Das Bundesministerium der Justiz hat am 22. März 2024 den Referentenentwurf des Gesetzes zur Umsetzung der Corporate Social Responsibility Directive (CSRD) veröffentlicht. Wir haben für Sie die wesentlichen Inhalte aufgearbeitet und geben einen Überblick über die Kerninhalte des Referentenentwurfs für von der Anwendung betroffene Unternehmen. In einem weiteren Artikel zum Thema stellen wir Ihnen die Besonderheiten des Referentenentwurfs für Finanzunternehmen vor. Nach den Vorgaben der EU muss der Gesetzgebungsprozess bereits bis zum 6. Juli 2024 abgeschlossen sein, denn das erste Berichtsjahr hat für einen Teil der Unternehmen bereits begonnen.
Darüber hinaus hat das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) den Entwurf einer Modulverlautbarung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung publiziert. Diese beschäftigt sich insbesondere mit Fragen zur Wesentlichkeitsanalyse.
Des Weiteren informieren wir Sie über zwei Agenda-Entscheidungen des IFRS IC zur Vorlage beim IASB. Sie betreffen Climate-related Commitments (IAS 37 Provisions, Contingent Liabilities and Contingent Assets) sowie Payments Contingent on Continued Employment during Handover Periods (IFRS 3 Business Combinations).
In einigen kürzeren Beiträgen geht es um die IASB-Veröffentlichung eines Entwurfs zu Änderungen an IFRS 3 und IAS 36 sowie die Publikation von IFRS 18 Presentation and Disclosure in Financial Statements. Außerdem hat der Bundesrat die Anhebung der monetären Schwellenwerte für die Unternehmensgrößenklassen im HGB gebilligt sowie dem Wachstumschancengesetz zugestimmt.
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Prof. Dr. Hanne Böckem
Partner, Audit, DPP
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft