Prof. Dr. Hanne Böckem
Partner, Audit, DPP
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Am 6. Februar 2024 hat die EFRAG ein erstes Set an Antworten zu zwölf Fragen veröffentlicht, die von Anwendern der ESRS auf ihrer Frage und Antwort-Plattform eingereicht wurden.
Die Antworten behandeln im Wesentlichen Querschnittsthemen und Fragen aus dem Bereich der Umweltstandards sowie eine Frage aus den S-Standards. Im Einzelnen sind dies:
Querschnittsthemen:
- SBM-1 Sektoraufteilung und Phase-in
- Übergangsbestimmungen für Unternehmen mit bis zu 750 Beschäftigten
- Leitlinien zu unternehmensspezifischen Angaben und Beispiele
- ESRS 2 GOV-Angaben und Spezifikationen in den aktuellen ESRS
- Mindestanzahl wesentlicher Nachhaltigkeitsaspekte
- Zeithorizont: Wesentlichkeit der Auswirkungen versus finanzielle Wesentlichkeit
Umwelt:
- Energiemix
- Scope 3 Treibhausgasemissionen für Versicherungsunternehmen
- Einheitliche Anwendung des GHG-Protokolls für Mutter- und Tochterunternehmen
- Angabepflichten E1-6
- GHG Protokoll Scope 3 in einem bestimmten Sektor
Soziales:
- Definition von nicht angestellten Arbeitnehmern
Die Frage-und-Antwort-Plattform der EFRAG soll Leitlinien zu technischen Umsetzungsfragen im Zusammenhang mit den European Sustainability Reporting Standards (ESRS, Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772 der Kommission) bieten, sie sind jedoch nicht rechtsverbindlich und haben keinen gesetzgebenden Charakter. Mit ihren Antworten möchte die EFRAG Ersteller bei der Umsetzung der ESRS unterstützen. Ersteller von Nachhaltigkeitsberichten können ihre Fragen über ein Online-Formular einsenden.
Das erste Set der Erläuterungen ist auf der Internetseite der EFRAG veröffentlicht.
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