurozone eine neue Ära, in der Geldtransfers künftig innerhalb von Sekunden abgewickelt werden müssen – 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr.

      SEPA-Echtzeitüberweisungen sind zwar bereits seit dem Jahr 2017 möglich und werden von vielen Finanzinstituten angeboten, werden jedoch bislang nur begrenzt benutzt. 

      Das Hauptziel der Verordnung ist es, alle Zahlungsdienstleister zu verpflichten ab Januar 2025 Echtzeitüberweisungen empfangen und ab Oktober 2025 auch versenden zu können. Dies gilt für alle Dienstleister, die SEPA-Zahlungen für ihre Kunden und Kunden anbieten.

      Anforderungen der Instant-Payment-Verordnung an Zahlungsdienstleister

      Das Inkrafttreten der IPV stellt eine Reihe an Anforderungen an Zahlungsdienstleister. Bis 2027 gilt es, gewisse Fristen und Vorgaben zu erfüllen, andernfalls drohen potenzielle Strafen und Risiken.

      • Instant Payments müssen 24/7 an 365 Tagen im Jahr ermöglicht werden und innerhalb von zehn Sekunden beim Zahlungsempfänger eingehen.
      • Der Name sowie die IBAN des Zahlungsempfängers müssen abgeglichen werden (VoP – Verification of Payee).
      • Die EU-Sanktionslisten müssen täglich und eventbasiert mit dem eigenen Kundenstamm abgeglichen werden.

      Meldungen an die Bankenaufsicht über die Höhe der Entgelte für Zahlungskonten, Überweisungen und Echtzeitüberweisungen sowie der Anteil der verweigerten Zahlungsausführungen (differenziert nach nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungsvorgängen).

      • Die Kosten für Echtzeitüberweisungen dürfen nicht höher sein als für herkömmliche SEPA-Überweisungen.
      • Anpassungen der Liquiditätssteuerung aufgrund der möglichen kurzfristig steigenden Liquiditätsbedarfe untertägig sowie an Wochenenden und Feiertagen.

      Wie geht es nun weiter?

      Die Einführung der IPV 2024/886 markiert einen Wendepunk für den europäischen Zahlungsverkehr, indem SEPA-Echtzeitüberweisungen verpflichtend werden. Die Umsetzung der Verordnung birgt einige Hürden, insbesondere bei der Einhaltung von Compliance-Vorgaben und den erforderlichen technologischen Anpassungen.

      Wir unterstützen Sie mit umfassenden Lösungen für das Einhalten der neuen regulatorischen Anforderungen. Die Kombination aus regulatorischer Beratung, Expertise bei der Implementierung und technologischen Know-how gepaart mit passgenauen Lösungen ermöglicht Ihnen gleichzeitig, die Effizienz und Sicherheit Ihrer Zahlungsprozesse zu verbessern.

      Video: Instant-Payment-Verordnung - Expert Talk von KPMG und GFT

      Die EU-Instant-Payment-Verordnung tritt mit zentralen Fristen 2025 in Kraft – doch zahlreiche Detailfragen sind noch ungeklärt. In diesem Expert Talk beleuchten René Henke (GFT), Volker Smilik (KPMG) und Dr. Rolf Bettermann (GFT) wichtige Themenaspekte.

      Publikationsreihe zum Thema


      Ihre Ansprechperson

      Danic Seiwert

      Senior Manager, Financial Services

      KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft