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Das International Accounting Standard Board (IASB) hat am 9. Mai 2024 einen neuen Rechnungslegungsstandard für Tochterunternehmen veröffentlicht. IFRS 19 Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben erlaubt es bestimmten Tochterunternehmen, die IFRS-Rechnungslegungsstandards mit reduzierten Anhangangaben anzuwenden.

IFRS 19 kann von einem Tochterunternehmen angewendet werden, wenn

  • das Tochterunternehmen selbst keiner öffentlichen Rechenschaftspflicht unterliegt und
  • sein Mutterunternehmen einen IFRS-Konzernabschluss erstellt.

Eine öffentliche Rechenschaftspflicht liegt insbesondere dann vor, wenn das Tochterunternehmen Eigenkapital- oder Fremdkapitalinstrumente an einem öffentlichen Markt notiert hat.

Wendet ein Tochterunternehmen in seinem Einzel- oder Konzernabschluss die vollständigen IFRS an, so reduziert die optionale Anwendung des IFRS 19 den Umfang der anzugebenen Anhangangaben gegenüber den anderen IFRS-Standards substanziell. Die Vorschriften zum Ansatz, Bewertung und Ausweis der anderen IFRS-Standards sind jedoch anzuwenden.

Ein Tochterunternehmen, das IFRS 19 anwendet, hat in seiner ausdrücklichen und uneingeschränkten Erklärung über die Übereinstimmung mit den IFRS klar anzugeben, dass IFRS 19 angewendet wurde.

IFRS 19 tritt für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig.

Die Pressemitteilung des IASB können Sie hier herunterladen.

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