Prof. Dr. Hanne Böckem
Partner, Audit, DPP
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen (Mindeststeuergesetz) und weiterer Begleitmaßnahmen wurde am 27. Dezember 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist am 28. Dezember 2023 in Kraft getreten.
Neben Anpassungen insbesondere im Einkommens- und Außensteuerrecht ergeben sich auch Anpassungen und Ergänzungen im HGB und EGHGB.
In Anlehnung an die internationalen Rechnungslegungsstandards wird eine verpflichtende Ausnahme von der Bilanzierung latenter Steuern geregelt, die sich aus der Anwendung des deutschen Mindeststeuergesetzes oder entsprechender ausländischer Steuergesetze ergeben. Außerdem wird zur Sicherstellung eines Mindestmaßes an Transparenz und Information der Abschlussadressaten mit § 285 Nr. 30a HGB bzw. § 314 Nr.22a HGB eine neue Angabepflicht für Anhang bzw. Konzernanhang geschaffen. Wir berichteten hierzu ausführlicher in den Express Accounting News 36/2023).
Die Anhangangaben sind erstmals in Jahres- und Konzernabschlüssen zu tätigen, deren Geschäftsjahr nach dem 30. Dezember 2023 endet und betrifft somit alle Unternehmen mit kalendergleichem Geschäftsjahr. Die Ausnahme vom Ansatz und der Bewertung latenter Steuern sind grundsätzlich erstmals für Abschlüsse für ein nach dem 28. Dezember 2023 endenden Geschäftsjahr anzuwenden.
Den Gesetzestext finden Sie hier.
KPMG Express Accounting News
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