Prof. Dr. Hanne Böckem
Partner, Audit, DPP
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Der FAB des IDW hat am 20. Juni 2024 den Entwurf einer Neufassung der IDW-Verlautbarung zur HGB-Rechnungslegung von Personenhandelsgesellschaften verabschiedet. Die finale Fassung soll den bestehenden IDW RS HFA 7 n.F. (Stand 30.11.2017) ersetzen.
Der Entwurf berücksichtigt Änderungen der Rechtslage, die sich durch das MoPeG und das KöMoG ergeben. Dazu gehört u.a. die bilanzielle Behandlung von Abfindungen an ausscheidende Gesellschafter in Sonderkonstellationen. Zudem enthält er Ergänzungen, Änderungen und Klarstellungen, insbesondere zur Konzernrechnungslegungspflicht bei der sog. Einheitsgesellschaft und zur Eigenkapitaldefinition.
Der IDW RS FAB 7 soll erstmals anzuwenden sein auf Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2024 beginnen; eine vorzeitige Anwendung wird empfohlen.
Änderungs- oder Ergänzungsvorschläge können bis zum 30. September 2024 eingereicht werden.
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