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Mit der EU-Taxonomie wird es zukünftig leichter sein, Unternehmen nach ihrem ökologischen Handeln zu bewerten und daraus zum Beispiel Investitionsentscheidungen abzuleiten. Es ist ein grünes Klassifizierungssystem, welches die Klima- und Umweltziele der Europäischen Union in Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten überführen soll.

Als umweltfreundlich oder ökologisch nachhaltig werden Wirtschaftstätigkeiten anerkannt, die einen wesentlichen Beitrag zu mindestens einem der insgesamt sechs Klima- und Umweltziele der EU leisten, keinem dieser nennenswert widersprechen und soziale Mindeststandards (Minimum Safeguards) erfüllen. Die Umsetzung des Regelwerks ist auch nach dem ersten Jahr der vollständigen Berichterstattung zu den ersten beiden Umweltzielen der EU-Taxonomie eine Herausforderung für die betroffenen Unternehmen. 

Whitepaper mit hilfreichen Erkenntnissen

In den letzten Monaten haben wir die Umsetzungsmöglichkeiten der Anforderungen an den sozialen Mindestschutz mit unseren Kund:innen, in unseren Teams und mit weiteren Stakeholdern sowohl im Beratungsgeschäft als auch im Rahmen von nichtfinanziellen Prüfungen diskutiert. Die Erkenntnisse daraus haben wir in unserem Whitepaper Minimum Safeguards zusammengestellt.

Darin legen wir den Schwerpunkt auf häufig gestellte Auslegungsfragen rund um den Umsetzungsumfang und die praktische Ausgestaltung der Anforderungen zum sozialen Mindestschutz der EU-Taxonomie. So wird etwa diskutiert, welche Themenbereiche und welche Teile der Wertschöpfungskette zu berücksichtigen sind, oder welche Tiefe und Ausgestaltung die zugrundeliegenden Due-Diligence-Prozesse je nach Themenbereich haben sollten. Außerdem gehen wir auch auf den regulatorischen Kontext und den Zeitfaktor bei der Umsetzung ein. Wir zeigen damit betroffenen Unternehmen mögliche Synergiepotenziale auf und ermöglichen eine ganzheitliche Vorbereitung.

Gerne wollen wir Ihnen auch diese praktischen Leitlinien für die Anwendung der EU-Taxonomie an die Hand geben. Wir freuen uns über Ihr Feedback und den Austausch zu Erkenntnissen aus Ihrer Praxis.

Hier können Sie das Whitepaper „Minimum Safeguards“ herunterladen: