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Die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Produkte (VO (EU) 2023/1115, EUDR) soll die Folgen der weltweiten Abholzung für landwirtschaftliche Nutzung eindämmen. Doch was heißt das konkret für Unternehmen?

Zeitplan: Die Verordnung gilt ab 30. Dezember 2025 – für große und mittlere Unternehmen. Klein- und Kleinstunternehmen haben bis 30. Juni 2026 Zeit.

Geltungsbereich: Erfasst sind die Rohstoffe Holz, Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk und Soja – sowie eine Vielzahl daraus hergestellter Produkte (z. B. Papier, Schokolade, Leder, Möbel, Gummi).

Wer ist betroffen?
Alle, die diese Rohstoffe oder Produkte erstmals auf dem EU-Markt bereitstellen, kaufen, verkaufen oder exportieren. Die Pflichten gelten für Marktteilnehmer:innen und Händler:innen entlang der gesamten Lieferkette; KMU haben teilweise Erleichterungen.

Kernpflichten der EUDR

Relevante Produkte dürfen nur dann in der EU gehandelt oder exportiert werden, wenn:

Entwaldungsfreiheit: Sie wurden nicht auf nach dem 31. Dezember 2020 gerodeten Flächen erzeugt.
Rechtskonformität: Sie entsprechen den Gesetzen des Ursprungslandes.
Sorgfaltserklärung: Unternehmen bestätigen per elektronischer Erklärung im EU-Informationssystem die Einhaltung aller Anforderungen.

Dafür ist ein dreistufiges Due-Diligence-Verfahren vorgesehen:

  1. Informationen sammeln (z. B. Ursprungsland, Geokoordinaten, Produktionsdatum)
  2. Risiken bewerten (insbesondere bei Hochrisiko-Ländern)
  3. Risiken mindern oder Produkt vom Markt ausschließen

Unternehmen müssen ihre Prozesse jährlich überprüfen, öffentlich berichten und relevante Unterlagen mindestens fünf Jahre aufbewahren.

Warum jetzt handeln?

Im Gegensatz zu anderen Vorgaben (z. B. Lieferkettengesetz, CSDDD) verlangt die EUDR eine hundertprozentige Konformität – kein „Best-Effort“, sondern volle Garantie.

Sanktionen: Verstöße können zu Bußgeldern von bis zu 4 % des Jahresumsatzes führen. Ebenso drohen Marktverluste, wenn Kund:innen ihre Lieferketten auf EUDR-konforme Anbieter:innen umstellen.

Fragen, die Sie jetzt klären sollten

  • Sind die relevanten Zolltarifnummern in Ihrem ERP-System erfasst?
  • Importieren, vermarkten oder exportieren Sie betroffene Rohstoffe/Produkte?
  • Welche Rolle haben Sie in der Lieferkette (Marktteilnehmer:in/Händler:in, KMU/Nicht-KMU)?
  • Können Sie Ihre Rohstoffe bis zur Anbaufläche zurückverfolgen?
  • Gibt es bereits funktionierende Due-Diligence- und Risikomanagement-Prozesse?

Unser Angebot

Wir begleiten Sie bei der Umsetzung der EUDR – praxisnah und effizient:

  • Analyse der Lieferkette
  • Konzeption & Implementierung von Due-Diligence-Prozessen
  • Definition von Rollen und Verantwortlichkeiten
  • Unterstützung bei Umsetzung, Dokumentation, internen Kontrollen und Reporting
  • Identifizierung & Integration von IT-Lösungen

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