Prof. Dr. Hanne Böckem
Partner, Audit, DPP
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Der Bundesrat hat am 22. März 2024 das vom Deutschen Bundestag am 22. Februar 2024 verabschiedete Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2775 der Kommission vom 17. Oktober 2023 zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Anpassung der Größenkriterien für Kleinstunternehmen und für kleine, mittlere und große Unternehmen oder Gruppen in deutsches Recht gebilligt.
Die neuen Schwellenwerte sind verpflichtend auf die Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2023 beginnen. Zusätzlich wird den Unternehmen ein Wahlrecht eingeräumt, die höheren Schwellenwerte bereits auf (Konzern-)Abschlüsse und (Konzern-)Lageberichte anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2022 beginnen.
Das Gesetz muss noch verkündet werden.
Wir berichteten hierzu in den Express Accounting News 2/2024. Den vom Bundestag verabschiedeten Gesetzentwurf finden Sie hier. Den Beschluss des Bundesrats finden Sie hier. Erläuterungen zum Gesetzgebungsprozess sind hier verfügbar.
KPMG Express Accounting News
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