Tax News April - Mai 2019
Tax News April - Mai 2019
Monatliche Informationen zu aktuellen nationalen und internationalen Steuerthemen.
Neue Steuergesetze
Begutachtungsentwurf StRefG I 2019/2020
Kürzlich veröffentlichte das Bundesministerium für Finanzen den Begutachtungsentwurf für das Steuerreformgesetz I 2019/2020. Darüber hinaus gibt ein Ministerratsvortrag einen Ausblick über weitere geplante Änderungen. Der vorliegende Beitrag fasst die wesentlichen Änderungen kurz zusammen.
Entwurf StRefG I 2019/20: Änderungen Umsatzsteuergesetz
Die Änderungen zum UStG im Entwurf des StRefG I 2019/20 beinhalten die Umsetzung der Quick Fixes, Anpassung der Kleinunternehmerbefreiung, Einführung des ermäßigten Steuersatzes für elektronische Druckwerke sowie des Vorsteuerabzugs für Elektrokraftfahrräder. Die Änderungen sollen mit 1. Jänner 2020 in Kraft treten.
Begutachtungsentwurf zur Einführung einer Digitalsteuer
Das BMF hat am 04.04.2019 den Entwurf zu einem Bundesgesetz, mit dem das Digitalsteuergesetz 2020 (DiStG 2020) erlassen und das Umsatzsteuergesetz 1994 geändert wird, zur Begutachtung verschickt. Das Paket umfasst die Einführung einer Digitalsteuer auf Onlinewerbung, die Umsetzung des EU E-Commerce- Pakets in das UStG sowie Aufzeichnungsverpflichtung und Haftung für Online-Plattformen.
Entwurf Digitalsteuerpaket: Änderungen Umsatzsteuergesetz
Die Änderungen zum UStG im Rahmen des Digitalsteuerpakets sollen Maßnahmen im Bereich der „sharing economy“ und des Onlineversandhandels beinhalten, wobei Maßnahmen aus dem E-Commerce-Paket der EU umgesetzt werden. Die Änderungen sollen – mit Ausnahme der Bestimmungen in Zusammenhang mit den Aufzeichnungspflichten und der Haftung von elektronischen Schnittstellen – am 1. Jänner 2021 in Kraft treten.
Begutachtungsentwurf StRefG 2019/2020: Sonderregel für hybride Gestaltungen (Umsetzung ATAD 2)
Für sogenannte hybride Gestaltungen sieht die EU-Richtlinie 2017/952 („ATAD 2“) die Einführung von Maßnahmen gegen hybride Gestaltungen vor, die einen doppelten Abzug von Aufwendungen oder zu einem Abzug von Aufwendungen ohne Versteuerung der korrespondierenden Erträge („double-dip“) führen. Mit dem StRefG 2019/2020 soll die EU-Richtlinie in nationales Recht durch Einführung eines neuen § 14 KStG umgesetzt werden.
Neuorganisation der österreichischen Abgabenbehörden
Das BMF hat ein Gesetzespaket zur Neuorganisation der Finanz- und Zollverwaltung zur Begutachtung versandt. Dadurch wird ua ein eigenes Gesetz über die Schaffung eines Amtes für Betrugsbekämpfung erlassen. Das AVOG 2010, welches bisher die behördlichen Zuständigkeitsregeln enthielt, wird aufgehoben. Die Abgabenbehörden und ihre Zuständigkeiten werden nun in Abschnitt 2 der BAO (§§ 49 bis 64 BAO) geregelt. Durch das Gesetzespaket werden fünf Ämter eingerichtet: das Finanzamt Österreich, das Zollamt Österreich, das Finanzamt für Großbetriebe, das Amt für Betrugsbekämpfung und der Prüfdienst für lohnabhängige Abgaben und Beiträge. Zahlreiche Gesetze werden aufgrund der Neustrukturierung der Finanzverwaltung angepasst. Die Neuorganisation der Finanz- und Zollverwaltung soll mit 1. Jänner 2020 in Kraft treten.
