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* Die Rechtsdienstleistungen werden durch die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erbracht.
Ab dem 1. Januar 2023 gilt für viele Unternehmen in Deutschland ein neues Gesetz: das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Kurz: Lieferkettengesetz. Zunächst sind große Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden betroffen. Das sind laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales etwa 600 Firmen. Zum 1. Januar 2024 wird der Anwenderkreis ausgedehnt: Dann müssen bereits Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten die Vorschriften beachten, also knapp 3.000 Firmen in Deutschland.
Am 11. Juni 2021 vom deutschen Bundestag verabschiedet, soll das Lieferkettengesetz den Schutz und die Achtung der Menschenrechte durch deutsche Unternehmen um ein Vielfaches stärken.
Das sollten Sie zum Lieferkettengesetz wissen
Nachhaltigkeit konsequent in der Wertschöpfungskette verankern
Die Vorschriften im LkSG bilden den gesetzlichen Rahmen für Sorgfaltspflichten der Unternehmen im Hinblick auf die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltschutz entlang der gesamten Lieferkette. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen zu umfangreichen Sorgfaltspflichten hinsichtlich der Prävention von und Reaktion auf Menschenrechtsverletzungen und Umweltverschmutzung in der Lieferkette einschließlich Monitoring, Dokumentation und Anpassung dieser Präventiv- und Abhilfemaßnahmen im Einzelfall.
Hersteller und Händler müssen in jedem Wertschöpfungsabschnitt der Lieferkette die eigenen Vorlieferanten kennen und entsprechend der Nachhaltigkeitskriterien aussuchen. Sie müssen die Einhaltung der Sorgfaltspflichten überwachen, eine Beschwerdestelle einrichten und sollen eine Menschenrechtserklärung abgeben. Das Lieferkettengesetz ist somit eine Möglichkeit, Nachhaltigkeit konsequent in der Wertschöpfungskette zu verankern und etablieren.
Unternehmen sind dazu verpflichtet, über ihre Anstrengungen im Hinblick auf Transparenz, Nachhaltigkeit und faire Arbeitsbedingungen Bericht zu erstatten. Bislang gab es nur eine sogenannte Sorgfaltspflicht ohne gesetzlichen Rahmen.
Umsetzung des Lieferkettengesetzes
Sobald das Gesetz in Kraft tritt, wird der Nachweis einer nachhaltigen und verantwortungsvollen Unternehmensführung im Hinblick auf Menschenrechte und Umweltschutz (im weiteren Sinne ESG) noch stärker gewürdigt. Werden nicht rechtzeitig die richtigen Maßnahmen ergriffen, besteht das Risiko rechtlicher und finanzieller Konsequenzen (Bußgelder, Vergabesperren, Anordnung von Maßnahmen durch die zuständige Behörde), negativer Öffentlichkeitswirkung sowie Reputationsschäden und Haftung.
Wir unterstützen Sie dabei, den Anforderungen der menschen- und umweltrechtlichen Sorgfaltspflichten nach dem Lieferkettengesetz zu begegnen. Gemeinsam entwickeln wir individuelle Lösungsansätze und unterstützen bei der Implementierung in die betriebliche Praxis.
Wie Unternehmen rechtskonform handeln
Die rechtskonforme Umsetzung der Sorgfaltspflichten in Lieferketten wird für Unternehmen ein strategischer, kontinuierlicher und individueller Prozess. Alle Unternehmen stehen jedoch vor der Herausforderung, dass sie jegliche Änderungen in ihrem Wertschöpfungsnetzwerk vollumfänglich erfassen, bewerten und dokumentieren müssen. Für sie gilt deshalb, in einer Risikoanalyse verbindliche Anforderungen und die individuelle Betroffenheit zu identifizieren, um daraufhin lösungsorientierte Prozesse zu entwickeln und umzusetzen sowie zu kontrollieren, ob diese wirksam sind.
Transparenz entlang von Liefer- und Wertschöpfungsketten noch nicht ausreichend abgebildet
Umfassende Transparenz ist eine wichtige Voraussetzung, um die ESG-Kriterien erfüllen zu können. In vielen Unternehmen ist diese Transparenz noch nicht bzw. nur teilweise vorhanden oder wird nicht vollumfänglich genutzt. Informationen über die eigenen Lieferketten basieren häufig auf Selbstauskünften der Lieferanten und langen Excel-Tabellen.
Identifikation von internen und externen Risiken ist nötig
Unternehmen benötigen aber einen vollständigen Überblick über ihre gesamte Lieferkette und alle an der Wertschöpfung beteiligten Lieferanten, zum Beispiel hinsichtlich der Frage, ob diese alle Umwelt- und Sozialstandards einhalten. Besonders für global operierende Unternehmen nehmen die Herausforderungen aufgrund von komplexen Produktionsbedingungen und weltweit verzahnten ökonomischen Aktivitäten zu. Unternehmen verlassen sich weltweit auf externe Anbieter, Lieferanten oder andere Drittparteien, um Waren, Materialien und Dienstleistungen bereitzustellen und ihre Produkte herstellen und vertreiben zu können.
Darum wird es für die Wettbewerbsfähigkeit in Zukunft unerlässlich sein, die internen wie externen Risiken zu identifizieren. Zum anderen bedarf es eines umfassenden Third-Party-Risk-Managements, das sich mit möglichem Betrug oder Missbrauch sowie Warnungen bei verdächtigen Aktivitäten beschäftigt.
Unternehmen müssen zunehmend ESG-Regularien einhalten
Sich verändernde Kundenansprüche, strengere Regularien, steigende Anforderungen von Investoren und Stakeholdern: Der Druck auf Unternehmen, die ESG-Anforderungen zu erfüllen, wächst. Auch angesichts weiterer Regularien wie der Taxonomie-Verordnung der EU und dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz hat das Thema ESG deutlich an Aufmerksamkeit gewonnen. Verstöße werden künftig zu zunehmend größeren Reputationsschäden und höheren Kosten führen.
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