Mit dem Abgabenbetrugsbekämpfungsgesetz 2020 werden auch im Finanzstrafgesetz unionsrechtliche Vorgaben innerstaatlich umgesetzt: Der neue Straftatbestand „Grenzüberschreitender Umsatzsteuerbetrug“ wird eingeführt und die Strafdrohungen bei den bestehenden Finanzvergehen werden erhöht. Darüber hinaus werden neue Finanzordnungswidrigkeiten zur Ahndung von Verstößen gegen das EU-Meldepflichtgesetzes und gegen die Aufzeichnungspflichten nach dem Digitalsteuergesetz 2020 eingeführt.
Entwurf zum österreichischen EU-Meldepflichtgesetz – EU-MPfG
Der Umsetzungsentwurf des österreichischen EU-Meldepflichtgesetzes zum automatischen Informations-austausch von meldepflichtigen aggressiven Steuergestaltungen liegt zur Begutachtung vor. Das EU-MPfG soll mit 1. Juli 2020 in Kraft treten.
Der österreichische Gesetzestext in Entwurf folgt weitgehend der EU Richtlinie DAC 6 zur Änderung der Amtshilferichtlinie.
Intermediäre, die gesetzlichen Verschwiegenheitspflichten unterliegen, sind von den Meldepflichten im Rahmen ihrer Berufsausübung befreit, wodurch die Pflicht zur Meldung auf „relevante“ Steuerpflichtige übergehen kann.
Meldungen müssen ab 1. Juli 2020 via Finanz-Online laufend an das BMF erstattet werden, wobei relevante Steuergestaltungen, deren erste Schritte seit 25. Juni 2018 bereits umgesetzt wurden, längstens bis 31. August 2020 zu melden sind.
Der erste reguläre Informationsaustausch von Meldedaten innerhalb der EU wird bis 31. Oktober 2020 erfolgen.
Entsprechend dem Entwurf des Abgabenbetrugsbekämpfungsgesetz 2020 sind (ausländische) Arbeitgeber auch ohne lohnsteuerliche Betriebsstätte in Österreich für Arbeitnehmer, die in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig sind, für Zeiträume ab 01.01.2020 zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.
Der vorliegende Begutachtungsentwurf zum Abgabenbetrugsbekämpfungsgesetz 2020 enthält auch eine Novelle des GMSG, die unmittelbar mit der Kundmachung des Gesetzes bzw. am 1. Jänner 2020 in Kraft treten soll und folgende wesentliche Änderungen und Klarstellungen bringt:Klarstellungen zum „Hausanschriftverfahren“ (Residence-Adress Test).
Festlegung der Frist von zumindest 90 Tagen für die Anwendung der Sorgfaltspflichten in Bezug auf Neu- und Bestandskonten von Rechtsträgern nach Änderung der Gegebenheiten (Change in Circumstances). Präzisierung des Rechtsbegriffs eines von einem Finanzinstitut verwalteten Investmentunternehmens (sog. Managed-By Test).
Klarstellung und Streichung von ausgenommenen Konten.
Neueinführung einer Missbrauchsbestimmung analog zu § 22 BAO und der Pflicht zur Vornahme geeigneter Kontrollmaßnahmen durch FIs zur Sicher-stellung der Einhaltung der Sorgfalts- und Meldepflichten nach dem GMSG.
Begutachtungsentwurf StRefG I 2019/20: Änderungen NoVA und KfZ-Steuer
Die Besteuerung von Kraftfahrzeugen wird an neue Emissionsnormen angepasst und zusätzliche Anknüpfungen an Emissionswerte eingeführt, die zu wesentlichen Erhöhungen laufender Kosten von Kfz führen können.
Bilanz- und Konzernsteuerrecht
Im Dezember 2018 wurde die SKS-Prüfungsverordnung veröffentlicht, welche die Anforderungen der Finanzverwaltung an die Dokumentation und „Zertifizierung“ eines Steuerkontrollsystems näher konkretisiert. Zu dieser Verordnung wird derzeit ein Fachgutachten der KSW ausgearbeitet, welches praktische Hinweise für die Erstellung eines Steuerkontrollsystems enthalten und daher auch für die Dokumentation von Steuerkontrollsystemen außerhalb der begleitenden Kontrolle relevant sein wird, um von der Risikoreduktion (Finanzstrafrecht und Reputation) sowie den praktischen Vorteilen (Grundlage für Automatisierung und Digitalisierung) zu profitieren.
BFG vertieft Rechtsprechung zum Mantelkauf
Das BFG versagte im Erkenntnis vom 13.02.2019, RV/7100080/2009 den Verlustabzug hinsichtlich der Vorjahresverluste einer GmbH aufgrund der Erfüllung des Mantelkauftatbestands und festigt seine Rechtsprechung zum Mantelkauf, wonach der planmäßige Zusammenhang zwischen den einzelnen Strukturänderungen unabhängig von der Reihenfolge entscheidend ist.
Nach Ansicht des BFG ist eine einer ausländischen Betriebsstätte zuordenbare Auslandsbeteiligung (DBA mit Anrechnungsmethode) als internationale Schachtelbeteiligung zu qualifizieren. Bei Nicht-Ausübung der Option gemäß § 10 ABs 3 KStG ist daher eine Teilwertabschreibung (im Rahmen der Ergebnisumrechnung) steuerlich nicht abzugsfähig.
Umsatzsteuer & Zoll
Umsatzsteuer, Stabilitätsgesetz und Mieterwechsel
Nun auch vom VwGH bestätigt: Im Zuge einer Gesamtrechtsnachfolge kann kein fiktiver Vertragsneuabschluss unterstellt werden. Die umsatzsteuerpflichtige Vermietung bei „Altverträgen“ kann daher in diesen Fällen beibehalten werden.
Einschränkung der Steuerbefreiung für Bildungsleistungen
Der EuGH hat im Urteil vom 14. März 2019, C-449/17, A & G Fahrschul Akademie, die Anforderungen an zu befreiende Bildungsleistungen nach Art 132 Abs 1 lit i und j MwStSyst-RL eng interpretiert und sodann die Steuerbefreiung von Fahrschulunterricht verneint.
Der EuGH hat in seinem Urteil vom 16. Jänner 2019, Deutsche Post (C-496/17), entschieden, dass Steuerpflichtige die Steueridentifikationsnummern und zuständigen Finanzämter der Mitglieder von Beiräten und Aufsichtsräten, ihrer wichtigsten Führungskräfte und den für die Organisation der Zollangelegenheiten verantwortlichen Personen den Zollbehörden für die Neubewertung zollrechtlicher Bewilligungen bekannt geben müssen.
Immobilien
BFG: Berechnung der fiktiven Anschaffungskosten bei Vermietung und Verpachtung
Ist im Rahmen der außerbetrieblichen Einkünfteermittlung bei der Gebäudeabschreibung auf die fiktiven Anschaffungskosten abzustellen, sind diese primär nach der Ertragswertmethode zu ermitteln. Das BFG bestätigte dies erneut (28.06.2017, RV/4100713/2018; 29.11.2018, RV/3100838/2015).
BFG zur Herstellerbefreiung bei der Immo-ESt bei Schenkungs- oder Erbfällen
Nach Ansicht des BFG (01.03.2019, RV/7101841/2014; 22.11.2018, RV/5100552/2016) gilt bei einer Grundstücksveräußerung die Herstellerbefreiung bei unentgeltlichem Erwerb nicht für den Rechtsnachfolger, sondern steht nur dem Errichter selbst zu.
BFG zum Grundstückswert bei der Grunderwerbsteuer-Bemessungsgrundlage
Gemäß § 4 Abs 1 letzter Satz GrEStG gilt ein geringerer gemeiner Wert als Bemessungsgrundlage für die GrESt, sofern der Nachweis vom Steuerpflichtigen erbracht wird, dass der Grundstückswert gem Grundstückswertverordnung höher ist. Das BFG bestätigte dies in einem kürzlich ergangenen Erkenntnis (BFG 01.03.2019, RV/7101841/2014).
Finanzstrafrecht
BFG zu Selbstanzeige in Etappen: Einkommensteuer und Abzugssteuern sperren einander nicht
Nach aktueller Rechtslage kann zu jedem Abgabenanspruch nur einmalig Selbstanzeige erstattet werden (One-Shot-Prinzip). Nach alter Rechtslage musste für etappenweise Selbstanzeigen zu demselben Abgabenanspruch ein sogenannter Tranchenzuschlag entrichtet werden. Das BFG stellt nunmehr klar, dass Einkommensteuer und Abzugssteuern (zB LSt, KeSt) desselben Veranlagungsjahres unterschiedliche Abgabensprüche darstellen. Daher lösen etappenweise Selbstanzeigen zu diesen unterschiedlichen Abgabenansprüchen weder einen Tranchenzuschlag aus (alte Rechtslage) noch kommt das One-Shot-Prinzip zur Anwendung (aktuelle Rechtslage).
BFG zu Abgabenhinterziehung bei unterlassener Vorsteuerkorrektur – gescheiterte Selbstanzeige
Werden Vorsteuerkorrekturen nicht in den korrekten Voranmeldungszeiträumen vorgenommen, besteht die Gefahr einer Abgabenhinterziehung. Nach der Rsp des BFG besteht ein konkreter Verdacht, wenn der Abgabenpflichtige nachweislich steuerliche Beratung in Anspruch genommen, aber sein Handeln nicht danach ausgerichtet hat. Die beabsichtige Sanierung der Verfehlung im Rahmen einer Selbstanzeige ist im konkreten Fall gescheitert, weil die Nachzahlung nicht rechtzeitig entrichtet werden konnte.
Sonstiges
Der österreichische Umsetzungsentwurf zur 5. EU-Geldwäscherichtlinie liegt zur Begutachtung vor. Er enthält weitreichende Änderungen im Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz – WiEReG, die ab 10. Jänner 2020 in Kraft treten.
Neu eingeführt werden die öffentliche Registereinsicht für jedermann sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Datenqualität, wie die jährliche Meldepflicht der Rechtsträger, die Erweiterung der Meldepflichten von Parteienvertretern, die Erweiterung der Analysemöglichkeiten der Registerbehörde (BMF) und die Ausweitung der Finanzstraftatbestände.
Überdies soll ab 10. November 2020 durch Einführung einer zentralen Plattform für die Speicherung und Einsichtnahme der erforderlichen WiEReG-Dokumentation auf freiwilliger Basis („Compliance-Package“) eine signifikante Vereinfachung, Beschleunigung und Kostensenkung bei der Feststellung und Überprüfung der wirtschaftlichen Eigentümer gelingen.
Einschränkung der Energieabgabenvergütung auf Produktionsbetriebe ab 2011 doch unionsrechtskonform?
Folgt der EuGH den Ausführungen des Generalanwalts in den Schlussanträgen zur Rs „Dilly’s Wellnesshotel II“ (C-585/17) vom 14.02.2019, so dürfte die vom nationalen Gesetzgeber mit dem BBG 2011 vorgenommene Einschränkung der Energieabgabenvergütung auf Produktionsbetriebe unionsrechtskonform zustande gekommen sein und folglich entgegen der jüngsten Rechtsprechung des BFG geklärt sein, dass für Dienstleistungsbetriebe in Zeiträumen ab 2011 keine ENAV zusteht.
Die finale Entscheidung des EuGH bleibt jedoch abzuwarten.
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